6.7Cummins
QuadCab
Ich dachte da eher langfristig wenns mal zu ner Betriebsprüfung kommen sollte, dann könnte sich die Finanz ja dafür interessieren ob das wirklich ein LKW ist oder nicht.
Wie gesagt - könnte - ist ja nicht zwingend dass die das juckt wie der beim "Eintritt" in die EU verzollt wurde.
Ärgern können sie dich aber wenn sie wollen.
Für den Gewerbetreibenden gehts ja nicht nur um die NoVa sondern auch um die ganze USt Geschichte.
Ich würde daher auf Nummer sicher gehen.
Ich weiß nicht wo da das Problem liegen soll. Wenn in Ö die Bestimmung mit Ladefläche länger als der halbe Radstand gilt, die erfüllt der Ram ja, dann gilt der auch als LKW. Das wird auch bei der Einzelabnahme bei der Landesregierung geprüft und nachgemessen. Wenn die OK geben,gibt das Finanzamt den Ram auch frei und du musst nix zahlen. Ein Problem könnte nur dann entstehen wenn der Ram als PKW verzollt wird und du mit den Zollpapieren zur Landesregierung gehst. Dann kann es durch die Beamtenbürokratie mühseelig werden. Aber selbst da müsste er als LKW durchgehen...