LKW-Zulassung wird aberkannt!!!!

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Was vielen FA zusätzlich noch ein Dorn im Auge ist, ist die Anzahl der Sitzplätze.

Genau das trifft bei mir den Punkt!

Habe soeben ein längeres freundliches Telefonat mit dem Sachbearbeiter beim FA in Aachen geführt.

Folgender Sachverhalt:


  • Einzig die Anzahl der Sitzplätze zählt für das FA in Aachen(den ganzen Rest des Anschreibens kann ich getrost vergessen)

    • Eine Sitzreihe (2 Plätze) = LKW

    • Zwei Sitzreihen (QuadCab / 5 Plätze) = PKW

    • Die einzige Möglichkeit eine PKW-Besteuerung zu umgehen wäre das Entfernen der hinteren Sitze, Verschweißung der Befestigungspunkte und Verblechung der hinteren Fenster

  • Vorführung, Bilder, etc. kann ich mir alles sparen.
    Er schickt mir nun auf meinen Wunsch den neuen Steuerbescheid, dessen Anfechtung dann überlegt werden kann.

    Die Besteuerung als PKW rechnet sich bei 5,7L Benziner für mich nun wie folgt: 6,75 Euro/100ccm = 384,75 Euro im Jahr.
 
Das stimmt leider! Genauso wie die Höchstgeschwindigkeit, die ist auch LKW-atypisch. :roll:

So so wenn die Geschwindigkeit so untypisch ist, warum hat mich die Tage ein Sprinter bei 170 überholt mit 7 Leuten drinne und kurzer Ladefläche (2Meter ca.) auf dem Weg zur Arbeit
:?:
:?:


Aber ne die Kiste ist ja kein PKW sondern auf jeden Fall ein LKW was mich diese Spakkos beim FA aufregen :redhotevil:
 
Aber was kann man dagegen machen? Klagen, is klar. Aber das bringt einen vor Ort erst mal auch nicht weiter. :x

ne. machtlos. Da wird ma im wahrsten Sinne des Wortes "vorgeführt", oder auch erst ein paar Tage später..........
:evil:
 
Kack auf die Kohle beim HEMI sind es ca. 185 zu 380€ das tut doch nicht wirklich weh war echt assig ist, ist die willkür der FA ämter oder soll ich sagen der Götter auf Erden die machen dürfen was Sie wollen
:!:


Die einzigen die es wirklich richtig und böse in den Nacken haut sind die Cummins fahrer und die alten V8 mit kurzer Kiste
 
keizi Warum dich der Sprinter bei 170 überholt hat? Weil du zu langsam warst! Zeit für dich den Speedlimiter zu deaktivieren!!! :mrgreen: :mrgreen:

flaxi Diese Ohnmacht kotzt einen an!!!! :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:
 
keizi Warum dich der Sprinter bei 170 überholt hat? Weil du zu langsam warst! Zeit für dich den Speedlimiter zu deaktivieren!!! :mrgreen: :mrgreen:

flaxi Diese Ohnmacht kotzt einen an!!!! :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:

mein Bruder Sprinter geht noch noch ein wenig schneller, mit Rückenwind und Pritsche 215km/h.............. :mrgreen:
 
Leute,Leute,
Ihr labert und labert, Mir ist es schon wichtig ob ich 195,- oder 348,-€ bezahlen muß.Rechnet das doch mal in Bier oder Sprit um, wie weit Ihr da fahren könnt????
Dazu kann ich nur sagen klagt,klagt!!!
Meine Anwältin freut sich und lässt die vom FA momentan wegtreten im Bezug auf unseren ehemaligen Ford Ranger. Das Verfahren ruht, bis in D ein Grundsatzurteil hierzu gesprochen wurde. Sie hat es sogar schon erreicht, dass der Gerichtsvollzieher bei uns vor der Haustür weggetreten ist. Ich habe eine Zulassung für einen LKW und bevor dies nicht geändert wird, werde ich alle Mittel und Hebel in Bewegung setzen hierfür auch die Steuern zubezahlen und nicht für einen Pkw. Wir haben es ja schließlich vom Finanzgericht schriftlich, dass es weder im deutschen noch im europäischen Finanzrecht eine einheitliche Deff. gibt, was ein Pkw und was ein Lkw ist.Und auf dieses Urteil von einem deutschen Gericht berufe ich mich so lange, bis es ein Grundsatzurteil in D. gibt. Bei unserem Ram hat die Beamtin selbst vermessen und das Fahrzeug als L K W eingestuft. Also was will die dann noch von mir???? Wenn die FA die Fahrzeuge zum Pkw einstufen, ist das ja nur die eine Seite, was ist mit der Versicherung??, was ist mit Sonntagsfahrverbot?? was ist mit TÜV??wie sieht denn deine SF-Einstufung bei der Vers. aus, wenn Du einen Lkw hast??? u.u.u. Wir werden doch doppelt bestraft.
Beim Ranger haben sie uns doch damals gleich eine "Strafsteuer" aufbrummen wollen, weil der keinen Rußpartikelfilter hatte. Ford wird für dieses Fahrzeug nie einen herstellen, weil es ja ein L K W ist. Sollen sich doch ersteinmal die FA mit den Herstellern, der Polizei und dem TÜV einigen, bevor sie ihre Willkühr an uns auslassen!!!!!!
Wir können nur J E D E N raten Widerspruch einzulegen und zu klagen!!!!
Grüße von Kerstin :? &Lutz
8)
:redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:
 
