Hm...
Moin
bis jetzt ist bei der Mautpflicht und den geplanten Änderungen IMMER das Wörtchen "gewerblich " dabei. Die 3,5t Geschichte kommt daher, das man die "Sprinter-Klasse" mit erfassen will. Weil die dann nämlich ENDLICH auch ein digitales Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) einbauen müssen.
Schaut doch einfach mal bei TOLL COLLECT auf die Homepage und sucht nach "Mautbefreiung". Ihr werdet sehen, auch da ist immer das Wort
"gewerblich" oder halt auch "NICHT gewerblich" dabei. Ich habe auch vom BGL e.V. (Bundesverband
Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) noch nicht gehört, das diese Formulierung bei der Absenkung von 7,5t auf 3,5t etwas geänderrt weden soll.
Und auch bei mir steht das GüKG im Regal
sorry, aber ich verstehe das trotzdem anders... Toll Collect schreibt ganz klar auf der HP, dass es egal ist, ob du gewerblich oder privat unterwegs bist.
Es stellt sich nur die Frage, ob
1): -dein Fahrzeug grundsätzlich für den Transport von Gütern gebaut ist
oder
2): -du tatsächlich gewerbsmässig Güter transportiert.
Nur eine von beiden Kategorien muss zutreffend sein, dann ist Maut fällig.
Und in die Kategorie 1 würden dann alle Pick-Ups über 3,5 Tonnen fallen. Privat oder nicht ist egal. Zumindest stand heute ab 7,5 Tonnen.
Schau hier:
mautpflichtig
Wer keine Auflastung ÜBER 3,5t hat braucht ja erst mal gar nichts tun und freiwillig im vorauseilenden Gehorsam mach ich überhaupt nichts
Und das bleibt auch abzuwarten...
Bei der Mautpflicht ab 3,5 Tonnen zählt nicht alleine das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs...es zählt das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns!
Würde bedeuten: jeder RAM der einen Transportanhänger (Wohnwagen ausgenommen) zieht hat für diese Fahrt mit Anhänger Mautpflicht.
Mich würde es wirklich freuen, wenn ich das alles falsch verstehe und ihr recht habt. Ehrlich.
Aber auf der HP von Toll Collect steht das leider genau so. (Momentan halt alles auf die 7,5 Tonnen Grenze bezogen). Wenn die einfach nur abgesenkt wird ohne die Formulierung zu ändern, dann sind viele von uns fällig.
Und das ganze kommt nicht einfach daher, dass man die Sprinter-Klasse einfangen möchte. Der Grund liegt in der Angleichung an viele andere EU-Länder, die diese Regelungen exakt genau so schon seit Jahren haben. Völlig egal ob privat oder nicht. Viele gehen dort sogar noch weiter indem sie Wohnmobile mit rein zählen.
Der Einzige Unterschied, und das macht die ganze Sache in Deutschland so brandheiß, ist die Tatsache, dass im Ausland diese Geschichte eigentlich fast nur auf Autobahnen gilt. Ein Umfahren ist dort möglich.
Hier in Deutschland gilt das aber auf Autobahnen UND allen Bundesstraßen. Und genau das ist das Problem. Die Fahrt wäre damit für den Privatman fast nicht mehr zu bezahlen.
Genaues wird man erst wissen, wenn die Texte auf 3,5 Tonnen angepasst wurden.
Bis dahin hoffe ich einfach, dass ihr recht behaltet...