Neue LKW Regelung

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"Werkstatt-Notdienst-Fahrzeug"...

Da hast du doch schon deine Antwort !
Such dir einen fähigen TÜV Prüfer und lass das Ding zum "Sonstigen KFZ Werkstattfahrzeug, oder Pannenhilfsfahrzeug umschlüsseln. Damit ist das Sonntagsfahrverbot vom Tisch und solange du die Anhänger nur privat ziehst ist auch das Kontrollgerät vom Tisch. Anerkannte Pannenhilfsfahrzeuge, wenn sie als solche auch genutzt werden, sind übrigens auch von den Aufzeichnungen über Lenk-und Ruhezeiten befreit
8)
 
wieso rufst du nicht einfach deinen zuständigen Sachbearbeiter beim FA an wenn er den Ram nicht als LKW zulassen will und fragst einfach was du dafür tun musst, dann muss man nicht rätseln

So hab ich das gemacht, war leider nicht zufriedenstellend, entweder Sitzbank raus und TÜV dann gar kein Problem mit LKW oder als PKW und 800 Nüsse, werde aber auf keine Fall meine Rücksitze rausreissen.
Ärgerliches Thema
 
schau einfach in diesem Fred weiter vorn (6.7.: 19:41), da habe ich beschrieben, was Du tun musst, um den Ram als Pkw zuzulassen.

Gruß
PJ
 
Ich habe in HH LKW Besteuerung bekommen aber nur weil ich auch nicht mehr als 3 Sitzplätze habe.

Ich hatte mit einer Frau nen etwas längeres Gespräch in der Behörde. Viele Faktoren spielen eine Rolle aber sobald in Hamburg mehr als 3 Sitze vorhanden sind gilt es als Personenbeförderung und kriegt PKW-Steuer. Egal was in der Zulassung eingetragen ist (LKW - PKW)

So hat sie es mir erklärt und ist bei mir auch eingetreten.

Gruß
 
Mir wollte am Samstag glatt jemand erzählen das man bei nem PU die LKW Versteuerung NUR bekommt wenn man gewerblich unterwegs ist - und das das nix mit den Maßen zu tun hätte... :roll:
 
..und wenn er gewerblich zugelassen ist, welches Öl kommt dann rein???? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
..und wenn er gewerblich zugelassen ist, welches Öl kommt dann rein???? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich weiss ja das Du nur spielen (stänker) willst :mrgreen:

Aber auch da nur das GUTE 5W20 und nix anderes beim HEMI mit MDS :idea:
 
Moin,

mit so ner "billigen" Plörre gibt sich der Dodge zufrieden?
Noch ein Grund mehr, den T5 endlich abzustoßen.

Das 5w20 kann man sogar gewerblich beziehen.

Wobei ich diese ganze LKW-Getue nicht nachvollziehen kann. FahrGASTraum kleiner als Ladefläche = LKW.
Das dürfte in etwa 1 m zu 1,70 m beim Crew-Cab sein. Selbst unsere 5/6-Sitzer-Bullis sind ALLE als LKW zugelassen, versichert und versteuert.

Ich weiß auch nicht, wo da der Ermessensspielraum des Beamten ist. Es gibt wohl kein Land, indem alles so "klar" geregelt ist, notfalls halt noch mit 75 Begleittexten. Ich hoffe mal, dass ich in spätestens einem Monat die Zulassnug mit dem Dodge dann auch hinter mir habe.

Gruß Tom
 
GuzziTom
es gibt da einen Gesetzestext und auch mehrere Gerichtsurteile, die sich auf diesen beziehen und der in etwa lautet:
...wenn der Laderaum mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht, dies ein gewichtiges Indiz für eine Zuordnung zum Typus LKW ist...
Leider geht dieser Text noch weiter mit anderen Merkmalen, wie Zuladung, Höchstgeschwindigkeit und vielem mehr, die leider alle gegen eine Einstufung als LKW sprechen. Dazu gibt es noch Gerichtsurteile, die PU als PKW einstufen. Ich habe eines von meinem Finazbeamtem bekommen für einen RAM 3. Gen. Darauf bezieht er sich und wenn ich damit nicht einverstanden bin, kann ich gerne klagen. Dazu hab ich aber im Augenblick keine Zeit und keinen Nerv.

Generell macht es jeder Beamte anders und man muß einfach Glück haben. Auf meinem FA wurde das gleiche Fahrzeug wie meins vorher dreimal als LKW eingestuft. Wie gesagt, man muß Glück haben.

Gruß und viel Glück
André
 
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