Erlöschen Betriebserlaubnis

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nein...
Trottel/Unglücksrabe trifft es eher.
BC sacht: Blinker hinten rechts aus.
Realität sacht: BC hat recht. Warnblinker (hinten rechts) geht auch nicht.
Also, Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen um in die Falz zu kommen, wo der Blinker sitzt, Blinker entfernt. Natürlich so ne besch... Glasquetschsockeldingens. Lämpchen leicht geschwärzt, hätte es nicht zwingend als Kaputt betrachet. Aber Blinker ging nunmal nicht.
Internetz bemüht, keine Glühlampen dieser Art gefunden. Forum bemüht. Fred gefunden. Hilfsbereiten user gefunden, der nen Link zu passenden LED Birnen hatte. Bestellt. gestern angekommen. Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen, alte Birne raus, neue in die Fassung: geht nicht.
zuckendes Augenlid gehabt...
Weil ich aber 2 LED Lampen habe, links das gleiche Spiel, Finger gebrochen, alte Birne raus, LED rein. Zack, dat gait. Also Finger gebrochen und wieder rein unter die Falz mit viertel Drehung :cry:

Leider kein Manometer zur Hand gehabt, sonst hätte ich ja rechts auch in der Fassung mal messen können. Daher alles wieder zusammengebaut.
Daher fahre ich aktuell scheinbar mit illegalen Blinkern, von denen einer auch noch nicht blinkt^^
Nervenkitzel pur hier.
Die Tage, wenn ich mal Zeit habe mal Messen. Hinten Links klackt es beim blinken, rechts nicht, daher kann es ja eigentlich nur noch am Relais oder am Widerstand vor dem Blinker selbst liegen. Die sind aber nbatürlich ähnlich zugriffsfreudig verbaut. Ausserdem kann ich nicht selbst nen Widerstand einlöten

Nein ich habe gelernt damit umzugehen. Also glaube ich zumintest.

Du weißt ja „Wusa“ und so. 🤪🤣
und seitdem hast Du wunde Ohrläppchen^^ Armes Tuk Tuk 😗
 
Mindestens, wenn die Cops hinter mir sind^^
blöd ist halt nur, dass ich ja erst weiß, welches Relais verbaut ist, wenn ichs in der Hand hab. Oder sind die Dinger standardisiert?
 
🤣
Lieber Tim, das Problem ist, das die meisten lieber im trüben fischen, als sich mal richtig zu informieren.🤦
Beispiel -Fahrzeugstillegung.
Das bedeutet, das die Stempel abgekratzt werden.
Das darf die Polizei aber gar nicht, außer sie wird dazu von der Zulassungsstelle aufgefordert/autorisiert. Bekanntestes Beispiel -Steuern nicht bezahlt.
Desweiteren darf der Tüv den Stempel abkratzen, weil ein sicherer Betrieb das Fahrzeugs nicht mehr gegeben ist. Beispiel - Bremsen ohne Funktion.

Was hier immer mit Stillegung gemeint ist, ist die Sicherstellung zur Beweissicherung, bzw. weil Gefahr im Verzug ist. Die Todsünde schlechthin ist hier das Geräusch und Emissionensgesetz, auch Sportluftliter und Auspuff genannt.
Hier erlischt die Betriebserlaubnis aus Umweltgründen, nicht aus Sicherheitsgründen. Kann man diskutieren, bringt aber nix, weil es halt so ist.🤬

Auch das mit der Versicherung ist so ein Märchen, das nie sterben wird.🤦
Eine Versicherung kann Dir die Leistung nur verweigern, wenn Vorsatz vorliegt. Sprich Betrug. Dann ist es aber eine Straftat.
Etwas nicht eintragen zu lassen ist aber fahrlässig. Fahrlässigkeit ist aber kein Betrug.
Es stimmt zwar, das die Versicherung Regress verlangen kann, hier sprechen wir aber von 10% /max. 500€. (steht im Versicherungsvertrag. Variiert, aber so ungefähr) Also eigenich lächerlich, oder?🤭
Glaube nie was Dir jemand am Telephon erzählt, egal wie freundlich und kompetent er/sie wirkt.
Bei Versicherungen ist man immer gut beraten, anwaltlichen Beistand zu haben.☝️

