Tigger
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Nein ich habe gelernt damit umzugehen. Also glaube ich zumintest.Also halte Dich auch mal wieder daran. Oder platzt Du dann irgendwann?
Du weißt ja „Wusa“ und so.
Nein ich habe gelernt damit umzugehen. Also glaube ich zumintest.Also halte Dich auch mal wieder daran. Oder platzt Du dann irgendwann?
und seitdem hast Du wunde Ohrläppchen^^ Armes Tuk TukNein ich habe gelernt damit umzugehen. Also glaube ich zumintest.
Du weißt ja „Wusa“ und so.
Also darfst Du jetzt nur noch in eine Richtung abbiegen. So kommst Du auf jeden Fall auch immer wieder zu Hause an.Daher fahre ich aktuell scheinbar mit illegalen Blinkern, von denen einer auch noch nicht blinkt^^
Nervenkitzel pur hier.
3x rechts abbiegen ist auch linksAlso darfst Du jetzt nur noch in eine Richtung abbiegen. So kommst Du auf jeden Fall auch immer wieder zu Hause an.
Ist dann ja so etwas wie eine 360° Wendung.3x rechts abbiegen ist auch links
Ich will ja nicht den Oberschullehrer spielen, aber da ist einiges von dem, was du über die Rechtslage schreibst, schlicht falsch. Das fängst schon damit an, dass der TÜV keine Rechtsgrundlage hat, den Stempel (zudem: welcher ist gemeint? die HU-Plakette oder das Siegel der Zulassungsbehörde)? abzukratzen. Das darf nur die Zulassungsbehörde (und die Polizei im Rahmen der Amtshilfe). Es gibt auch kein "Emissionsgesetz", sondern EU-Vorschriften (Verordnungen) über die zulässigen Geräuschemissionen. Dann zum Versicherungsschutz: Es spielt für die Haftpflichtversicherung keine Rolle, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Gefahrerhöhung verursacht. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer (allein schon aus Gründen des Geschädigtenschutzes); nur eine Regressnahme ist möglich, diese liegt bei den meisten Versicherungen bei rund 5000 € (D.2. der AVB Haftplichtversicherung).
Lieber Tim, das Problem ist, das die meisten lieber im trüben fischen, als sich mal richtig zu informieren.
Beispiel -Fahrzeugstillegung.
Das bedeutet, das die Stempel abgekratzt werden.
Das darf die Polizei aber gar nicht, außer sie wird dazu von der Zulassungsstelle aufgefordert/autorisiert. Bekanntestes Beispiel -Steuern nicht bezahlt.
Desweiteren darf der Tüv den Stempel abkratzen, weil ein sicherer Betrieb das Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist. Beispiel - Bremsen ohne Funktion.
Was hier immer mit Stillegung gemeint ist, ist die Sicherstellung zur Beweissicherung, bzw. weil Gefahr im Verzug ist. Die Todsünde schlechthin ist hier das Geräusch und Emissionensgesetz, auch Sportluftliter und Auspuff genannt.
Hier erlischt die Betriebserlaubnis aus Umweltgründen, nicht aus Sicherheitsgründen. Kann man diskutieren, bringt aber nix, weil es halt so ist.
Auch das mit der Versicherung ist so ein Märchen, das nie sterben wird.
Eine Versicherung kann Dir die Leistung nur verweigern, wenn Vorsatz vorliegt. Sprich Betrug. Dann ist es aber eine Straftat.
Etwas nicht eintragen zu lassen ist aber fahrlässig. Fahrlässigkeit ist aber kein Betrug.
Es stimmt zwar, das die Versicherung Regress verlangen kann, hier sprechen wir aber von 10% /max. 500€. (steht im Versicherungsvertrag. Variiert, aber so ungefähr) Also eigenich lächerlich, oder?
Glaube nie was Dir jemand am Telephon erzählt, egal wie freundlich und kompetent er/sie wirkt.
Bei Versicherungen ist man immer gut beraten, anwaltlichen Beistand zu haben.
Prinzipiell wird alles eingetragen. Wenn man will. Die meisten sind nur zu faul/geizig/unmotiviert.
Hinterher dann aber Mimimi.
Natürlich gibt es Sachen, die gehen einfach nicht aufgrund der Gesetzeslage.
Wenn Du einen Auspuff willst, der eintragunsfähig ist, dann kauf ihn Dir, und laß ihn eintragen.
Sollte es dann bei einer Kontrolle zu Problemen kommen, obwohl Du natürlich höflich und zuvorkommend warst, dann schreib Dir einfach Name/Dienstgrad und PI auf. Wird Deinen Anwalt, und auch den Tüvprüfer intersieren.
Habe aber noch nie gehört, das es soweit kommt, wenn man sowas wie Umgangsformen hat. Bestenfalls fährst beim Tüv vorbei, und der ruft dann an, das alles paßt.
Kleine Anekdote: Vor Jahren , allgemeine Verkehrskontrolle. Jeder wurde rausgezogen.
Während noch mein Fenster runterlief, und ich dem Sheriff meine Papier geben wollte, hör ich aus dem Fahrzeug vor mir: Was willstn Du Arschloch von mir?
Der Beamte hat sich nicht mal meine Papier angeschaut.
"Gute Fahrt, hat sich erledigt" - und zack war er beim Kollegen vorn.
Ich finde ja verhaltensauffällige bei Verkehrskontrollen immer sehr vorteilhaft!
