21.09.2021 um 10:41 Uhr von Claus Ludewig -
Der Bundesrat hat die umstrittene Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung im Mai 2021 beschlossen hatte. Künftig muss an jeder Ladesäule ein Terminal für Debit- und Kreditkarten vorhanden sein.
Elektroautos sind das Mittel der Wahl, wenn es um die Politik in Sachen künftige Antriebsform im Automobil geht. Hierbei fokussiert man sich innerhalb der EU und in weiteren Staaten auf E-Autos mit Akkupaket, die an Ladesäulen aufgeladen werden müssen. Nun kommt
in Deutschland eine umstrittene Ladesäulenverordnung, die die Bundesregierung im Mai beschlossen und nun der Bundesrat zugestimmt hat. Demnach muss künftig an jeder Ladesäule ein Terminal für Debit- und Kreditkarten vorhanden sein. Seit Monaten wehren sich verschiedene Wirtschaftsverbände gegen diese Neuregulierung.
Warum ist die Ladesäulenverordnung umstritten?
Es wird argumentiert, dass
ein Terminal für Kartenzahlung antiquiert sei und die Kunden lieber rein digital mittels Apps oder über Webseiten bezahlen sollen. Schließlich kostet der Einbau eines Kartenterminals Geld, so die Argumentation von Wirtschaftsverbänden, dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats sowie die dazu gehörenden Gremien für Umwelt und Verkehr.
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Natürlich wollen die Anbieter lieber an die Nutzerdaten herankommen und bieten daher digitale Zahlungsmethoden - am liebsten per App oder RFID-Karte - an. Laut der neuen Richtlinie müssen die Kartenterminals mindestens kontaktlose Systeme via NFC anbieten, bei denen man seine Giro- oder Kreditkarte vor das Lesegerät hinhalten muss. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kostet die Umsetzung dieser Vorgabe rund 165 Millionen Euro.
Aktuell herrscht ein Wildwuchs bei Ladestationen
Fakt ist, dass die Ladesäulenverordnung erst für neu gebaute Ladestationen gilt, die ab dem 01.07.2023 in Betrieb genommen werden. Alle bisherigen Ladesäulen müssen nicht umgerüstet werden. Aktuell herrscht ein regelrechtes Chaos in Sachen Bezahlung an Ladestationen. So gelten unterschiedliche Tarife, je nachdem, ob man ad hoc, also einmalig, lädt oder einen Vertrag bei einem Stromanbieter oder einem E-Roaming-Anbieter besitzt. Allerdings ist es bei jedem E-Roaming-Anbieter unterschiedlich, welche Ladestationen am Programm teilnehmen und welche nicht unterstützt werden. Manche E-Auto-Fahrer brauchen so mehrere Apps auf dem Smartphone, um wirklich überall laden zu können. Vor dem Ladevorgang sieht man als Nutzer nicht, wie viel die Kilowattstunde kostet und welche verschiedenen Preise an der Ladestation aufgerufen werden.
Für den Nutzer ist dieser Wildwuchs ärgerlich und unverständlich. Wenn man Autofahrer dazu bringen will, aufs E-Auto umzusteigen, muss es eine Preistransparenz geben und man muss einfach - auch ohne Vertrag mit einem Anbieter - zahlen können, so Klaus Müller, der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
E-Fuels werden gefördert
Als Alternative zum Elektroauto sehen einige Leute synthetische Kraftstoffe, die die Verbrennungsmotoren antreiben. Jüngst haben etwa
Porsche und Siemens Energy bekannt gegeben, in Chile E-Fuels herzustellen und dann über den Hafen nach Europa zu bringen. Bislang werden derartige Kraftstoffe nicht gefördert. Nun gibt es eine Mindestquote für das Inverkehrbringen von E-Fuels. Mittels Elektrolyse wird Wasser zu Knallgas gespalten, wobei das Wasserstoffgas an Kohlenstoff gebunden wird. Um den Wasserstoff leichter hantierbar zu machen, wird dieser in Form von Methanol gespeichert, aus dem dann das synthetische Benzin hergestellt wird. Mit dieser Vorgehensweise landet das gesundheitsschädliche Kohlenstoff nicht in der Atmosphäre und kann dieser sogar entzogen werden. Bilanziell soll damit CO2-freier Sprit entstehen.
Allerdings gilt diese Mindestquote nicht für den Einsatz von E-Fuels im PKW, sondern bei Flugzeugen. Schließlich ist die Produktion von synthetischen Kraftstoffen energetisch sehr aufwendig und teuer, sodass ein flächendeckender Einsatz im Auto wohl nie Zustandekommen wird. E-Fuels sind aber dennoch ein zukunftsweisender Kraftstoff für schwere Maschinen, wie zum Beispiel für Flugzeuge.
https://www.pcgameshardware.de/Wirt...laden-neue-Verordnung-in-Deutschland-1379913/