Prinzipiell wird alles eingetragen. Wenn man will. Die meisten sind nur zu faul/geizig/unmotiviert.
Hinterher dann aber Mimimi.🤬
Natürlich gibt es Sachen, die gehen einfach nicht aufgrund der Gesetzeslage.😭

Wenn Du einen Auspuff willst, der eintragunsfähig ist, dann kauf ihn Dir, und laß ihn eintragen.👍
Sollte es dann bei einer Kontrolle zu Problemen kommen, obwohl Du natürlich höflich und zuvorkommend warst, dann schreib Dir einfach Name/Dienstgrad und PI auf. Wird Deinen Anwalt, und auch den Tüvprüfer intersieren.😇

Habe aber noch nie gehört, das es soweit kommt, wenn man sowas wie Umgangsformen hat. Bestenfalls fährst beim Tüv vorbei, und der ruft dann an, das alles paßt.

Kleine Anekdote: Vor Jahren , allgemeine Verkehrskontrolle. Jeder wurde rausgezogen.
Während noch mein Fenster runterlief, und ich dem Sheriff meine Papier geben wollte, hör ich aus dem Fahrzeug vor mir: Was willstn Du Arschloch von mir?
Der Beamte hat sich nicht mal meine Papier angeschaut.🤣🤣🤣
"Gute Fahrt, hat sich erledigt" - und zack war er beim Kollegen vorn.

Ich finde ja verhaltensauffällige bei Verkehrskontrollen immer sehr vorteilhaft!🤭💪😎🤠
Ich will ja nicht den Oberschullehrer spielen, aber da ist einiges von dem, was du über die Rechtslage schreibst, schlicht falsch. Das fängst schon damit an, dass der TÜV keine Rechtsgrundlage hat, den Stempel (zudem: welcher ist gemeint? die HU-Plakette oder das Siegel der Zulassungsbehörde)? abzukratzen. Das darf nur die Zulassungsbehörde (und die Polizei im Rahmen der Amtshilfe). Es gibt auch kein "Emissionsgesetz", sondern EU-Vorschriften (Verordnungen) über die zulässigen Geräuschemissionen. Dann zum Versicherungsschutz: Es spielt für die Haftpflichtversicherung keine Rolle, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Gefahrerhöhung verursacht. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer (allein schon aus Gründen des Geschädigtenschutzes); nur eine Regressnahme ist möglich, diese liegt bei den meisten Versicherungen bei rund 5000 € (D.2. der AVB Haftplichtversicherung).
 
nein...
Trottel/Unglücksrabe trifft es eher.
BC sacht: Blinker hinten rechts aus.
Realität sacht: BC hat recht. Warnblinker (hinten rechts) geht auch nicht.
Also, Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen um in die Falz zu kommen, wo der Blinker sitzt, Blinker entfernt. Natürlich so ne besch... Glasquetschsockeldingens. Lämpchen leicht geschwärzt, hätte es nicht zwingend als Kaputt betrachet. Aber Blinker ging nunmal nicht.
Internetz bemüht, keine Glühlampen dieser Art gefunden. Forum bemüht. Fred gefunden. Hilfsbereiten user gefunden, der nen Link zu passenden LED Birnen hatte. Bestellt. gestern angekommen. Kofferraumklappenabdeckung demontiert, Finger gebrochen, alte Birne raus, neue in die Fassung: geht nicht.
zuckendes Augenlid gehabt...
Weil ich aber 2 LED Lampen habe, links das gleiche Spiel, Finger gebrochen, alte Birne raus, LED rein. Zack, dat gait. Also Finger gebrochen und wieder rein unter die Falz mit viertel Drehung :cry:

