Moin,
Du hast nach meinem begrenzten juristischem Wissen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1) WANDLUNG
2) KAUFPREISMINDERUNG
3) NACHBESSERUNG durch den Verkäufer.
Die Macke mit dem Ausgehen des RAM´s kann man bestimmt beheben, wenn man den Fehler findet, also ist da eine Nachbesserung möglich.
Bezüglich der im Carfax wohl vermerkten Unfälle in USA ist eine Nachbesserung aber nicht möglich, die Unfälle hatte das Fahrzeug und sie wurden Dir vor dem Kauf NICHT mitgeteilt. (arglistig verschweigen?)
Du musst Dir jetzt mit deinem Anwalt überlegen, welche von den drei oben genannten Vorgehensweisen Ihr beschreiten wollt. Lässt Du die Nachbesserung erst mal zu, dann hat der Verkäufer zwei oder drei mal die Möglichkeit, den Karren an´s Laufen zu bringen. Damit ist das aber dann immer noch ein Unfallwagen! Erst wenn die Nachbesserungsversuche nicht fruchten, kann man dann wieder auf Wandlung oder Kaufpreisminderung gehen.
Der Nachbesserungsversuch des Verkäufers kann also für Dich zeitlich nach hinten losgehen, abgesehen davon, dass die Geschichte der Unfälle nicht wirklich nachgebessert werden kann!?
Sollte die CARFAX Chose für deutsche Gerichte nicht als Beweis ausreichen, dann kann man immer noch ein Gutachten über reparierte Unfallschäden von einem deutschen vereidigten Sachverständigen erstellen lassen, der zugelassen ist bei Gericht. Wenn ein solches Gutachten klar von Dir vor dem Kauf nicht berichteten Unfallschäden ausgeht, dann ist in Verbindung mit dem CARFAX der Fisch aber im Netzt!
DU musst Dir darüber im Klaren sein, WAS DU willst (siehe 3 Möglichkeiten oben)! Eine Mischung der Vorgehensweisen ist meines Erachtens nach kontraproduktiv, teilweise auch juristisch nicht machbar oder verreckt auf der Zeitschiene.
Hat sich denn einer von den Fachleuten hier im Forum das "Objekt des Verdrusses" mal angesehen? Unfall und Unfall ist ja auch ein Unterschied.
Und jetzt nicht aus der Hüfte schießen und in Aktionismus verfallen. Was ich bis jetzt hier gelesen habe ist die WANDLUNG grundsätzlich wohl die beste Lösung. Mit den Nachbesserungsversuchen wäre ich vorsichtig, aber das ist nur meine subjektive Meinung, das kommt auch immer darauf an, wie sich der Vetragspartner verhält und ob Du mit den verschwiegenen Unfallschäden leben kannst.
Viel Erfolg und die richtige Entscheidung wünsche ich Dir,
Willy