Dodge Pick up nur welchen?

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der hat doch ein Klackermotor, der kauft gleich einen 2ten Satz für den Austauschmotor mit :mrgreen: :mrgreen:
 
Habe glaube ich um die 80 Euro inkl. Versand, Zoll etc.. bei Rockauto bezahlt, + 1,5 Std. Selbsteinbau
:!:
;)
 
Ich glaube ich werde alt :roll: Ich dachte immer der Hemi hat zwei Zündkerzen--- :shock:
Naja ,ich werd mich mal auf das Klackern beschränken.. :oops: Bleibt flüssig.. :mrgreen:
 
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Warum????
Was war daran falsch....es besteht ja wohl unbestritten ein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger....egal wieviel zGG

Der Bernd meint mit Sicherheit, dass das LKW-Fahrverbot mit Anhänger ab 3,5t gilt. Dabei ist egal, als was Dein Wagen versteuert ist. Die Polizei interessiert nur zul. GG. und Eintrag im Schein (LKW offener Kasten).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube ich werde alt :roll: Ich dachte immer der Hemi hat zwei Zündkerzen--- :shock:
Naja ,ich werd mich mal auf das Klackern beschränken.. :oops: Bleibt flüssig.. :mrgreen:


...16 Kerzen, stimmt schon, ich weiß nur nicht wie Du
auf 400 Euro kommst :roll:
 
Ja -ich melde mich noch mal: ich habe nämlich einen Prospekt von 2003 -dort steht klar drin "two T-spark plugs per cylinder"...
Bin nicht rechthaberisch-aber wahr ist es bei dieser Baureihe zumindest!!!
Und die 400 Euro wird man schon los,wenn man MWST und Arbeitszeit für das "Gemurkse"berechnet... :klug: :mrgreen: :oops: :oops: :oops:
Ach und das mit dem Ölwechsel kann man halten ,wie man will.Wenns nicht klappt,gibts 8 Kolbenfresser-macht das was? :roll:
 
Ja -ich melde mich noch mal: ich habe nämlich einen Prospekt von 2003 -dort steht klar drin "two T-spark plugs per cylinder"...
Bin nicht rechthaberisch-aber wahr ist es bei dieser Baureihe zumindest!!!
Und die 400 Euro wird man schon los,wenn man MWST und Arbeitszeit für das "Gemurkse"berechnet...

...hat keiner was anderes behauptet ! [-X


Selbst wenn Du in ne Werkstatt gehst, glaube ich nicht an die 400 Euro [-(
 
Dann sagen wir lieber 200 bis 250 Euro-kommt wohl besser hin-.Wer selbst schraubt-kann noch Geld sparen!
8)

Übrigens hat der Cummins keine Glühkerzen
;)
 
Ausnahmeregelung für LKW unter 3,5 T in privater Nutzen sowie für Hobby- Freizeit- oder Sportbereich besteht kein Sonntagsfahrverbot!!!!!!!
 
also ich wurde schon zur Kasse gebeten deshalb,hat auch der Anwalt nichts geholfen.LKW...da waren die der Meinung das ich am WE damit keinen Autoanhänger ziehen darf....und fertig...und sie ham Recht bekommen.
 
Darf ich in NRW mit Hänger fahren? Müßte Ende des Monat nach Neuss mit Hänger, aus RLP bin ja schnell raus!
 
Nur mal ne kleine Rechnung: 20000km mit 14 Liter/100km ergibt einen Jahresverbrauch von 2800 Liter Diesel z.B. mit 1,25 Euro sind 3500€ /Jahr
Bei Benzin sind es 20 Liter/100km also4000 Liter Benzin zu 1,4 €/L ergibt 5600€ mit der Differenz von 2100€ zugunsten des Diesel.Da jetzt alle V8-Fahrer
ausnahmslos abwinken: natürlich braucht man vielleicht 20% mehr Gas-aber das ist billiger! Daher:5000L GAs zu 0,7€ evtl: ergibt 3500€/Jahr.Das ist also
nicht teurer als Diesel.
Aber: alle 5000km Ölwechsel beim V8 und 1x pro Jahr 400€ für 16 Hi-tech Zündkerzen .Dann kommt man doch ins Grübeln.Steuern sind derzeit beim
5.7L V8 günstiger! Was aber wenn das Steuersystem umgestellt wird? Die V8 haben alle Euro4 -der Diesel kommt da nur mit teurer Nachrüstung dran.
Und ein 6.7 solls ja nicht werden. :roll:
Ach übrigens: son Powerwagon mit V8 hat ein zugkräftiges HD-Fahrwerk.Für Euch Gebirgler doch genau das Richtige!!!Der Propane-Ram hat einen
da stehen.Ne dicke Seilwinde gibts eh dazu.
Hilft jetzt nicht viel weiter-aber vielleicht doch etwas :mrgreen:
Tschüs :oops: :oops:
Joachim

Bei mir rechnet sich das aber andesrs: 17,6 l x 0,63 x 200 = das sind 2217 € + 270€ Benzin, wobei 63 Cent das teuerste war, normalerweise tanke ich zwischen 57 und 63 Cent, Minimum 49 Cent. Öl alle 10000 km 6 l, Steuer als PKW 380 €. Da kannst du mit dem Diesel nicht mal dran schnuppern... Übrigens Minimalgasverbrauch 14,5 l/100 km bei 110 km/h ...
 
Darf ich in NRW mit Hänger fahren? Müßte Ende des Monat nach Neuss mit Hänger, aus RLP bin ja schnell raus!


eigentlich sollten/müßten es alle bundesländer schon umgesetzt haben, wobei ich es eh nicht verstehe, dass in dem bereich der stvo jedes bundesland sein eigenes süppchen kochen darf.

ich würde fahren, sollte mich jemand anhalten und abstellen wollen, einfach weiterfahren und verklagen :mrgreen:
 
Lieber "oli"..danke für Deine Rechnung! Jetzt kann man sich gut ein Bild machen.Ich habe nur meine Schätzwerte genommen.
Vielleicht gibts noch etwas höhere Werte,aber klar ist auch mir: die Gasanlagen sind einfach zurzeit sehr kostengünstig.
Die Diesel werden wahrscheinlich deshalb in Deutschland bald kaum noch fahren-ein Umbau auf Dieselgashybrid wäre einfach zu teuer.
HemiV8,Verdampfer und 1500er Fahrwerke setzen sich einfach durch zumal allein die Anschaffung einfach wesentlich billiger ist.
Bis zur 3,5to-Grenze kann man da einfach auch mehr zuladen.Mehr braucht man dazu gar nicht mehr sagen.Einzig eingefleischte
Klackerfahrer können manchmal das "Geräusch" nicht missen.Aber die sterben auch noch :mrgreen: (Gut wa?)
 
Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Regelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.

Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,

1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger),

1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.

Hinweis:
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.
 
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