"Werkstatt-Notdienst-Fahrzeug"...
Da hast du doch schon deine Antwort !
Such dir einen fähigen TÜV Prüfer und lass das Ding zum "Sonstigen KFZ Werkstattfahrzeug, oder Pannenhilfsfahrzeug umschlüsseln. Damit ist das Sonntagsfahrverbot vom Tisch und solange du die Anhänger nur privat ziehst ist auch das Kontrollgerät vom Tisch. Anerkannte Pannenhilfsfahrzeuge, wenn sie als solche auch genutzt werden, sind übrigens auch von den Aufzeichnungen über Lenk-und Ruhezeiten befreit