Ich will ja nicht den Spielverderber geben, aber von nicht zugelassenen Umbauten kann ich nur abraten. Das Licht mag ja besser sein und auch nicht blenden, legal ist es aber trotzdem nicht. Das fällt vermutlich auch nie auf, kritisch wird es aber, wenn Du z.B. auch unverschuldet in einen Unfall mit Personenschaden gerätst. Dann fällt sowas dem Gutachter mit Sicherheit auf, und dann braucht nur irgendeiner zu sagen, er sei geblendet worden. Dann lässt Deine Versicherung Dich wie eine heiße Kartoffel fallen und kriegst ziemlich sicher auch ein Verfahren an den Hals. Das wäre mir die Sache nicht wert.
1. ja, da ist schon was Wahres dran
2. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
wiederum stell ich mir da immer die Frage, wo ist da die Grenze,
klar wissen die Meisten was erlaubt und was verboten ist,
nun nehmen wir aber mal an, eine Frau kauft ein gebrauchtes Auto mit verbauten Scheinwerfern ohne E-Zeichen oder mit E-Zeichen aber mit LED-Leuchtmittel ohne STVO-Zulassung,
zusätzlich muss die Frau einen Monat später noch zum TÜV und der TÜV sagt ALLES i.O. --> neue Plakette und Gute Fahrt. :roll:
wer hat denn jetzt eigentlich Schuld, der Verkäufer(Auto-Händler), der TÜV-Prüfer oder die Frau ?
und keiner der 3 ist sich seiner Schuld bewusst.
Selbst wenn die Frau merkt, eine Seite geht das Licht nicht, kauft im I-Net 2 neue Leuchtmittel, weil das kann sie schon
(z.B. schööööne LED´s) und fährt in die nächste freie Werke oder Tanke und lässt die dort tauschen, gibt's bestimmt Welche die das machen.
(P.S. dieses Beispiel kann natürlich auch auf einen Mann bezogen werden, nur einigen sieht man es an der Nasenspitze an, wenn sie flunkern :mrgreen: )