Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

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Nicht streiten Jungs. Es ist so wie es ist,eben überall Anders. Fast jede Behörde meint es auszulegen wie es ihr passt,incl. der Lust und Laune des/der jeweiligen Sachbearbeiter.
Kleine Anektode auch bie mir: Online war alles abrufbar für meine Erstzulassung,incl. der kurzen KZ von der DEKRA mit Ausnahmegenehmigung etc.. Soweit alles gut,hatte die kurzen KZ auch schon gehabt,weil an einem anderen KFZ schon drangewesen und gleich mit umgezeichnet in dem Zuge. Fazit war aber,ich musste dennoch die Extragebühr für das "Wunschkennzeichen" bezahlen,obwohl ich es schon hatte...finde den Fehler:mad:
 
Also wenn ich mal wieder in der Situation bin und so ein Theater habe wegen der Kennzeichen, die angeblich "nicht legal auf Autos" sind, trotz mehrfacher Beispiele, dass die Größe trotzdem für Autos ausgegeben wird, darf sich da mal ein Anwalt mit beschäftigen. 😎 Der hat da sicher mehr und bessere Argumente als wie ich...
 
Ja der Anwalt, die Mutti des modernen „Mannes“.
Nach dem Motto wenn ich es nicht bekomme, dann soll es auch kein anderer haben.
Deine Aussage in allen Ehren,bei so vielen Dingen,wie auch hier geht es rein um die Willkür des Verwaltungsapparates. Der meiner Meinung nach auch völlig daneben ist,weil jeder sein eigenes Süppchen kochen darf wie er es für richtig hält.Und da wird überall die "Einheitssuppe" ala EU propagiert...und das sollte/darf eigentlich nicht sein...Fehler im System finden heisst es da.
 
Ja nur das solche ich ruf nach meiner Mutti Aktionen, auch oftmals negative Auswirkungen auf andere haben.

Finde auch nicht immer alles toll, jedoch wenn man beim Ram vorne ein normales Kennzeichen bekommt, weil es nunmal
passt.
Dann finde ich das völlig okay, dann ist es eben so. Da muss man nicht zur Mutti rennen und Beamtenwillkür schreien nur weil mann nicht bekommt was man will.

Sag ja wenn ich hier manche so reden hören, da wundert es mich nicht wenn der Beamte auf Stur schaltet auch wenn er Spielraum hätte.

Genauso wie die Leute die beim Amt über den Parkplatz laufen und da Fotos machen, so nach dem Motto guckt mal was ich gesehen habe.
Sorry einfach erbärmlich solche Leute, gönnen dem anderen nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln.

Jeder hat durch seinen Job oder seine Beziehungen gewisse Vorteile, die er nutzt die andere vielleicht nicht haben.
Sei ihnen doch gegönnt.
Hier wird immer von Neid etc gefaselt, die Leute die sowas machen sind die
die neidisch sind und weil sie etwas nicht mit auf den Boden werfen und heulen hinbekommen.

Muss aber jeder für sich entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja der Anwalt, die Mutti des modernen „Mannes“.
Nach dem Motto wenn ich es nicht bekomme, dann soll es auch kein anderer haben.
Naja, weder haben wir Gesetze, die für alle gelten, oder wir können das alles einstampfen, dann kann jeder Sesselpupser entscheiden wie er mag - Meine Meinung.

Und wenn Du Dir vom Vater Staat alles gefallen lässt - Dein Ding 😊
 
Es geht um alles gefallen lassen.
Bleiben wir mal beim Kennzeichen vorne.

Soll ich da zum Anwalt rennen nach dem
Motto warum hat der dad bekommen und ich nicht.
Wenn es vorne nunmal passt.

Wie gesagt der Anwalt ist für viele ja der Mutti ersatz.
Merken unsere Admins ja auch, anstatt man das Gespräch sucht, wird direkt nach dem Anwalt gerufen.

Ich lasse mir auch sicherlich nicht alles gefallen. Brauche ich auch nicht.
Nur ich rufe auch nicht für jede Bagatelle „Mutti“ an, sondern meine meisten Angelegenheiten konnte ich bisher meist zufriedenstellend klären.
Außerdem betrifft mich dieser Staat auch nur bedingt.
 
Ich muss da nochmal nachhaken - dann dürfe dieser Eintrag garnicht in den Brief! Stimmt’s?
Doch und es steht auch im Text welche Stadt es erteilt hat. Bei der Unmeldung in einem andere Stadt, Landkreis erlischt die Sondergenehmigung. Es sei denn das Kennzeichen wird übernommen, dann bleibt sie bestehen.

Außerdem ändert sich der Kennbuchstabe im Brief.
 
Also wenn ich mal wieder in der Situation bin und so ein Theater habe wegen der Kennzeichen, die angeblich "nicht legal auf Autos" sind, trotz mehrfacher Beispiele, dass die Größe trotzdem für Autos ausgegeben wird, darf sich da mal ein Anwalt mit beschäftigen. 😎 Der hat da sicher mehr und bessere Argumente als wie ich...
Dann nimm einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt - wenn Du Dir eine Pfeife -was bei Anwälten sehr oft der Fall ist- einfängst, geht alles in die Grütze.
 
Ja nur das solche ich ruf nach meiner Mutti Aktionen, auch oftmals negative Auswirkungen auf andere haben.

