Kleines Kennzeichen, z. B. Leichtkraftrad, oder Sondergrösse

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Der TÜV meinte bei meinen Kumpel sogar, die Zulassungsstelle kann verlangen dass das Kennzeichen mittels Distanzbuchsen soweit raus gesetzt wird aus der "Mulde" bis es passt.

Mein Kumpel hat ein "Kuchenblech" verpasst bekommen, das hat er so gebogen das es passt und somit kaum noch lesbar ist von hinten. Er hofft auf die Polizei, dass die sich mal daran stört. Von der Zulassungsstelle hat er es schriftlich mit den Kuchenblech, mal sehen wie das dann aus geht wenn es mal so weit ist...
 
Also nochmal:
Auf Seite 1 hab ich´s doch schon geschrieben:


Seit 01.01.2014 obliegt die Kennzeichenhoheit einzig und allein der Zulassungsbehörde. D.H., egal was in Deinem Schein steht, oder der Tüv sagt, oder schreibt, die Entscheidung liegt bei der Zulassungsstelle.
Nur bei ihr !
:evil:
Das Problem ist, das in D ein Autokennzeichen die Maße 520x110 hat. Es geht auch noch 480 oder evtl. 460. Alles andere ist Ermessenssache und Sondereintragung.
Leider kocht eben jeder seine eigene Suppe. Die einen geben keine Engschrift. Andere kein zweizeiliges Kennzeichen, usw.
Mein Tipp: Termin mit dem Chef/Chefin der Zulassungsstelle machen, und schauen was geht. Der/Die kennt sich in der Regel besser aus, als die am Schalter. Du wirst dann ganz schnell erfahren, was bei euch so üblich ist.
Das Photos was bringen, glaube ich nur teilweise. Die haben ihre Vorstellungen.
;)
Und was andere Behörden machen...
Auch noch interessant. Es gibt in D kein Gesetz, das sagt, wo das Kennzeichen hinten am Fahrzeug angebracht werden muß. Es muß nur lesbar und beleuchtet sein. D.H. im schlimmsten Fall seperate Kennzeichenbeleuchtung.
Du weißt schon. Diese Komplettteile, die oft an Anhängern dran sind.
Hab das mit unserer Zulassungschefin ausdiskutiert. Als ich sagte: Ja, soll ich das dann an die Heckklappe spaxn ? Meinte sie: Warum nicht ? Ich: Aber das schaut doch aus wie Sau. Da lacht dich doch jeder aus. Das verschandelt ja das ganze Heck.
Sie: Zulassungsrechtlich spielt das keine Rolle ! :shock:
Gottseidank ist sie eine ganz nette und vernünftige Frau. [-o<
 
Als ich sagte: Ja, soll ich das dann an die Heckklappe spaxn ? Meinte sie: Warum nicht ?

Auch noch mal: Das ändert den Gebrauch des Fahrzeugs, und das dürfen die niemals verlangen. Da würde ich eine Anwalt einschalten.

Wen meine Wohnkabine drauf ist, ist die Heckklappe im Keller, und den nehm ich nicht mit. :shock:



Gruss Bernd
 
Auch noch mal: Das ändert den Gebrauch des Fahrzeugs, und das dürfen die niemals verlangen. Da würde ich eine Anwalt einschalten.

Wen meine Wohnkabine drauf ist, ist die Heckklappe im Keller, und den nehm ich nicht mit. :shock:



Gruss Bernd

Du kannst es auch unterhalb der Stoßstange, oder an der Kabine anbringen !
Du darst es aber nicht knicken oder abschneiden.

Das hat nix mit Vernunft oder Verstand zu tun. :banghead: Ist Bürokratie, und genauso sinnvoll wie Kühlschränke in der Arktis.
 
Das mit den Distanzbuchsen haben sie bei mir auch verlangt, damit das 40er Schild über die US Anhängerbuchse drüber passt.
 
Moin,

wie Radi schon "schrub", binde die Zulassungsstelle mit ein, auch die wollen gerne mal ein bisschen gebauchpinselt werden. Normalerweise nutze ich bei uns immer den Abgabeservice (gibt man bis 8:00 Uhr seine kompletten Unterlagen am Infocenter ab, kann man ab 13:00 Uhr den kompletten, fertig bearbeiteten Kram wieder abholen). Das war mir beim RAM zu heikel, deswegen hab ich vorher angerufen. Hatte dann direkt den Chef dran und mit ihm einen Termin ausgemacht. Zum Termin ist er dann mit dem Zollstock raus und hat gemessen. Vorm Auto stehend hat er dann den Schilderservice angerufen:"Habt ihr 38er Bleche? Alles klar!" Und dann zu mir:"1 Buchstabe, 1 Zahl auf nem 38er Blech, gehen Sie rein und suchen sich ne Kombination aus oder wollen Sie ein kleines 2-zeiliges? Kostet aber um die 60,- € extra, für die Ausnahmegenehmigung und die gilt nur in unserem Zulassungsbereich."
Da ich persönlich die 2-zeiligen häßlich finde, war ich mit dem 38er sehr glücklich. Ist dann letztendlich ein 37er geworden und das hab ich hinten und vorne :mrgreen:

