EG Kontrollgerät

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Guten Abend,
meine erste Frage. Hat jemand schon im Dodge Ram 1500, MY 2014 ein EG Kontrollgerät ( elektronischer Fahrtenschreiber )
eingebaut ? Wenn ja, wo wurde es eingebaut?

Roman
 
Hey ;

einen Fahrtenschreiber brauchst Du beim 1500-er nicht . Es sei denn , Dein Ram 1500 wiegt über 7500 Kg inkl.Anhänger
8)
.
Bis 7500Kg ( brauchst du ebenfalls keinen Fahrtenschreiber , wenn du privat unterwegs bist / dies gilt auch gegen das Sonntagsfahverbot / inkl. Anhänger ) .

Bist Du hingegen gewerblich unterwegs ( mit / bis 7,5 to. ) ( siehe Handwerkerregelung ) , braucht man auch hier keinen Fahrerkarten nachweiß.

Aber Vorsicht, Ist erst mal ein Fahretenschreiber verbaut , muss dieser auch genutz werden !!!!!!!!!!!!!!!! ( Ob er / dieser nun von der BAG ausgelesen wird oder nicht spielt keine Rolle ) -------------------die Burschen fragen dich dann nur ob die Fahrerkarte eingelegt ist . Wenn Du ja sagst , ist der Drops gelutscht was die Handwerkerregelung anbelangt ( siehe vorherigen Satz ) .

Ob und in wie Fern diese Gesetzesregelung Sinn oder Unsinn ist , sei einmal dahingestellt .

MFG Jens
 
Das ist erstens falsch und hat zweitens mal mix mit der Frage zu tun...er wollte lediglich wissen, WO so ein Gerät evtl eingebaut wird!
 
Früher wurden Fahrtschreiber auch gerne mal unter dem Sitz oder der Rückbank eingebaut, bei Taxen sogar im Kofferraum.
Also wo gerade Platz ist, das Gerät muss nicht vom Fahrersitz aus Bedien- oder Einsehbar sein.
 
Das ist erstens falsch und hat zweitens mal mix mit der Frage zu tun...er wollte lediglich wissen, WO so ein Gerät evtl eingebaut wird!

danke, dann muss ich es nicht richtig stellen! :mrgreen:

eg-kontroll-gerät braucht man über 3,5t zuggesamtgewicht!

ich kenn keinen, der ein eg-kontrollgerät beim ram verbaut hat,
könnte das selbe probelm wie beim X5 und touareg sein, da geht es auch nicht,
hab so einen kanidaten hier auf der autobahn, er will sich trotz strafen kein anderes zugfahrzeug kaufen :twisted:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt , was du schreibst ist falsch .

MFG Jens

Falsch was du schreibst ist falsch....

egal: Bin in der Baubranche und kenne einige Ram Fahrer, die transportieren aber alle keine Güter und haben kein so ein Gerät drin... evtl. der Ralf, müßte man mal anfragen... Ralf liest du mit?
 
Bei meinem Hilux ging es damals auch nicht...der Wagen war technisch einfach nicht dafür ausgerüstet.man konnte nirgendwo ein Tachosignal abnehmen, da er anscheinend noch eine manuelle Tachowelle hatte aber Bj 2006 war und daher ein modernes Kontrollgerät gebraucht hätte.
 
danke für die antworten,
eg kontrollgerät muss rein. ich werde 75 % der kilometer mit anhänger fahren, gewerblich.
die strafen sind einfach zu hoch und hier sind ständig kontrollen. laut der werkstatt meines vertrauens
ist das abgreifen des tachosignals nicht das problem. ich dachte, dass schon jemand eingebaut hat, da ja
viele mit anhänger unterwegs sind.

roman
 
laut der werkstatt meines vertrauens
ist das abgreifen des tachosignals nicht das problem.

Ich weiß....beim Hilux war das halt die Begründung.

Ich würde es auch unter den Sitz bauen....dann fällt es nicht ganz so auf. Oder unter die Rückbank....bei meinem wäre da Platz.
 
Könnte mir vorstellen das es reicht einen Stecker auf den OBD aufzustecken. Ich würd das Handschuhfach bevorzugen.
;)
 
Ich kenn die Aufteilung dieser modernen Karren nicht so....meiner ist ja Innen nicht so verbaut
;)
 
Falsch was du schreibst ist falsch....

egal: Bin in der Baubranche und kenne einige Ram Fahrer, die transportieren aber alle keine Güter und haben kein so ein Gerät drin... evtl. der Ralf, müßte man mal anfragen... Ralf liest du mit?


