EG Kontrollgerät

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Bevor wir uns hier die Köpfe heissreden,hätte ich eine Frage.

Alle Fahrzeugführer die mit einem Gespann über 3,5to bis 7,5 fahren benötigen einen Fahrtenschreiber?


Diese Frage hätte ich gerne beantwortet.

Mfg Jens
 
Bevor wir uns hier die Köpfe heissreden,hätte ich eine Frage.

Alle Fahrzeugführer die mit einem Gespann über 3,5to bis 7,5 fahren benötigen einen Fahrtenschreiber?


Diese Frage hätte ich gerne beantwortet.

Mfg Jens


gewerblich über 3,5t bis ultimo (hat nichts mit 7,5t zu tun) brauchen grundsätzlich ein EG-Kontrollgerät! :idea:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

Dann kommen wir der Sache ja schon näher.
Es wurde in dies Thema behauptet das ALLE über 3,5 to ein Gerät brauchen.

Wenn man nun zwischen gewerbl. Und priat unterscheidet ,was absolut i.o. ist , kann man ebenfalls eine Differenzierung bei gewerblich treffen.

Mfg Jens
 
Hi,

Dann kommen wir der Sache ja schon näher.
Es wurde in dies Thema behauptet das ALLE über 3,5 to ein Gerät brauchen.

Wenn man nun zwischen gewerbl. Und priat unterscheidet ,was absolut i.o. ist , kann man ebenfalls eine Differenzierung bei gewerblich treffen.

Mfg Jens


wie meinst, halb-gewerblich, viertel-gewerblich, 1x im jahr gewerblich, oder was meinst?
 
@Hudson

Achtung Halbwissen.... such das jetzt nicht: :oops:
das stimmt nicht, meine ich... es gibt seit 2014 eine erweiterte Handwerkerregelung nur wenn du Güter transportierst fällst du unter diese Regelung... ansonsten gibt es Freikilometer die wurden irgendwie verändert...

Hyazinth
keiner hier hat geschrieben, dass das für den Privatgebrauch gilt... nur wenn einer nach so einem Gerät so exakt fragt, kann man davon ausgehen, dass der gewerblich ist und weiss wo von er redet...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da Du ja ja so pingelig bist, was Formulierungen angeht....schau mal, was der Fredersteller wollte.... Es geht lediglich um den Einbauort....er hat mit keinem Wort nach dem gefragt, was Du hier die ganze Zeit diskutieren willst!!!
 
Eben nur bestimmt - es gibt Ausnahmen bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben in kleinem Radius (50km) für Lieferverkehr.
 
Hi ;

wie meinst, halb-gewerblich, viertel-gewerblich, 1x im jahr gewerblich, oder was meinst?

Die Handwerkerregelung sagt u.a. klar aus , .............. " wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt " . Darauf wollte ich hinaus .

Da Du ja ja so pingelig bist, was Formulierungen angeht....schau mal, was der Fredersteller wollte.... Es geht lediglich um den Einbauort....er hat mit keinem Wort nach dem gefragt, was Du hier die ganze Zeit diskutieren willst!!!

Ich kann mich nur am geschriebenem Orientieren.
@Hayzinth

du hast geschrieben, er bräuchte sowas nicht... und das ist einfach falsch!

Wenn er Güter transportiert und sein Gespann über 3,5 Tonnen wiegt dann braucht er das, somit ist deine Aussage deshalb falsch, weil man damit rechnen muss dass er sowas macht....

.........und das ist so nicht richtig .


@ Larson :

mein 1-tes post sollte lediglich veranschauen , das man nicht zwingend sich solch ein Gerät einbauen muss , da ich auch schon vor dieser Entscheidung stand -----und somit der TO hätte abwiegen können ob es Sinn macht oder nicht .

Bsp. dazu :

ich selber nutze meinen Ram fast zu 100% für die Firma .

In dem Acktionsradius in dem ich mich bewegen darf liegt derzeit bei 50 km ( dieser ist ab 2015 auf 100 km erweitert ) . Das heißt , alles was ich zur Ausübung meines Berufes brauche ( wenn es nicht die Haupttätigkeit darstellt ) kann ich damit zur Ausübung meiner Tätigkeit befördern .

-1-te Fuhre : Die Ladefläche des Anhängers mit 2,5 to beladen morgens auf dem Weg zum Bauvorhaben . ( das darf ich machen ohne Gerät )
-2-te Fuhre : 2 h später fahre ich Schüttgüter von A nach B , ebenfalls mit 2,5 to auf dem Anhänger und das in mehreren Touren . ( auch hier brauche ich kein Gerät , da , wenn ich angehalten werde die erste Fuhre nirgendwo erfasst ist ) .
- 3-te Fuhre : .....kann man jetzt weiter fortführen wie man will .........................

Ausserhalb dieses Aktionsradius , brauch ich auch kein Gerät ( wenn ich Montag Berlin -Hamburg fahre mit einem Bagger auf dem Anhänger ) --------------lediglich einen Handschriftlichen Verweis , der von mir selber verfasst werden kann . In diesem beziehe ich mich dann rückwirkend immer auf meine Handwerkerregelung .

Frag mich jetzt bitte mal wenn ich Dienstag ein Notstromaggregat von Schwerin nach Berlin fahre , was ich dann zu tun habe :mrgreen: , bzw. wie ich auch in diesem Falle ohne Gerät mich äußern werde :mrgreen:


Darauf wollte ich mit meinem post hinaus , mehr nicht .

Guido , immer locker bleiben .


