Moin,
wie Radi schon "schrub", binde die Zulassungsstelle mit ein, auch die wollen gerne mal ein bisschen gebauchpinselt werden. Normalerweise nutze ich bei uns immer den Abgabeservice (gibt man bis 8:00 Uhr seine kompletten Unterlagen am Infocenter ab, kann man ab 13:00 Uhr den kompletten, fertig bearbeiteten Kram wieder abholen). Das war mir beim RAM zu heikel, deswegen hab ich vorher angerufen. Hatte dann direkt den Chef dran und mit ihm einen Termin ausgemacht. Zum Termin ist er dann mit dem Zollstock raus und hat gemessen. Vorm Auto stehend hat er dann den Schilderservice angerufen:"Habt ihr 38er Bleche? Alles klar!" Und dann zu mir:"1 Buchstabe, 1 Zahl auf nem 38er Blech, gehen Sie rein und suchen sich ne Kombination aus oder wollen Sie ein kleines 2-zeiliges? Kostet aber um die 60,- € extra, für die Ausnahmegenehmigung und die gilt nur in unserem Zulassungsbereich."
Da ich persönlich die 2-zeiligen häßlich finde, war ich mit dem 38er sehr glücklich. Ist dann letztendlich ein 37er geworden und das hab ich hinten und vorne :mrgreen:
Wenn das mit dem Termin beim Chef nicht klappt, schlag sie mit ihren eigenen Waffen. Die Verkehrsreferenten haben bereits vor Jahren beschlossen, das kurze Kennzeichen für besondere Fälle (z.B. Amis) vorzuhalten sind. Und so sagt es dann auch das Merkblatt für KFZ-Kennzeichen.
Zunächst ist ein kurzes Kennzeichen zu verwenden, notfalls auch in Engschrift.
Reicht der Platz DANN immer noch nicht, ist eine Umrüstung zumutbar.
Die betreffenden Passagen habe ich Dir angehangen, den link zum Merkblatt findest Du weiter unten.
1.2 (kurze Erkennungsnummer)
Reicht der vorhandene Platz der vorgesehenen Anbrin
gungsstelle bei Fahrzeugen nicht aus, sind zu-
nächst die Vorgaben gem. Anlage 4, Abschnitt 1, Nr.
4, Sätze 2 ff. FZV anzuwenden. Insbesondere sind
für derartige Fahrzeuge kurze Erkennungsnummern
(
2- oder 3-stellig) vorzuhalten, die ggf. auch in
Engschrift ausgefertigt sein können.
1.3 (Umrüstung)
Sofern die Anbringungsstelle für das vorgesehene Ke
nnzeichen immer noch nicht ausreichend ist, ist die
Umrüstung der Fahrzeuge mit einem dafür geeigneten
Kennzeichenträger mit Beleuchtung als zumutbar
anzusehen (Materialkosten ca. 150,-- €). Bei der Be
urteilung des vertretbaren Aufwandes werden Kosten
bis ca. 5 % des Zeit- / Wiederbeschaffungswertes al
s zumutbar angesehen. Auf Verlangen sind Nach-
weise (z.B.: Wertgutachten, Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt) vom Halter vorzulegen.
https://www.segeberg.de/media/custom/1843_6169_1.PDF
Gruß Tom