Das ist so nicht richtig was du da schreibst .
Fangen wir mal ganz einfacxh an :

-bis 3,5 to keinen Fahrtenschreiber ( das "schrub " hier schon jemand .
-da der TO aber ein Gerät verbauen muß / will, kann man davon ausgehen das die 3,5 to Grenze überschritten ist .
- bis 7,5 to braucht kein privater Nutzer (eines solchen LKW inkl. Anhänger) ein Gerät .
-ein Handwerker ebenfalls nicht der sich auf die Handwerkerregelung beziehen kann
- ist aber hingegen ein Kontrollgerät eingebaut muss dieses auch verwendet werden / egal ob es zur Auslesung herangezogen werden kann oder nicht

Einfaches Bsp. dazu .

Ich habe mir gerade einen Ram 3500 über den Teich geholt . Dieses Auto wird nie einen Fahrtenschreiber sehen , hierin wird keines eingebaut . Wäre eines von Anfang an drinn , muß ich dieses verwenden . Egal ob ich mich auf meine Handwerkerregelung berufe oder nicht .


Für die , die hier vorschnell etwas von Falschaussagen in meine Richtung gebracht haben , sollten sich vorher mit der FPersV auseinander setzen , was wie zu handhaben ist , wenn man seinen Aktionsradius der Handwerkerregelung verläßt und trotzdem kein Gerät drinn hat usw. usw.


MFG Jens
 
Für die , die hier vorschnell etwas von Falschaussagen in meine Richtung gebracht haben , sollten sich vorher mit der FPersV auseinander setzen , was wie zu handhaben ist , wenn man seinen Aktionsradius der Handwerkerregelung verläßt und trotzdem kein Gerät drinn hat usw. usw.


MFG Jens

Und ich fahr seit 8 Jahren fast täglich, gewerblich mit einem > 3,5 t- Gespann durch Deutschland...glaub mir, ich weiß auch, was ich darf.

Aber wenn Du dem Husdsonbay nicht glauben willst....dann noch viel Spaß.

Wo war noch gleich der Popcorn-Smilie??

Nur mal ganz kurz...so als kleine Zusammenfassung.

Wenn du über 3,5 t bist....also dein soeben importierter 3500 einen 500 kg Baumarktanhänger hinten dran hat und Du gewerblich unterwegs bist...musst Du ein Gerät verbaut haben ansonsten kann es mal eben 1500 EUR und mehr kosten, wenn Dich der Hudson Chris aus dem Verkehr zieht!
 
"Ich blinke nicht beim Rechtsabbiegen,seit 20 Jahren,auch wenn neben mir die Polizei steht.Ich habe noch nie dafür Strafe bezahlt.Also ist es nicht Pflicht zu blinken."

Solche Aussagen helfen hier nicht weiter.Auch Polizisten wissen nicht immer alles. (ist allgemein gemeint,ich will dem Hudson nichts unterstellen).

Zu jedem Mist gibt es einen Gesetzestext,also muß doch auch hier irgendwo irgendwas stehen.Das einfach mal hier reinkopieren,dann kann man evtl. noch über die Auslegung diskutieren.Ansonsten endet es wie der Veggi-Fred.
;)
 
das gesetz sagt eindeutig, dass ich über 3,5 t zuggesamtgewicht ein eg kontrollgerät brauche.
auf die handwerkerregelung kann ich mich nicht berufen, ich fahre für kunden und komme oft über das entfernungslimit.
die regelung zählt auch nicht in polen und tschechien. ich wurde in den letzten jahren auch reichlich kontrolliert,
gewicht und fahrtenschreiber und natürlich ausrüstung und auch schon bezahlt z.b. für falsche fahrtenschreiberblätter
300 euro.
ein eg kontrollgerät muss definitiv ins auto.

roman
 
@Hayzinth

du hast geschrieben, er bräuchte sowas nicht... und das ist einfach falsch!

Wenn er Güter transportiert und sein Gespann über 3,5 Tonnen wiegt dann braucht er das, somit ist deine Aussage deshalb falsch, weil man damit rechnen muss dass er sowas macht....
 
danke für die antworten,
eg kontrollgerät muss rein. ich werde 75 % der kilometer mit anhänger fahren, gewerblich.
die strafen sind einfach zu hoch und hier sind ständig kontrollen. laut der werkstatt meines vertrauens
ist das abgreifen des tachosignals nicht das problem. ich dachte, dass schon jemand eingebaut hat, da ja
viele mit anhänger unterwegs sind.

roman


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