Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

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(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Und was willst du uns damit sagen?
 
Gerade in der Region Hannover ist das eine schwierige Angelegenheit und von SVA zu SVA sehr unterschiedlich.
Meine Erfahrungen zeigten, dass die Garbsener einen an der Mütze haben und absolut nichts abweichendes zulassen. Wo hingegen Springe sehr Kundenorientiert arbeitet.
Burgdorf ist auch sehr speziell.
Von der City fehlen mir Erfahrungen.
Fazit:
Versuch doch erst einmal dich bei anderen SVAs schlau zu machen, must ja nicht in Lgh zulassen.
Mein vorher in H-Stadt zugelassener Durango (der weiß folierte mit der Reisebürowerbung) hatte hinten LKR-Größe (die etwas breitere) eingetragen bekommen.

Bei der Umeldung in den Kreis WES konnte ich die Eintragung übernehmen, nachdem ich 50€ extra bezahlt habe - für den "i.A. Landrat"-Stempel nur für diesen Eintrag.
 
Na da warte ich mal bis die Rennleitung sich meldet 🤪
Nö, hier in Nordwestdeutschland wie NDS, NRW, HB stellt die sich nicht an.

So habe ich hier auf meinem Lieblingsevent seit 1991
https://www.bockhorner-oldtimermarkt.de/noch nie von entsprechenden Problemen gehört - und da finden sich solche Kennzeichen en masse.

Von meinen DEUVET-Tagungen weiß ich, daß im Süden, speziell in Bayern ZSen und Polizei da viel Streß machen.
 
Mein vorher in H-Stadt zugelassener Durango (der weiß folierte mit der Reisebürowerbung) hatte hinten LKR-Größe (die etwas breitere) eingetragen bekommen.

Bei der Umeldung in den Kreis WES konnte ich die Eintragung übernehmen, nachdem ich 50€ extra bezahlt habe - für den "i.A. Landrat"-Stempel nur für diesen Eintrag.
Beamtenwillkür 💪
 

Meines Wissens bedarf es zum Führen des LKR-Kennzeichens am Auto eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landratsamts.
Insofern sehe ich keine Willkür, sondern einfach nur einen normalen Ablauf.

Willkür wäre, den Antrag unbegründet abzulehnen.
 
Der Eintrag war doch schon gemacht - und dann musste er 50 Mäuse zusätzlich abdrücken! - sag mal lest ihr alles was anderes?
 
Der Eintrag war doch schon gemacht - und dann musste er 50 Mäuse zusätzlich abdrücken! - sag mal lest ihr alles was anderes?
Der Eintrag war im von der Stadt H ausgestellten KFZ-Brief, ebenfalls mit extra Absiegelung - ebendiese extra Absiegelung kostete beim Kreis WES bei Übernahme in den KFZ-Schein 50 Schleifen extra.

Es betrifft nur den Eintrag in den letzten 1 1/2 Zeilen.
 

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Was im Brief steht muss in den Schein übernommen werden - eigentlich ohne extra Gebühr
 
Der Eintrag war doch schon gemacht - und dann musste er 50 Mäuse zusätzlich abdrücken! - sag mal lest ihr alles was anderes?

Du liest etwas anderes.
Ein LKR-Kennzeichen in einem Landkreis zu bekommen, bedarf einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung seitens des Landratsamts.
 
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