Falsch was du schreibst ist falsch....
egal: Bin in der Baubranche und kenne einige Ram Fahrer, die transportieren aber alle keine Güter und haben kein so ein Gerät drin... evtl. der Ralf, müßte man mal anfragen... Ralf liest du mit?
Das ist so nicht richtig was du da schreibst .
Fangen wir mal ganz einfacxh an :
-bis 3,5 to keinen Fahrtenschreiber ( das "schrub " hier schon jemand .
-da der TO aber ein Gerät verbauen muß / will, kann man davon ausgehen das die 3,5 to Grenze überschritten ist .
- bis 7,5 to braucht kein privater Nutzer (eines solchen LKW inkl. Anhänger) ein Gerät .
-ein Handwerker ebenfalls nicht der sich auf die Handwerkerregelung beziehen kann
-
ist aber hingegen ein Kontrollgerät eingebaut muss dieses auch verwendet werden / egal ob es zur Auslesung herangezogen werden kann oder nicht
Einfaches Bsp. dazu .
Ich habe mir gerade einen Ram 3500 über den Teich geholt . Dieses Auto wird nie einen Fahrtenschreiber sehen , hierin wird keines eingebaut . Wäre eines von Anfang an drinn , muß ich dieses verwenden . Egal ob ich mich auf meine Handwerkerregelung berufe oder nicht .
Für die , die hier vorschnell etwas von Falschaussagen in meine Richtung gebracht haben , sollten sich vorher mit der FPersV auseinander setzen , was wie zu handhaben ist , wenn man seinen Aktionsradius der Handwerkerregelung verläßt und trotzdem kein Gerät drinn hat usw. usw.
MFG Jens