MFG Jens
 
Ausserhalb dieses Aktionsradius , brauch ich auch kein Gerät ( wenn ich Montag Berlin -Hamburg fahre mit einem Bagger auf dem Anhänger ) --------------lediglich einen Handschriftlichen Verweis , der von mir selber verfasst werden kann . In diesem beziehe ich mich dann rückwirkend immer auf meine Handwerkerregelung .

MFG Jens

Woher hast Du das mit dem handschriftlichen Verweis?
 
Hyazinth

du vermischst die ganze Zeit Handwerkerfahrten mit Gütertransport, das sind zwei paar Stiefel... in dem Moment wo du Güter transportierst, dazu gehört auch Kies, wenn du den verkaufst, musst du sofort wenn dein Fahrzeug mehr als 3,5 t wiegt zusammen mit Hänger einen Fahrtenschreiber einbauen....

Die Handwerkerregelung Google ich jetzt nicht auch noch, aber hier findest du den Haupttext:

https://www.kba.de/cln_031/nn_12438...cationFile.pdf/verordnung_EG_561_2006_pdf.pdf

Seite 102/4
 
@ Oli: das stimmt. Außer, er verarbeitet den Kies sofort selbst am Bau. Das ist ne Sache die könnte Hudson beantworten. Allerdings gings ja wirklich nicht um diese Frage. :?
 
also ich fahre auch mal über den 50km oder 100 km bereich hinaus mit anhänger und gewerblich.
die sogenannte handwerkerregelung zählt nur in deutschland, weder in polen, tschechien, holland usw.
der handwerker, der auf dem anhänger 10 sack zement hat und die selbst verarbeitet und im 5okm umkreis unterwegs ist, fällt unter die handwerkerregelung.
schafft er aber 1 sack zement zu seinem kollegen braucht er ein eg kontrollgerät, denn dann ist es eine gewerbliche fahrt.
sicher kann man sich 1x oder 2x vielleicht auch 3x bei kontrollen herausreden aber unkenntnis schützt nicht vor strafe.
die bag, der zoll und die polizei kennt die gesetzlichkeit und die strafen fangen bei 1000 euro erst an.
und nicht vergessen, im bereich von 2,8t bis 3,5t muss strichliste geführt werden. also auch solo, gewerblich ist nachweispflichtig. wenn der zimmerermeister xy mit einem auto, zugelassen auf die zimmerei xy in erfurt, mit kanthölzern auf dem anhänger vor dresden kontrolliert wird braucht er ein eg kontrollgerät oder er muß glaubhaft versichern, dass es eine privatfahrt ist und das ist manchmal schwer, vor allem, wenn die kontrollbehörde zur angeblichen tante frieda hinterher fährt
ich hoffe, ich habe das richtig erklärt.
hudsonbay, bitte korrigiere mich, wenn ich etwas falsches geschrieben habe.

roman
 
Woher hast Du das mit dem handschriftlichen Verweis?


28 Tage im nachhinein nachweisen ( das kann ich selber machen / das meinte ich damit ) ) -und wenn eine weitere Tour anliegt beruf ich mich auf nachfolgendes : "Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizitätsversorgung, Straßenunterhaltung und -kontrolle, Hausmüllabfuhr, Telegramm- und Telefondienstleistungen, Rundfunk und Fernsehen sowie zur Erfassung von Radio- beziehungsweise Fernsehsendern oder -geräten eingesetzt werden,"

du vermischst die ganze Zeit Handwerkerfahrten mit Gütertransport, das sind zwei paar Stiefel... in dem Moment wo du Güter transportierst, dazu gehört auch Kies, wenn du den verkaufst, musst du sofort wenn dein Fahrzeug mehr als 3,5 t wiegt zusammen mit Hänger einen Fahrtenschreiber einbauen....

Aus § 18 unter 4

Zitat : "

b)
zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt,

MFG Jens
 
hudsonbay,
bis jetzt haben alle fahrzeuge fahrtenschreiber mit diagrammscheibe, wie mache ich es in zukunft beim digitalen bei privatfahrten zb am wochenende, karte raus und ausschalten oder karte drinlassen?

roman
 
hudsonbay,
bis jetzt haben alle fahrzeuge fahrtenschreiber mit diagrammscheibe, wie mache ich es in zukunft beim digitalen bei privatfahrten zb am wochenende, karte raus und ausschalten oder karte drinlassen?

roman


am besten karte raus, tagesausdruck machen und "privatfahrt" drauf vermerken, wird zwar dank "EU-einheitlichkeit" nicht überall im ausland anerkannt, aber hier in doofland muss das als nachweis genügen. sollte sich ein blau/grüner darüber aufregen, an mich verweisen und ich "richte ihm den scheitel" :mrgreen:
PS: nochmal, privat-fahrten ÜBER 12 tonnen gibt es nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man kann die Karte auch drin lassen und das Gerät auf -OUT- stellen, ist ne Funktion im Untermenü zb. für Test- oder Überführungsfahrten.
 
danke für die antworten. wenn es dann soweit ist, werde ich mich nochmal mit dem digitalen beschäftigen müssen.
hudsonbay, wenn ich am samstag mit unserem tiefladersattelzug für mich privat 15 paletten steine beim baustoffhändler hole,ist es doch eigentlich eine privatfahrt oder? das ich eine scheibe einlege ist klar.

roman
 
danke für die antworten. wenn es dann soweit ist, werde ich mich nochmal mit dem digitalen beschäftigen müssen.
hudsonbay, wenn ich am samstag mit unserem tiefladersattelzug für mich privat 15 paletten steine beim baustoffhändler hole,ist es doch eigentlich eine privatfahrt oder? das ich eine scheibe einlege ist klar.

roman


wie schwer ist das gespann? über 12t gibt es keine privat-fahrt!
 
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