Habe Antwort des FA auf meinen Einspruch erhalten

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PTManiac

QuadCab
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Hallo zusammen.

Habe heute ein Rückschreiben vom FA auf meinen Einspruch erhalten, wollte ihn erst einscannen und euch zeigen, aber nu is leider Scanner kaputt...oder doch das Windows?
:)


Eagl, daher halt auszugsweise einige wie ich meine wichtige Textpassagen (ohne Rechtsanspruch oder Verbindlichkeit!), wo ich gerne mal eure Meinung zu hören würde, was hier noch für Optionen offen stehen, die LKW- Versteuerung doch noch zu erreichen oder ob es vergebliche Mühe ist.

- Sehr geeehrter blabla...
- Ihr Einspruch ist zulässig, aber unbegründet. = na ja
- Aufzählung der Fahrzeugdaten usw. = stimmen alle, leider
- Für die Besteuerung kommt es nicht darauf an, wie das Fzg von der Zul.- Stelle eingestuft wird, usw. = wußt ich
- Gesetzesverweise und Urteile ohne Ende wie §23 Abs. 6a 1.5.2005
- Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z. B. die Anzahl der Sitzplätze, max. Zuladung, Größe der Ladefläche, Ausstattung mit Sitzbefestigunggurten und Sicherheitsgurten, Verblechung der Seitenfenster, Beschaffenhet der Karosserie, die Motorisierung und Vmax, Erscheinungsbild und Konzeption des Herstellers = da hat wohl jemand aus dem Duden abgeschrieben
- besondere Merkmale, ob PKW oder LKW nach BFH: Größe der Ladefläche und max. Zuladung wegen hauptsächlicher Nutzung für Lasten oder Personen usw., daher handelt es sich bei Ihrem Fzg nicht um einen LKW, weil Güterbeförderungsfläche bei 5 Sitzen und einer Fzg- Länge von 5692mm nicht die Personenbeförderungsfläche übertrifft = die Radkästen wurden übrigens bei der Flächenberechnung für hinten abgezogen, dann wirds bei nen QuadCab mit ShortBox natürlich unmöglich
- Typisierend ist also davon auszugehen, daß solche Fzg nicht vorwiegend zur Lastenbeförderung dienen...BFH 26.10.226 VII B 125/06 = die sitzen also die ganze Zeit daneben, oder wie? das fehlte noch :redhotevil:
- lt. §2 Abs. 2a Nr.1 KraftStG gelten Fzg bis 3500 kg mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und der Aufbauart 0200 (offener Kasten) als PKWs
- Ausserdem ist bei 5 Sitzen nicht generell von einer Lastenbeförderung auszugehen
- Auch die finanzrechtliche Rechtsprechung hat bestätigt, daß ihr Fzg in dieser Ausstattung der Kfz- Versteuerung nach dem Hubraum im SInne der §§ 8 Nr. 1a, 9 Abs. 1 Nr. 2 KraftStG unterliegt
- Eine andere Besteuerung Ihres Kfz würde auch nicht nach einer Ummeldung auf 3 Sitze in Betracht kommen, da unter Gesamtwürdigung aller Merkmale des Kfz die Rechtsprechung dies nicht erkennen läßt
- Auch die max. Nutzlast von 671 kg abzgl. 4 Personen a 68 kg = 272 kg würden nur noch etwa 399 kg Zuladung bedeuten, was gegen eine anderweitige Besteuerung spricht FG Berlin 6.5.2008 15 K 1931/05 = d. h. also wiegen Erwachsene in Deutschland nur noch 68 kg und sollen damit bis 67 bis zur Rente arbeiten??? :shock:
- Die Nutzlast muß mind. 40 % betragen, liegt bei Ihnen aber nur bei 22,41 %, daher ist der Schwerpunkt nicht als Lkw auszulegen
- Zudem entspricht die Vmax der eines PKW, LKW liegen deutlich darunter = wenn ich da so manche Sprinter sehe
:evil:

- Eine durch ein anderes Amt vorher fehlerhaft eingestufte Besteuerung als LKW ist unrelevant, da es eine Gleichbehandlung auch im Unrecht nicht gibt = stimmt das so??
- Ich kann Ihrem Einspruch daher nicht entsprechen blablabla


So, daß war erstmal. Wenn ihr noch irgendwelche Ideen oder Komentare (bestimmt!) zu diesen Feststellungen habt, nur her damit - ggf. per PN. Habe nun eine Frist von 4 Wochen erhalten, den Einspruch zurückzuziehen. Muß man dann auch 4 Wochen lang noch nichts zahlen oder wird trotzdem abgebucht? Evtl. würde mir denke ich eine schriftliche Aussetzung des FA- Bescheides bzw. der Zahlung noch etwas Luft zum Nachdenken geben, habt ihr Erfahrungen damit? Oder bringt dies eher Nachteile wie Stilllegung o. ä. ?? Zudem teilte mir ein FA- Beamter mit, daß es wohl seit 1.7. diesen jahres neue schärfere Bestimmungen für die Berechnung solcher Wagen gebe und ab 2014 sowieso alle gleich bezahlen müssen, ob dies so stimmt wieß ich aber nich...

Ich sehe da leider wenig Chancen etwas zu verändern... :roll: Muß wohl in den sauren Apfel beißen. Schade.

