Das ist schon klar, aber:Meine Ausführungen bezogen sich (zunächst) nur auf die Kennzeichengröße, nicht auf die Zahl der Ziffern.
Wenn das erlaubte Größtmaß von 520 mm nicht eingehalten werden kann, muss die Zulassungsstelle halt ein kleineres verwenden und dementsprechend Anzahl der Buchstaben und Zahlen anpassen.Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
Die Möglichkeit dazu hat sie ja.
Und ich interpretiere Nr.4 so, dass die Zulassungsstelle, ERST wenn sich kein passendes Kennzeichen finden lässt, Umbaumaßnahmen vom PKW-Halter verlangen kann.
Man muss sich an manchen Stellen vielleicht einfach nur noch mal bewußt, wo man beschäftigt ist, was der Job ist und wer das Ganze bezahlt.
Ich kann mich diesbezüglich über unsere Zulassungsstelle auch in keiner Weise beschweren. Im Gegenteil. Die bieten hier wirklich einen bürgernahen Top-Service.