Genau so hat es mir mein RAM-Händler auch gesagt. Lampen dürfen kein E-Zeichen/Prüfung haben, müssen separat geschaltet werden (also nicht mit Abblendlicht o.ä.), sonst gelten sie nicht als Arbeitslampen, sondern als Scheinwerfer und müssen abgenommen/eingetragen werden.Nicht sollen - müssen!