Finde auch nicht immer alles toll, jedoch wenn man beim Ram vorne ein normales Kennzeichen bekommt, weil es nunmal
passt.
Dann finde ich das völlig okay, dann ist es eben so. Da muss man nicht zur Mutti rennen und Beamtenwillkür schreien nur weil mann nicht bekommt was man will.

Sag ja wenn ich hier manche so reden hören, da wundert es mich nicht wenn der Beamte auf Stur schaltet auch wenn er Spielraum hätte.

Genauso wie die Leute die beim Amt über den Parkplatz laufen und da Fotos machen, so nach dem Motto guckt mal was ich gesehen habe.
Sorry einfach erbärmlich solche Leute, gönnen dem anderen nicht mal den Dreck unter den Fingernägeln.

Jeder hat durch seinen Job oder seine Beziehungen gewisse Vorteile, die er nutzt die andere vielleicht nicht haben.
Sei ihnen doch gegönnt.
Hier wird immer von Neid etc gefaselt, die Leute die sowas machen sind die
die neidisch sind und weil sie etwas nicht mit auf den Boden werfen und heulen hinbekommen.

Muss aber jeder für sich entscheiden.
Auch wenn hier viele mit @tigger nicht kondom gehen - solche Pißnelken gibt es häufiger als wie wennze denkst, was ich als langjähriger Stromberg-Kollege wie auch als Oldtimer-Aktivist (wie man heute sagt) bestätigen kann.

In Sachen Auto war der Barockengel-Fall aus Paderborn der Kracher.
 
Es geht um alles gefallen lassen.
Bleiben wir mal beim Kennzeichen vorne.
In diesen Fall bin ich bei Dir. Wäre mir egal, wenns passt.

Ich bin von meinen Fall ausgegangen, wo die Zulassung ein sog. "Kuchenblech" ausgibt, was hinten und vorne nicht an den RAM passt, und man dann mit der Argumentation abgestempelt wird, Kleinkraftradkennzeichen sind nicht zulässig, und kurze auch nicht, beides fährt aber im selben LK zuhauf rum. Diskutiert man sich dann den Hals rauh, geht auf einmal doch ein kurzes,....

Weder ist was zulässig, oder eben nicht.
 
Deine Aussage in allen Ehren,bei so vielen Dingen,wie auch hier geht es rein um die Willkür des Verwaltungsapparates. Der meiner Meinung nach auch völlig daneben ist,weil jeder sein eigenes Süppchen kochen darf wie er es für richtig hält.Und da wird überall die "Einheitssuppe" ala EU propagiert...und das sollte/darf eigentlich nicht sein...Fehler im System finden heisst es da.
Das ist so nicht richtig, es gibt eine einheitliche Regelung, die im gesamten Bundesgebiet gilt:

Nr. 1 der Anl. 4 zur Fahrzeugzulassungsverordnung: Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

Nr. 4: Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Nach der Rechtsprechung liegt die Unverhältnuismäßigkeit bei 10% des Fahrzeugwertes. D.h. nur, wenn die Umbaukosten 10 oder mehr % des Fahrzeugwertes betragen, ist der Umbau unverhältnismäßig und die Behörde darf kleine Kennzeichengröße zuteilen. Wenn eine Zulassungsstelle gleichwohl kleinere Kennzeichengröße zuteilt, ist das rechtswidrig.

Behördenwillkür ist das gleichwohl nicht, weil der Gleichheitssatz, dessen Verstoß zur Willkür führt, immer nur für den selben Hoheitsträger git, nicht für andere Hoheiträger. Wenn also die Zulassungsbehörde X im Landkreis Y rechtmäßigerweise kleine Kennzeichen verweigert, obwohl die Zulassungsbehörde A des Landkreises B rechtswidrig kleine Kennzeichen zuteilt, handelt die Behörde A rechtsfehlerhaft, ist aber keine Willkür. Wenn aber Behörde A beim Halter 1 eine Ausnahme macht, beim Halter 2 (mit vergleichbarer Sachlage) aber nicht, wäre das dann Willkür.
 
Nr. 4: Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann,
Jetzt interpretiere ich den Satz mal pro Steuerzahler -> Landkreis + 1 Buchstabe + 1 Zahl, passt an jeden RAM und sollte JEDER Zulassungsbehörde möglich sein!
Es sei denn, sie hat diese kurzen Kennzeichen inflationär an Behördenmitarbeiter mit Golf und BMW verteilt.
Dann müsste sie die Kennzeichen notfalls zurückfordern.
 
Jetzt interpretiere ich den Satz mal pro Steuerzahler -> Landkreis + 1 Buchstabe + 1 Zahl, passt an jeden RAM und sollte JEDER Zulassungsbehörde möglich sein!
Es sei denn, sie hat diese kurzen Kennzeichen inflationär an Behördenmitarbeiter mit Golf und BMW verteilt.
Dann müsste sie die Kennzeichen notfalls zurückfordern.
Ja und genau da liegt halt auch eins der Probleme.
Weil z.B. in Köln viel mehr Kennzeichen im Umlauf sind als in Hintertupfingen.
Dementsprechend weniger verfügbar ist und dementsprechend die Sondergenehmigung eher erteilt werden kann.
So zumindest würde ich es interpretieren.
 
Naja, in Köln bekommt man 5 Zeichen sogar mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen hin.
Wenn man die üblichen Verdächtigen rausrechnet, kommen da ein paar tausend Kombinationen bei rum.
Und so viele Amis fahren dann auch in Köln nicht rum.
 
Meine Ausführungen bezogen sich (zunächst) nur auf die Kennzeichengröße, nicht auf die Zahl der Ziffern.
 
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