Hast Du die Led mal andersrum reingesteckt. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub die blicken nur in eine Richtung.nein...
Trottel/Unglücksrabe trifft es eher.
BC sacht: Blinker hinten rechts aus.
Realität sacht: BC hat recht. Warnblinker (hinten rechts) geht auch nicht.
Also, Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen um in die Falz zu kommen, wo der Blinker sitzt, Blinker entfernt. Natürlich so ne besch... Glasquetschsockeldingens. Lämpchen leicht geschwärzt, hätte es nicht zwingend als Kaputt betrachet. Aber Blinker ging nunmal nicht.
Internetz bemüht, keine Glühlampen dieser Art gefunden. Forum bemüht. Fred gefunden. Hilfsbereiten user gefunden, der nen Link zu passenden LED Birnen hatte. Bestellt. gestern angekommen. Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen, alte Birne raus, neue in die Fassung: geht nicht.
zuckendes Augenlid gehabt...
Weil ich aber 2 LED Lampen habe, links das gleiche Spiel, Finger gebrochen, alte Birne raus, LED rein. Zack, dat gait. Also Finger gebrochen und wieder rein unter die Falz mit viertel Drehung
Leider kein Manometer zur Hand gehabt, sonst hätte ich ja rechts auch in der Fassung mal messen können. Daher alles wieder zusammengebaut.
Daher fahre ich aktuell scheinbar mit illegalen Blinkern, von denen einer auch noch nicht blinkt^^
Nervenkitzel pur hier.
Die Tage, wenn ich mal Zeit habe mal Messen. Hinten Links klackt es beim blinken, rechts nicht, daher kann es ja eigentlich nur noch am Relais oder am Widerstand vor dem Blinker selbst liegen. Die sind aber nbatürlich ähnlich zugriffsfreudig verbaut. Ausserdem kann ich nicht selbst nen Widerstand einlöten
und seitdem hast Du wunde Ohrläppchen^^ Armes Tuk Tuk
Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt.Hast Du die Led mal andersrum reingesteckt. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub die blicken nur in eine Richtung.
Wenn er nun blöderweise welche für vorne erwischt hat, wird's kompliziert. Vorne links ist ja dann für hinten rechts.Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt.
Das würde erklären, warum die, die links blinkt nicht rechts funktioniert.Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt.
Aber das ja offensichtlich nicht, sonst würde es ja gehen. Also habe ich 2 mal hinten links oder vorne rechts. Müsste ich mal in den Marktplatz setzenWenn er nun blöderweise welche für vorne erwischt hat, wird's kompliziert. Vorne links ist ja dann für hinten rechts.
Erklär das mal deiner Frau!Also nur noch rückwärts links und vorwärts rechts abbiegen!
Warum das denn?Erklär das mal deiner Frau!
Du weißt schon, das in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung gilt?Und das gilt nur für die Haftpflicht, nicht die Kasko. Wenn du da vorsätzlich etwas manipulierst und dies ursächlich für den Unfall war dann kann (und wird meist) die Versicherung die Leistungen der Kasko nicht zahlen. Du müsstest dann beweisen, dass z.B. der Auspuff nicht ursächlich für den Unfall war. Wird gar nicht so einfach und ist teuer.
Das ist bei LED die man drehen kann tatsächlich so. Und Glasquetschsockeldingens hört sich danach an.Hast Du die Led mal andersrum reingesteckt. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub die blicken nur in eine Richtung.
Wie auch immer man es genau nennt, Du hast verstanden, was ich sagen wollte.Ich will ja nicht den Oberschullehrer spielen, aber da ist einiges von dem, was du über die Rechtslage schreibst, schlicht falsch. Das fängst schon damit an, dass der TÜV keine Rechtsgrundlage hat, den Stempel (zudem: welcher ist gemeint? die HU-Plakette oder das Siegel der Zulassungsbehörde)? abzukratzen. Das darf nur die Zulassungsbehörde (und die Polizei im Rahmen der Amtshilfe). Es gibt auch kein "Emissionsgesetz", sondern EU-Vorschriften (Verordnungen) über die zulässigen Geräuschemissionen. Dann zum Versicherungsschutz: Es spielt für die Haftpflichtversicherung keine Rolle, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Gefahrerhöhung verursacht. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer (allein schon aus Gründen des Geschädigtenschutzes); nur eine Regressnahme ist möglich, diese liegt bei den meisten Versicherungen bei rund 5000 € (D.2. der AVB Haftplichtversicherung).
Nach Adam Riese & Eva Zwerg sind 3 x 90 doch nur 270Ist dann ja so etwas wie eine 360° Wendung.
Nein, das ist nicht korrekt.Du weißt schon, das in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung gilt?
Ich muß gar nix beweisen
Wenn, dann muß die Versicherung mir beweisen, das ich den Auspuff eingebaut habe, um einen Unfall zu verursachen.
Denn nur darum geht es.
Das vorsätzliche herbeiführen eines Schadenfalles. Auch Betrug genannt.
Dürfte schwierig werden, einen Auspuff als Unfallursache auszumachen.
Und, sollte man Betrug nachweisen, dürfte die Kasko wohl das kleinste Problem sein. Denn, ein absichtlich herbeigeführter Unfall ist eine Straftat!
Bin zwar kein Anwalt, aber sollte da ein Personenschaden dazu kommen, dürfte Bewährung wohl vom Tisch sein?
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