Wenn das mit dem Termin beim Chef nicht klappt, schlag sie mit ihren eigenen Waffen. Die Verkehrsreferenten haben bereits vor Jahren beschlossen, das kurze Kennzeichen für besondere Fälle (z.B. Amis) vorzuhalten sind. Und so sagt es dann auch das Merkblatt für KFZ-Kennzeichen.
Zunächst ist ein kurzes Kennzeichen zu verwenden, notfalls auch in Engschrift.
Reicht der Platz DANN immer noch nicht, ist eine Umrüstung zumutbar.

Die betreffenden Passagen habe ich Dir angehangen, den link zum Merkblatt findest Du weiter unten.


1.2 (kurze Erkennungsnummer)
Reicht der vorhandene Platz der vorgesehenen Anbrin
gungsstelle bei Fahrzeugen nicht aus, sind zu-
nächst die Vorgaben gem. Anlage 4, Abschnitt 1, Nr.
4, Sätze 2 ff. FZV anzuwenden. Insbesondere sind
für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern
(
2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in
Engschrift ausgefertigt sein können.
1.3 (Umrüstung)
Sofern die Anbringungsstelle für das vorgesehene Ke
nnzeichen immer noch nicht ausreichend ist, ist die
Umrüstung der Fahrzeuge mit einem dafür geeigneten
Kennzeichenträger mit Beleuchtung als zumutbar
anzusehen (Materialkosten ca. 150,-- €). Bei der Be
urteilung des vertretbaren Aufwandes werden Kosten
bis ca. 5 % des Zeit- / Wiederbeschaffungswertes al
s zumutbar angesehen. Auf Verlangen sind Nach-
weise (z.B.: Wertgutachten, Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt) vom Halter vorzulegen.

https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF

Gruß Tom
 
Und dann sagt sie: "Kenn ich nicht, gibs nicht!" :mrgreen:
Und denn schlägt sie dich wieder mit deinen Waffen, indem du dann ein Wertgutachten vom RAM vorlegen musst, um zu bestimmen ob die Anbringung woanders zumutbar ist. Und ein Wertgutachten gibs auch nicht umsonst.
 
Zuerst kommt das kleine Kennzeichen in Betracht. Und mit CO X 1 ist das kein Problem. Auch ein CO XX 1 geht noch auf ein 37er.
Meins hat auch 5 Zeichen.
 
Ich habe 7 Zeichen. Und es sieht gut aus :mrgreen:

Ich wollte eigentlich das hier haben, aber der Landkreis stimmt nicht :arrow:
 

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Auch noch mal: Das ändert den Gebrauch des Fahrzeugs, und das dürfen die niemals verlangen. Da würde ich eine Anwalt einschalten.

Wen meine Wohnkabine drauf ist, ist die Heckklappe im Keller, und den nehm ich nicht mit. :shock:



Gruss Bernd

Und ausserdem ist eine Heckklappe ja auch ohne Werkzeug entfernbar, also ist das Kennzeichen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.
 
Und ausserdem ist eine Heckklappe ja auch ohne Werkzeug entfernbar, also ist das Kennzeichen nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden.

Jepp,
das gleiche wäre wenn ich das amtliche Kennzeichen an die Wohnkabine "dengeln" würde - nicht zulässig, die bekommt ein Wiederholungskennzeichen.
Was das ist weiss aber auch nicht jede/r Zettel......re, oder St.....r, hab ich gerade erst durch :redhotevil:



Gruss Bernd
 
Auch ein CO XX 1 geht noch auf ein 37er.
Meins hat auch 5 Zeichen.

Aber nur mit Engschrift, oder? Das wollten sie mir nämlich nicht genehmigen, daher habe ich YY-XX-Z auf einem 40er. Das passt in Normalschrift so gerade.
 
Die brauchen Dir die Engschrift auch nicht zu genehmigen, dazu wurde Ihnen vom Gesetzgeber der entsprechende Handlungsspielraum mit auf den Weg gegeben.
Leider kennen aber viele Beamte das Werkzeug nicht, mit dem sie täglich arbeiten. Sieht man ja auch bei der KFZ-Besteuerung.

Zitat aus Merkblatt:

Insbesondere sind
für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern
(
2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in
Engschrift ausgefertigt sein können.
 
