Das kam eben in den Nachrichten der Aktuellen Stunde, WDR 15.01,2024
Ab dem
1. Januar 2024 gelten neue Bestimmungen des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Bezug auf die
Förderung erneuerbarer Energien. Insbesondere
Paragraf 14a wurde aktualisiert, um den Anstieg von Wärmepumpen, privaten Wallboxen und Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Ziel: Die Änderung zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und effizienter in das Stromnetz zu integrieren. Gleichzeitig sollen Netzengpässe vermieden werden.
- Netzdienliche Steuerung: Netzbetreiber können die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär dimmen, um die Stabilität des Stromnetzes zu sichern. Dies betrifft Geräte wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Stromspeicher und nicht-öffentliche Ladestationen mit einer Nennleistung von über 4,2 kW.
- Mindestleistung: Wallboxen müssen eine Mindestleistung von 4,2 kW aufweisen, während Wärmepumpen und Klimageräte auf 40% ihrer Maximalleistung begrenzt sind.
- Zeitpunkt: Die Regelungen gelten für alle steuerbaren Geräte, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden.
- Vorteile für Verbraucher: Du kannst deine Leistung zu Zeiten mit viel Netzkapazität schieben und dabei das Netz entlasten. Mit intelligenten Ladetarifen wie eyond und der neuen Gesetzesänderung §14a kannst du über 400 Euro bei den Ladekosten sparen1.
Diese Änderungen sollen eine stabilere und schnellere elektrische Zukunft ermöglichen, während gleichzeitig die Integration erneuerbarer Energien vorangetrieben wird.