Hallo,
heute habe ich auch bescheid bekommen , und soll nun keinen LKW mehr haben !! zumindest was das besteuern anbelangt .
gleich mal den mann beim finanzamt angerufen und gefragt was ich da machen kann ? als antwort kam ich solle mir 2 sitzplätze austragen lassen und alles wäre io.
oder aber 3 plus 2 notsitze eintragen lassen !!
2. wäre mir lieber , aber wer macht so eine eintragung ? ja ich weiß , der tüv ........................................ich meine natürlich wo oder bei welchem ,

mein dodge ist ein 1500ér bj. 2001 ext.

hat da jemand eine idee ??

mfg gerd
 
Mit den Sitzplätzen stimmt so nicht, das ist mal wieder eine Willkür von Deutschen Finanzbeamten! Lt. einer EU Richtlinie darf ein LKW bis zu 6 Sitzplätzen haben! ( Bin grad am suchen und hoffe, daß ich das wieder finde........ )
 
So ist zwar immer noch nicht der Orginal Text bzw ich hätte geren einen Link dazu, aber ich hab kein Bock mehr drauf, da mir´s nicht grad berauschend geht.
Auszug aus Originaltext: Beschluss FG Düsseldorf vom 29.06.2006, 8 V 2091/06 A
An die Stelle des ersatzlos gestrichenen § 23 Abs. 6a StVZO seien Bestimmungen des gemeinschaftlichen Verkehrsrechts getreten. Der Antragsgegner hätte auf die EU-Richtlinie 70/156/EWG vom 06.02.1970 in der Fassung der Richtlinie 2001/116/EG vom 20.12.2001 zurückgreifen müssen, die die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge regele. Lt. Anhang II Gliederungspunkt C Nr. 1 werde nicht als Fahrzeug der Klasse M 1 (Pkw) angesehen ein "AF-Mehrzweckfahrzeug" (Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum), wenn es außer dem Fahrersitz nicht mehr als 6 Sitzplätze habe und außerdem die Voraussetzungen der "Bedingung P ./. (M + N x 68) größer als N x 68" erfülle.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stefan, da geht´s mit nichten um LKW (also Klasse N Fahrzeuge) sondern um M1AF nicht der Klasse M zugehörig!
 
Ich war mal irgendwo in den EU Seiten, Zulassungskriterien ect. und ich bin der Meinung, daß dort auch drin Stand, daß LKW in der EU bis zu 6 Sitztplätzen haben dürfen... ist aber halt auch schon 2 Jahre her und ich finde den Text nicht mehr.
 
Ich war mal irgendwo in den EU Seiten, Zulassungskriterien ect. und ich bin der Meinung, daß dort auch drin Stand, daß LKW in der EU bis zu 6 Sitztplätzen haben dürfen... ist aber halt auch schon 2 Jahre her und ich finde den Text nicht mehr.

Dat is auch so (theoretisch sogar 8 außer dem Fahrersitz), Du hast halt nur ne "Begründung" ausgekramt die damit nix zu tun hat.
;)

;)
 
Moin,

ich war Dienstag in Duisburb bei einem Spediteur um Sand abzuholen und da hat mich einer von den Disponenten angequatscht wegen dem Dodge.
War soweit nen ganz nettes Gespräch er selber fährt einen NEUEN Toyota PU DOKA mit großer Kiste auf der Ladefläche (genau so hoch wie die Kabine)
und der hat ne LKW zulassung ohne umbauten doll wa
:evil:
:evil:


Alles Spakkos beim FA sowas ist doch echt großes AA was hat der was wir nicht haben
:?:
 
Leute,Leute,
Ihr labert und labert, Mir ist es schon wichtig ob ich 195,- oder 348,-€ bezahlen muß.Rechnet das doch mal in Bier oder Sprit um, wie weit Ihr da fahren könnt????
Dazu kann ich nur sagen klagt,klagt!!!
.........bevor sie ihre Willkühr an uns auslassen!!!!!!
Wir können nur J E D E N raten Widerspruch einzulegen und zu klagen!!!!
Grüße von Kerstin :? &Lutz
8)
:redhotevil: :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:

Richtig so
:!:
mache ich auch zur Zeit
:-D
Und dat würde ich auch bei 5,- EUR machen dafür bekomme ich auch ein Bier :oops:

Hallo,
heute habe ich auch bescheid bekommen , und soll nun keinen LKW mehr haben !! zumindest was das besteuern anbelangt .
gleich mal den mann beim finanzamt angerufen und gefragt was ich da machen kann ? als antwort kam ich solle mir 2 sitzplätze austragen lassen und alles wäre io.
oder aber 3 plus 2 notsitze eintragen lassen !!
2. wäre mir lieber , aber wer macht so eine eintragung ? ja ich weiß , der tüv ........................................ich meine natürlich wo oder bei welchem ,

mein dodge ist ein 1500ér bj. 2001 ext.

hat da jemand eine idee ??

mfg gerd

Ach meno mach das nicht immer wieder und überall dieser Vorauseilender Gehorsam
Lege Einspruch ein und warte darauf bis in D ein Grundsatzurteil hierzu gesprochen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich war im März zum vermessen bei meinem FA.
Er sagte schon, das ich wohl weiter nach LKW besteuert werde, aber daß das natürlich erst geprüft werden muß.
Ich habe ja nur nen "Kleinen" Ext-Cab.

Heute haben sie mir dann €172,- abgebucht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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