Hallo, so ganz versteh ich die Diskussion hier nicht. Wenn ich das Fahrzeug vom Händler den es immer noch gibt als LKW N1 gekauft hab ist das so. Was will das FA dann umbesteuern? Und wenn doch ist das eine Forderung an den Händler, weil er mir nicht das übergeben hat was im Kaufvertrag vereinbart war und somit sein Problem. Zumindest seh ich das hier in Ö so.
mfg Franz
mfg Franz