hallo frank,
ein schönes osterfest. der gesetzgeber hat keine unterscheidung zwischen haupt-und nebengewerbe nur zwischen gewerblich und privat.
wenn du nicht unter die sogenannte handwerkerregelung fällst, müsstest du selbst mit solofahrzeug strichliste führen (2,8-3,5 t).
über 3,5 t ist das eg kontrollgerät zwingend vorgeschrieben, ausser du kannst glaubhaft nachweisen, dass es eine privatfahrt ist oder die handwerkerregelung zur anwendung kommt.
in den letzten jahren wurde ich immer mal kontrolliert von polizei, bag und zoll. bis auf einmal wollten die kontrolleure nur sehen, ob ein fahrtenschreiber eingebaut war und benutzt wird.
einmal war eine richtige kontrolle mit nachweis 28 tage, wochenendruhezeit, tacho prüfung, reifengrösse, gewichte, achslasten, geschwindigkeit usw.
roman