Dodge RAM in Österreich als Firmenfahrzeug

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Außer die Allradgeschichte, lauter sollte da nix werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo an meine Vorposter,

weiß jetzt jemand ob man den Crew Cab in Ö noch als LKW (also mit Vorsteuerabzug), auch mit den angeführten
Tricks (Ladeflächenverlängerung) anmelden kann?

Wenn ja, bitte um Info

Vielen Dank

georgo48
 
Kommt drauf an ob er ordnungsgemäss als LKW verzollt worde, dann ists auch wasserdicht.
 
Servus,
anscheinend können unsere "Kollegen" von den FAtern das individuell bewerten.
Bin deshalb auf Nummer Sicher gegangen und habe den CrewCab mit dem 6,4" Bed genommen.
Da hast du die selbe Ladefläche wie beim QuadCab und trotzdem die wesentlich komfortablere Kabine
mit wirklich viel PLatz (wenn man es halt so wie ich braucht!).
Glaube nicht, dass die 20 cm zusätzliche Fahrzeuglänge in der Praxis sooo viel Unterschied ausmacht.
Ich kenne nur diese 6 m Länge und komme damit nun schon seit 5.000 Km gut zurecht.
 
Angeblich kann man einen Crew Cab gar nicht mit 22% verzollen, da er ja vor dem Umbau kein LKW ist.
Erst nach dem Umbau in Österreich wird er als LKW typisiert und zugelassen.
Gilt er dann steuerrechtlich als LKW, wenn ein vom Hersteller (Chrysler) dazu bevollmächtigter Betrieb die Umbauten tätigt?
Bei den Ford Pick Ups gibt's das ja auch.

Grüße georg48
 
Der Ford Ranger steht in der Liste vom Finanzamt drinnen und gilt nur mit dem Zusatz "Fahrzeuge des österreichischen Importeurs" als LKW in Österreich. Da hat Ford Österreich wohl nen Deal mit der Finanz damit die legal den Ausschnitt machen, wenn du dir einen aus D holst hast zB Probleme den als LKW typisiert zu bekommen - beknackt aber so ist halt Österreich...

Zum RAM:
Einwandfrei und völlig problemlos funktionieren nur zwei Varianten: QuadCab und CrewCab mit Longbed. Meiner Info zur Folge lässt dir die Finanz (zumindest in OÖ) einen normalen CrewCab seit ca. Ende 2013/Anfang 2014 nicht mehr als LKW durch, auch nicht wenn an der Heckklappe der berühmte Ausschnitt gemacht wurde. So die Infos meines Händlers der hauptsächlich Firmenkunden hat und deshalb auch zwangsläufig dauernd in Kontakt mit der Finanz ist.

Bei Gebrauchten, die in Österreich zuletzt als LKW zugelassen waren sollte es keine Probleme geben, sicherheitshalber aber mal bei der Finanz nachfragen.

Jetzt kommt es drauf an ob du die große Kabine des CrewCab unbedingt benötigst bzw. ob dir ein CrewCab mit Longbed nicht zu lang ist. Ich bin mit meinem QuadCab platzmäßig (vom Innenraum her) immer gut ausgekommen. Ein CrewCab Longbed wär mir zu lange gewesen, es ist der QuadCab schon ein wenig über meinen Parkplatz hinausgeragt. Die Länge des CC Longbed wäre auch in diversen Parkhäusern zu lang gewesen, für mich wäre dieser einfach schon zu groß.
 
Jetzt hab ich eine Frage, es stehen im Moment 2 Crewcabs in Österreich zum Verkauf die interessant sind, einer in Tirol (2013er mit 8Gang) und einer in Graz (2014er), also beide gebraucht und mit 22% verzollt und als LKW typisiert.
Wenn ich jetzt einen von beiden nehme könnte ich trotzdem Probleme mit dem FA bekommen?
Wär super wenn hier wer wirklich Ahnung davon hat.
Grüße aus Salzburg
Axel
 
Leider hängt die Steuer nicht von der Verzollungsart ab ! :cry: Zumindest in D.
:evil:
 
Jetzt hab ich eine Frage, es stehen im Moment 2 Crewcabs in Österreich zum Verkauf die interessant sind, einer in Tirol (2013er mit 8Gang) und einer in Graz (2014er), also beide gebraucht und mit 22% verzollt und als LKW typisiert.
Wenn ich jetzt einen von beiden nehme könnte ich trotzdem Probleme mit dem FA bekommen?
Wär super wenn hier wer wirklich Ahnung davon hat.
Grüße aus Salzburg
Axel

Beim Tiroler wäre ich sehr vorsichtig, der ist von Geiger Cars und nicht umgebaut worden... Beim Grazer weiß ich es leider nicht... Wenn er aber schon umgebaut wurde, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beim Tiroler wäre ich sehr vorsichtig, der ist von Geiger Cars und nicht umgebaut worden... Beim Grazer weiß ich es leider nicht... Wenn er aber schon umgebaut wurde, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Du meinst Umbau der Heckklappe?
hab den Datenauszug vom Grazer vor mir liegen, Ladeflächenlänge = 1798mm Radstand = 3570mm passt also?!
 
Jetzt hab ich eine Frage, es stehen im Moment 2 Crewcabs in Österreich zum Verkauf die interessant sind, einer in Tirol (2013er mit 8Gang) und einer in Graz (2014er), also beide gebraucht und mit 22% verzollt und als LKW typisiert.
Wenn ich jetzt einen von beiden nehme könnte ich trotzdem Probleme mit dem FA bekommen?
Wär super wenn hier wer wirklich Ahnung davon hat.
Grüße aus Salzburg
Axel

Wenn sie schon mal in Österreich als LKW zugelassen wurden, dann passt das, das FA kann nicht mitten im Autoleben die Bedingungen für das einzelne Fahrzeug ändern. War er in A noch nie zugelassen kanns Probleme geben.
Weiters kannst du die Kiste nur mit Vorsteuerabzug in die Fa. nehmen wenn er zuvor auch als Firmenfahrzeug mit Vorsteuerabzug zugelassen war, wenn der letzte Zulassungsbesitzer eine Privatperson war ist die MwSt. schon vollständig abgeführt und du kannst die Vorteile einer Zulassung auf die Fa. nicht mehr nutzen!
 
Du meinst wenn er schon zugelassen war, wenn auch nur halblegal und ich ihn in die Firma nehme kann mir gar nix passieren??? :shock:
Beide Fahrzeuge für die ich mich interessiere sind von Firmen (ich kann ganz offiziell Netto kaufen)
Bin mir nur bei der Zoll Höhe nicht sicher, bzw. kann das keiner beweisen wie hoch er wirklich verzollt wurde....
Wie gesagt, beides sind gebrauchte und waren in Österreich bereits angemeldet und in Firmenhand.
 
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