Ich kann Euch das morgen vernünftig ausdrücken und scannen als PDF und Euch schicken per Email!
Gerne
Danke
Ich kann Euch das morgen vernünftig ausdrücken und scannen als PDF und Euch schicken per Email!
Gestern morgen warst noch stolzer besitzer und heute so auf die nase gefallen....sch....ße ist das.
Der Wagen wurde bestimmt noch im Kundenauftrag verkauft???
Wünsche dir viel erfolg beim weiteren vorgehen
Nein der Wagen würde an den Händler verkauft
Er meint wie Du ihn gekauft hast?
groß lamentieren hilft doch nicht; der Händler scheint es abzustreiten das es nen Unfallwagen zu sein scheint. Nun schauste ihn Euren KAufvertrag ob da was von Unfallwagen und / oder ähnliches drinnsteht. So oder so würde ich auch spätestens nun einen Anwalt befragen, und das ziemlich zügig...
Vorausgesetzt die VIN die Ihr hier nun überprüfen habt lassen ist sie korrekte und es gibt nicht irgendeinen Zahlendreher! Also zu Vorsicht nochmal auf die VIN hinter der Windschutzscheibe schauen, man weiß ja nie...!
Kann ein Anwalt nicht Akteneinsicht bekommen von alten Fällen? Die müssen doch schon öfter vor Gericht gestanden haben.
Hi Leute,
bin ja kein Anwalt, aber bei dem einen oder anderen Händler müsste das doch nachweisbar sein, oder nicht? Man muss nur tief genug bohren.
Gruß Stevie
Gewerbsmäßiger Betrug:
Wird der Betrug gewerbsmäßig begangen, so erhöht sich nach §148 StGB der Strafrahmen auf mindestens sechs Monate bis maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gewerbsmäßig handelt man nach dem Strafgesetzbuch, wenn man den Betrug in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.
Wird ein schwerer Betrug in dieser gewerbsmäßigen Absicht begangen, erhöht sich die Strafandrohung auf von ein bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
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