Leider kein Manometer zur Hand gehabt, sonst hätte ich ja rechts auch in der Fassung mal messen können. Daher alles wieder zusammengebaut.
Daher fahre ich aktuell scheinbar mit illegalen Blinkern, von denen einer auch noch nicht blinkt^^
Nervenkitzel pur hier.
Die Tage, wenn ich mal Zeit habe mal Messen. Hinten Links klackt es beim blinken, rechts nicht, daher kann es ja eigentlich nur noch am Relais oder am Widerstand vor dem Blinker selbst liegen. Die sind aber nbatürlich ähnlich zugriffsfreudig verbaut. Ausserdem kann ich nicht selbst nen Widerstand einlöten


und seitdem hast Du wunde Ohrläppchen^^ Armes Tuk Tuk 😗
Hast Du die Led mal andersrum reingesteckt. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub die blicken nur in eine Richtung.🤔
 
Hast Du die Led mal andersrum reingesteckt. Bin mir jetzt nicht sicher, aber ich glaub die blicken nur in eine Richtung.🤔
Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt. 🤷🏻‍♂️
 
Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt. 🤷🏻‍♂️
Wenn er nun blöderweise welche für vorne erwischt hat, wird's kompliziert. Vorne links ist ja dann für hinten rechts.🤔🤣
 
Ist richtungsbezogen. Die, in der linken Fassung, müssen nach links blinken, die in der rechten, logischerweise nach rechts. Vielleicht hattest du Pech und hast 2 linke erwischt. 🤷🏻‍♂️
Das würde erklären, warum die, die links blinkt nicht rechts funktioniert.
Und ich unwissender habe natürlich aber die für Rechts angedachte nicht links probiert… quasi ohne Gegenprobe gearbeitet 🙄
Wenn er nun blöderweise welche für vorne erwischt hat, wird's kompliziert. Vorne links ist ja dann für hinten rechts.🤔🤣
Aber das ja offensichtlich nicht, sonst würde es ja gehen. Also habe ich 2 mal hinten links oder vorne rechts. Müsste ich mal in den Marktplatz setzen 🤔
 
wenn die Schnauze rechts geht und das Heck links nennt sich das "driften" oder?

Zurück zum Thema: Ich sehe das so wie Kim. Mein Durango ist als Familienkutsche im Dienst. Darum will ich der Rennleitung keinen Anlass geben, mich (oder meine Frau) anzuhalten. Wollte kürzlich auch die Aussenbeleuchtung auf LED umrüsten und bin wieder davon abgekommen. So wie es ausschaut gibts nicht mal ein anderen ESD, oder vielleicht erst wenn der originale durch ist. Mal schauen. Aber wenn, dann sicher einer mit Eintragung.
 
Und das gilt nur für die Haftpflicht, nicht die Kasko. Wenn du da vorsätzlich etwas manipulierst und dies ursächlich für den Unfall war dann kann (und wird meist) die Versicherung die Leistungen der Kasko nicht zahlen. Du müsstest dann beweisen, dass z.B. der Auspuff nicht ursächlich für den Unfall war. Wird gar nicht so einfach und ist teuer.
Du weißt schon, das in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung gilt?🤦
Ich muß gar nix beweisen☝️
Wenn, dann muß die Versicherung mir beweisen, das ich den Auspuff eingebaut habe, um einen Unfall zu verursachen.
Denn nur darum geht es.
Das vorsätzliche herbeiführen eines Schadenfalles. Auch Betrug genannt.
Dürfte schwierig werden, einen Auspuff als Unfallursache auszumachen.🤪

Und, sollte man Betrug nachweisen, dürfte die Kasko wohl das kleinste Problem sein. Denn, ein absichtlich herbeigeführter Unfall ist eine Straftat!
Bin zwar kein Anwalt, aber sollte da ein Personenschaden dazu kommen, dürfte Bewährung wohl vom Tisch sein?🤔
 
