Leute,Leute,
Ihr labert und labert, Mir ist es schon wichtig ob ich 195,- oder 348,-€ bezahlen muß.Rechnet das doch mal in Bier oder Sprit um, wie weit Ihr da fahren könnt????
Dazu kann ich nur sagen klagt,klagt!!!
Meine Anwältin freut sich und lässt die vom FA momentan wegtreten im Bezug auf unseren ehemaligen Ford Ranger. Das Verfahren ruht, bis in D ein Grundsatzurteil hierzu gesprochen wurde. Sie hat es sogar schon erreicht, dass der Gerichtsvollzieher bei uns vor der Haustür weggetreten ist. Ich habe eine Zulassung für einen LKW und bevor dies nicht geändert wird, werde ich alle Mittel und Hebel in Bewegung setzen hierfür auch die Steuern zubezahlen und nicht für einen Pkw. Wir haben es ja schließlich vom
Finanzgericht schriftlich, dass es weder im deutschen noch im europäischen Finanzrecht eine einheitliche Deff. gibt, was ein Pkw und was ein Lkw ist.Und auf dieses Urteil von einem
deutschen Gericht berufe ich mich so lange, bis es ein Grundsatzurteil in D. gibt. Bei unserem Ram hat die Beamtin
selbst vermessen und das Fahrzeug als L K W eingestuft. Also was will die dann noch von mir???? Wenn die FA die Fahrzeuge zum Pkw einstufen, ist das ja nur die eine Seite, was ist mit der Versicherung??, was ist mit Sonntagsfahrverbot?? was ist mit TÜV??wie sieht denn deine SF-Einstufung bei der Vers. aus, wenn Du einen Lkw hast??? u.u.u. Wir werden doch doppelt bestraft.
Beim Ranger haben sie uns doch damals gleich eine "Strafsteuer" aufbrummen wollen, weil der keinen Rußpartikelfilter hatte. Ford wird für dieses Fahrzeug nie einen herstellen, weil es ja ein L K W ist. Sollen sich doch ersteinmal die FA mit den Herstellern, der Polizei und dem TÜV einigen, bevor sie ihre Willkühr an uns auslassen!!!!!!
Wir können nur J E D E N raten Widerspruch einzulegen und zu klagen!!!!
Grüße von Kerstin :? &Lutz
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