Vielleicht kann der eine oder andere ja mit diesen Zeilen etwas für seine Versuche / Bescheide anfangen oder er erkennt sie sogar wieder oder kauft sich gleich einen PU, der diesen Kriterien eines FA absolut entspricht und damit keine Probleme hat. Oder gleich in den richtigen Landkreis zieht...oder nen Unimog kauft
;)


Gruß,
Olli
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mensch Olli, tut mir ja leid, ist aber eine never ending story hier in Deutschland. Diese neidvollen Sesselarschpupser sind eben so. Zu schade, vielleicht triffst du ihn ja mal alleine.....

Alles Gute und Gruss vom
orangepearlram :roll:
 
Einspruch weiter aufrecht erhalten! Nicht zurück ziehen Passieren kann dir da nichts! du musst bezahlen sonst legen die dir deine Kiste lahm!
 
Einspruch weiter aufrecht erhalten! Nicht zurück ziehen Passieren kann dir da nichts! du musst bezahlen sonst legen die dir deine Kiste lahm!

Hmmm, Du meinst also 4 Wochen lang von alleine gar nix machen (so lange währt ja die Frist), auch nicht Aussetzen des Zahlungsbescheids beantragen, dann den Beamten selbst entscheiden lassen gem. sog. "Einspruchsentscheid" wie er sich ausdrückt, aber die Kohle muß ich trotzdem bezahlen, richtig?

Kann denn das Warten dann tatsächlich noch etwas bringen oder ruht dann der Einspruch irgendwie automatisch? Habe ich in manchen Freds zwar gefunden, konnte ich aber leider nicht einordnen was dann passiert...heißt daß in einem Jahr kanns dann doch wieder anders aussehen?

Bitte um Aufklärung wenn möglich, danke im Voraus!

Gruß,
Olli
 
Einspruch weiter aufrecht erhalten! Nicht zurück ziehen Passieren kann dir da nichts! du musst bezahlen sonst legen die dir deine Kiste lahm!

Warum kann ihm denn nichts passieren? Er hat auf seinen bereits eingelegten Einspruch eine Ablehnung erhalten. Sollte er gegen diese Ablehnung weiter vorgehen kommt es zur Klage und der ganze Scheiß landet vor Gericht. Spätestens dort wird er dann definintiv den Kürzeren ziehen da die Absage des FA leider korrekt ist!!!
Die 68kg sind ein festgelegter Mittelgewicht eines Erwachsenen und eines Kindes, weil Du ja sowohl als auch auf den Sitzplätzen befördern kannst. Würde man das festgelegte Gewicht eines Erwachsenen einbeziehen wärest zu mit Deiner Zuladung weit unter den 20%.

Aber wie schon zuvor von anderen erwähnt handelt es sich hier um ein mega :popcorn: Thema!!!
 
Mein Einspruch läuft schon seit drei Jahren! Jedes mal forden Sie mich auf den Einspruch zurück zu nehmen! Ich hab alerdings Handfeste Argumente, die er bis jetzt nicht wiederlegen konnte......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Aber eins muss man ihm lassen, er hat es geschafft nen Beamten aus dem Schlaf zureissen und an die Arbeit bekommen.
Der staatliche Angestellte hat sich richtig Mühe gegeben, und betet jetzt das der Einspruch zurück gezogen wird. Auf dass er wieder schön schlafen kann
;)


BTW: ich hab gar nicht erst versucht Einspruch einzulegen. mit CrewCab und Laramie Ausstattung fehlen mir einfach die Argumente, dazu habe ich inzw. den Tank hinten drauf...
 
Aber eins muss man ihm lassen, er hat es geschafft nen Beamten aus dem Schlaf zureissen und an die Arbeit bekommen.
Der staatliche Angestellte hat sich richtig Mühe gegeben, und betet jetzt das der Einspruch zurück gezogen wird. Auf dass er wieder schön schlafen kann
;)


BTW: ich hab gar nicht erst versucht Einspruch einzulegen. mit CrewCab und Laramie Ausstattung fehlen mir einfach die Argumente, dazu habe ich inzw. den Tank hinten drauf...

Hab den gleichen wie du mit LKW, hab nicht locker gelassen.

Gruß.Andy
 
Habe gerade meinen Steuerbescheid bekommen für mein Dodge Ram 1500 LongBed

596€ für Sessionkennzeichen 04-11

werde dort morgen mal anrufen
 
https://www.auto-kochmann.de/news/index.html

Immer Einspruch machen.

Achja:
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Hier ist das Parken für PKWS bis Gesamtmasse 2,8t erlaubt. Also werden Fahrzeuge wie vor 2005 immer noch über 2,8t teilweise nach der StVo als LKW angesehen. Oder verstehe ich das jetzt falsch? Vor 2005 war fast alles über 2,8t LKW. Heute muss man betteln. Aber auch z.B. ein Suburban ist wenn man beim richtigen FA ist ein LKW! Also Fazit das eine FA geht nach Gewicht das andere nach Größe und Ausstattung. Was soll das denn?
Früher hat man beim Trabi Kombi die Sitze rausgehauen und gesagt man ist Kurierfahrer schon wars ein LKW?! Also viel. einfach Gewerbeschein auf Kurierfahrten und schon hast du den gewerblichen Nutzen. Kannste dann ja wieder abmelden. :lol:
 
Achja:
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Hier ist das Parken für PKWS bis Gesamtmasse 2,8t erlaubt....

das heist für nen Ram , egal wie groß bei mir in der Straße ZAHLEN 10€ wegenVerbotswiedrigem Parken und das nachts um 02.45Uhr auf nem Parkplatz von nem Supermarkt ( Nein kein Privatgelände wie sonst üblich )

da hatte jemand sehr viel langeweile
 
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