Weil es gerade hierzu passt...
Ich bin ja aktuell am klären, wie es sich Verhält, wenn ein E-Auto eines Mieters von mir in der Garage Feuer fängt, wie ich da abgesichert bin. Final geklärt ist das noch nicht, ich komme mir vor, als bin ich der erste Mensch, der diese Frage stellt.
Von der zuständigen Berufsfeuerwehr aus dem Ort, wo ein Mietshaus steht, weiß ich, dass die ein E-Fahrzeug welches brennt nicht bewegen. Brennt ein herkömmliches Fahrzeug in einer Garage, Halle,...., wird versucht, sofern möglich, dieses Fahrzeug aus den Unterstand zu ziehen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Ein brennendes E-Mobil wird aus Sicherheitsgründen nicht bewegt. Und es wird auch davon auszugehen sein, dass ein E weitaus mehr Schaden an Gebäuden verursacht, wie ein herkömmliches Fahrzeug was in Flammen steht. Der letzte Satz stammt von meiner Versicherung.
Was bis jetzt sicher ist, dass die KFZ Haftpflicht für den entstandenen Schaden an der Garage(!) aufkommen muss, inkl. der anderen Fahrzeuge. Der Knackpunkt ist jetzt der, welche Versicherung den Schaden an meinen Haus begleicht, wenn das Feuer dadrauf übergegriffen hat? Meiner Logik, und der meines Versicherungsmenschen seiner, die HP des schadensverursachenden Fahrzeuges, aber das ist wohl nicht so, bzw. (noch) nicht eindeutig zu beantworten. Da warte ich auf die schriftliche Antwort.
Wenn das am Ende meine Brandversicherung übernehmen soll, steht das Verbot, E-Autos in den Garagen abzustellen schon in den Startlöchern. E-Bikes wären ja auch ein Problem, aber da das Abstellen von Rädern jetzt schon nicht gestattet ist, entfällt das schon mal. Für die gibts einen Extra Stellplatz, 10m von Haus und Garagen weg