Ich will ja nicht den Oberschullehrer spielen, aber da ist einiges von dem, was du über die Rechtslage schreibst, schlicht falsch. Das fängst schon damit an, dass der TÜV keine Rechtsgrundlage hat, den Stempel (zudem: welcher ist gemeint? die HU-Plakette oder das Siegel der Zulassungsbehörde)? abzukratzen. Das darf nur die Zulassungsbehörde (und die Polizei im Rahmen der Amtshilfe). Es gibt auch kein "Emissionsgesetz", sondern EU-Vorschriften (Verordnungen) über die zulässigen Geräuschemissionen. Dann zum Versicherungsschutz: Es spielt für die Haftpflichtversicherung keine Rolle, ob vorsätzlich oder fahrlässig die Gefahrerhöhung verursacht. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer (allein schon aus Gründen des Geschädigtenschutzes); nur eine Regressnahme ist möglich, diese liegt bei den meisten Versicherungen bei rund 5000 € (D.2. der AVB Haftplichtversicherung).
Wie auch immer man es genau nennt, Du hast verstanden, was ich sagen wollte.👍
Das der Tüv aber nicht Abstempeln (das Siegel) darf, ist mir neu.🤔
Wohlgemerkt, es geht um gravierende Mängel. Habe es selbst miterlebt, das ein Stempel entfernt wurde. Grund - derart durchrostete VA das selbst eine Fahrt von ein paar Kilometern zur Werkstatt nicht mehr vertretbar war.
Der Kunde war bedingt einsichtig, und wollte trotzdem fahren.
Klare Ansage vom Tüv: An der Fahrt mit seinem Fahrzeug kann er ihn natürlich nicht hindern. Aber, er kann im die Sheriffs nachschicken. Dazu ist er sogar verpflichtet.
Fahren ohne Zulassung ist etwas anderes als fahren ohne Betriebserlaubnis. Letztendlich hat der Kunde dann doch nen Schlepper gerufen.
Natürlich fluchend und schimpfend.

Aber, ich werde nachfragen, ob sich die Rechtslage geändert hat.🤔
 
Du weißt schon, das in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung gilt?🤦
Ich muß gar nix beweisen☝️
Wenn, dann muß die Versicherung mir beweisen, das ich den Auspuff eingebaut habe, um einen Unfall zu verursachen.
Denn nur darum geht es.
Das vorsätzliche herbeiführen eines Schadenfalles. Auch Betrug genannt.
Dürfte schwierig werden, einen Auspuff als Unfallursache auszumachen.🤪

Und, sollte man Betrug nachweisen, dürfte die Kasko wohl das kleinste Problem sein. Denn, ein absichtlich herbeigeführter Unfall ist eine Straftat!
Bin zwar kein Anwalt, aber sollte da ein Personenschaden dazu kommen, dürfte Bewährung wohl vom Tisch sein?🤔
Nein, das ist nicht korrekt.
Du redest von etwas ganz anderem, einen Versicherungsbetrug durch vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls. Das war hier niemals Thema und es ist mir ehrlich gesagt schleierhaft, wie man jetzt dieses Thema hier mit einbringen kann. Du hast offenbar von grundlegenden juristischen Dingen keine Ahnung und bringst hier diverse Dinge durcheinander.
Hier geht es um die vorsätzliche Manipulation des Fahrzeugs und den damit einhergehenden Verlust der Betriebserlaubnis. Und ja, wenn du vorsätzlich manipuliert hast, und dies durch den Sachverständigen belegt ist, dann ist das bewiesen. Du musst dann beweisen, dass diese Manipulation nicht ursächlich für den Unfall war.

https://www.tuningblog.eu/kategorien/tuev-gesetze-verbote/tuning-versicherungsschutz-308414/
Hier noch etwas Lesestoff.
 
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