Die brauchen Dir die Engschrift auch nicht zu genehmigen, dazu wurde Ihnen vom Gesetzgeber der entsprechende Handlungsspielraum mit auf den Weg gegeben.
Leider kennen aber viele Beamte das Werkzeug nicht, mit dem sie täglich arbeiten. Sieht man ja auch bei der KFZ-Besteuerung.

Zitat aus Merkblatt:

Insbesondere sind
für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern
(
2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in
Engschrift ausgefertigt sein können.


Bei uns hat es das Landesministerium verboten. Was nützt einem da das Merkblatt wenn ich vor der Dame sitze? NIX
 
Aber nur mit Engschrift, oder? Das wollten sie mir nämlich nicht genehmigen, daher habe ich YY-XX-Z auf einem 40er. Das passt in Normalschrift so gerade.

Hab auch 5 Zeichen, das hintere ist in ein 37er in Engschrift, das vordere, glaub ich hat 41cm oder so.
Das 37er muß man aber auch etwas aussermittig versetzen, daß es reinpasst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach Jungs und Mädels, seid doch mal ein büschen kreativ. Ich les' nur immer was nicht geht.
:(


Mein Vorschlag:
Diejenigen die Probs haben melden bei denen wo's funktioniert einfach ne Briefkastenadresse an.
Dann wird da der RAM zugelassen, mit allen möglichen (und unmöglichen) Kennzeichenvariationen.
Nach 4 Wochen wird der Wohnsitz zurückverlegt. Das Kennzeichen dürft ihr dabei nämlich mitnehmen.

Fahrt ihr halt z.B.mit "TUT" oder "TÖL" oder sonstwas in Berlin rum, was solls. Jedenfalls habt ihr dann eure Wunschgrösse. :mrgreen:
 
Erst mal besten Dank für die vielen Antworten.
Meine Nummer hätte locker auf das kleinere Schild gepasst, aber!!!
Der Beamte vom Zoll lässt sich nicht umstimmen, egal mit was ich ihn konfrontiere. Werd mir was ausdenken, wie das Blech von der Heckklappe bekomme.
Der sitzt nun mal am längeren Hebel, und das lässt er auch deutlich raushängen.
Werd morgen mal zum TÜV gehen und mit dem über Möglichkeiten quatschen. Wenn absolut nichts geht, werd ich im Frühjahr meine Stoßstange so verändern, das ich das Schild ordentlich befestigen kann und die neue KZB nicht Sch.... aussieht.
Der ist so ein arroganter A....., das einem nur der schnelle Rückzug bleibt.
 
nun- hast du mal dran gedacht zu seinem chef zu gehn? und wenn der nicht will, zu dessen chef? Ich bin anno 95 auch fast bis zum buergermeister der stadt Heidelberg wegen dem nummernschild- die haben mir ernsthaft gesagt, dass es das fahrzeug auch als deutsche ausfuehrung gibt, und man da ohne weiteres eine deutsche stosstange dran machen kann, und dann past das. :shock:

Wie gesagt, der chef des landratsamts Heidelberg hatte ein einsehen, und als ich dann noch fotos von 3 fahrzeugen seiner angestellten gezeigt habe, die deutsche standard golfs und astras mit kleinem kennzeichen auf dem angestelltenparkplatz geparkt haben, war ganz aus. noch in meinem beisein hat er jemanden angerufen, die nummern duchgegeben und beauftragt herauszufinden, wem die fahrzeuge gehoeren :lol:

Er hab mir auch angeboten, wenn ich wieder ein fahrzeug zuzulassen habe, ihm vorher bescheid zu geben. und ich hatte meine kleinen kennzeichen.
Er hat mir auch n paar jahre spaeter n kleines kennzeichen fuer meine FZR1000 genehmigt- ich mein- man baut ja nicht fuer umsonst fuer 15000 euro n bike um um dann alles mit nem kuchenblech zu ruinieren- und die scharfen kanten die links und rechts deswegen rausstehn- verletzungsgefahr... :twisted:

Wie gesagt- wenn du aerger hast mit dem broetchen, geh zum baecker- wenn der auch nicht will- sags der frau vom baecker- dann geht das.... :mrgreen:
 
und als ich dann noch fotos von 3 fahrzeugen seiner angestellten gezeigt habe, die deutsche standard golfs und astras mit kleinem kennzeichen auf dem angestelltenparkplatz geparkt haben, war ganz aus. noch in meinem beisein hat er jemanden angerufen, die nummern duchgegeben und beauftragt herauszufinden, wem die fahrzeuge gehoeren

Das ist mal ein guter Ansatz, denn dann wäre es ja Willkür im Amt. Das werde ich demnächst mal verfolgen. Besten Dank.
 
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