LKW-Zulassung wird aberkannt!!!!

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wenn Du 419,52 € zahlst hast Du Euro II
bei EuroIII wären es 384,75 €

Wie kommst du darauf ? Bei meiner Frage zu den Schadstoffcodes/Emissionsklasse geht es mir genau darum (Danke für die Antworten)
98/69/EG III;A / 0654 die Werte stehen irgendwie im Widerspruch:
Schlüssel 06 54 würde 6,75 EUR je 100cm³ bedeuten während 98/69/EG III;A (Schlüssel 51) für 7,36 EUR je 100cm³ steht
also nicht EURO II siehe hier
https://www.kfztech.de/Auto/AutoSchadstoffeinteilung.htm

beste Grüsse an alle
 
Bei PKW! Aber LKW wird anderst eingeteilt! Wenn ich meinen Diesel als PKW zugelassen hätte.... Gott bewahre, hätte ich gelb bekommen.... (51) So nur Rot :redhotevil:
 
die umgeschlüsselte (blödes Wort) Nummer taucht auch nur in dem Steuerbescheid vom FA auf
Bei Gewichtsbesteuerung ist die Schlüsselnummer auch nicht relevant.
Und die Plakette bekommst du für die Nummer die in den Papieren steht.
 
Hallo

ich habe die Schlüsselnummer 0653 also müsste ich doch 6,75€ pro 100 ccm zahlen.
Warum wollen die 15,13 € pro 100 ccm ??
Abgesehen davon das ich eigentlich gedacht habe das er als LKW besteuert wird.
5,9l Bj 98 short Bed exented Cab

oder wie heisst diese Kabine mit 4 Türen nun ?

Gruß Ralph
 
Hallo

ich habe die Schlüsselnummer 0653 also müsste ich doch 6,75€ pro 100 ccm zahlen.
Warum wollen die 15,13 € pro 100 ccm ??
Abgesehen davon das ich eigentlich gedacht habe das er als LKW besteuert wird.
5,9l Bj 98 short Bed exented Cab

oder wie heisst diese Kabine mit 4 Türen nun ?

Gruß Ralph

guggsu PN! Verrat doch bitte mal die Schlüsselnummer die sie im Steuerbescheid angegeben haben. Beginnt mit 04 und ist vierstellig.
 
guggsu PN! Verrat doch bitte mal die Schlüsselnummer die sie im Steuerbescheid angegeben haben. Beginnt mit 04 und ist vierstellig.

Ist mit Sicherheit 0429

@ ralph
Quad Cab
hatte das Problem damals auch, nach Einspruch aber Gewichtsbesteuerung bekommen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na dann Glückwunsch , man soll doch nicht alles so schwarz sehen es geht doch , mein Fa. war auch so vernünftig .

gruss rainer
 
klar, wer so ne Mitteilung bwekommt, braucht nicht schwarz zu sehen.........
Aber wenn du 700,- nachzahlen sollst und 3 Monate später nochmal volles Programm von 1000,- oder mehr löhnen sollst, dann siehst du nicht mehr schwarz sondern ROT !! :redhotevil: :redhotevil:
 
Habe heute den Brief bekommen.
Innerhalb eines Monats habe ich Gelegenheit nachzuweisen das mein LKW einer ist und kein PKW.
Werde dann mal Bilder machen und ans Finanzamt schicken.
 
@ LoganHughes : Kam der Brief von Frau Wei....t ? Wenn ja, ruf sie mal an. Die ist sehr nett. Dann kannst Du ihr die Bilder per email schicken.

Gruß, Malzan
 
In der Tat, von Ihr ist der Brief.
Wollte sie morgen mal anrufen.
:)
 
Hallo, an Alle einen schönen guten Morgen,
ich habe gerade bei Pro Allrad mal nach dem neuesten Dingen in Bezug auf Steuern nachgesehen.Hat sich noch nichts weiter getan, müssen also noch abwarten bis die "Höchstrichterlichen Beamten" sich mal entscheiden.

15.03.2009 Die Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen 1BvR 3227/08) ist seit mittlerweile 4 Monaten eingereicht und befindet sich noch immer in der Vorprüfung. Wir würden zwar gerne etwas anderes verkünden, aber momentan ist leider noch immer „abwarten” angesagt.

Inhaltlich geht es in der Beschwerde darum, ob der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung am geschriebenen Gesetzestext vorbei gestalten darf, also eine Rechtsauffassung des „historischen Gedanken” vertreten darf, obwohl das KraftStG seit 1978 explizit auf die „jeweils” geltenden (also die gerade aktuellen) verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Definition der in ihm verwendeten verkehrsrechtlichen Begriffe (i.d.S. „Personenkraftwagen”) Bezug nimmt.

Bundesweit haben sich die Finanzverwaltungen darauf verständigt, die von uns aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zum Anlass zu nehmen, die Einspruchsverfahren, die Bezug auf das von uns geführte Musterverfahren und die daraus resultierende Verfassungsbeschwerde nehmen, weiterhin bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhen zu lassen.



In diesem Zusammenhang habe ich mir überlegt, (stelle ich hier mal zur Diskussion) wenn hier im Forum im Bezug auf die Hilfe für Ben und seine Hunde, die Idee eines "Hilfsfonds" entstanden ist, muß ja auch Jemand diesen verwalten! Es gibt da sicherlich viele Rechtsfragen zu klären. Warum gründen wir nicht einen "Dodge-Deutschland e.V." Verein, wo ein solcher "Hilfsfonds" errichtet wird und wir hätten alle zusammen auch einen evtl. großeren
Einfluß auf solche finanzamtrechtlichen Entscheidungen, indem wir dann als Verein uns Pro Allrad z.B. bei solchen Musterklagen besser anschließen können und es muß dann nicht mehr jeder einzeln kämpfen. Ein weiterer Gesichtspunkt währe, das wir alle mit einem geringen monatl. Beitrag unseren "Hilfsfond" speisen könnten und in diesem Verein dann gemeinsam über die Vergabe von "Hilfe" entschieden werden muß.

Grüße von Kerstin :? &Lutz
8)
 
mal ne allgemeine frage dazu:
kann ich nen ram als lkw zulassen und mit b-führerschein fahren!? oder brauch ich da den 7,5 tonner?!
hab leider nur 3,5...
:(


oder ist das unabhängig vom gewicht?
 
Na der Ram hat doch weniger als 3,5 t.
Und wenn er mehr hat, lässt ihn Ablasten, hatte ich bei meinem Chevy Silverado 2500 HD
auch so gemacht. der hatte ein Leergewicht von 3,1 t und folglich noch 400 kg Zuladung
:)


Hätte ihn aber auch ohne Ablsten fahren dürfen, hab ja noch den 3er :mrgreen:
 
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