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Hiermal den Aktuellen Stand:

Mit einer Rücknahme ist der Händler nicht einverstanden und möchte gerne ausbesserungen vornehmen.
will das Fahrzeug am Montag abhollen. PERSÖNLICH !
:evil:
 
Moin,

Du hast nach meinem begrenzten juristischem Wissen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1) WANDLUNG
2) KAUFPREISMINDERUNG
3) NACHBESSERUNG durch den Verkäufer.

Die Macke mit dem Ausgehen des RAM´s kann man bestimmt beheben, wenn man den Fehler findet, also ist da eine Nachbesserung möglich.
Bezüglich der im Carfax wohl vermerkten Unfälle in USA ist eine Nachbesserung aber nicht möglich, die Unfälle hatte das Fahrzeug und sie wurden Dir vor dem Kauf NICHT mitgeteilt. (arglistig verschweigen?)

Du musst Dir jetzt mit deinem Anwalt überlegen, welche von den drei oben genannten Vorgehensweisen Ihr beschreiten wollt. Lässt Du die Nachbesserung erst mal zu, dann hat der Verkäufer zwei oder drei mal die Möglichkeit, den Karren an´s Laufen zu bringen. Damit ist das aber dann immer noch ein Unfallwagen! Erst wenn die Nachbesserungsversuche nicht fruchten, kann man dann wieder auf Wandlung oder Kaufpreisminderung gehen.

Der Nachbesserungsversuch des Verkäufers kann also für Dich zeitlich nach hinten losgehen, abgesehen davon, dass die Geschichte der Unfälle nicht wirklich nachgebessert werden kann!?

Sollte die CARFAX Chose für deutsche Gerichte nicht als Beweis ausreichen, dann kann man immer noch ein Gutachten über reparierte Unfallschäden von einem deutschen vereidigten Sachverständigen erstellen lassen, der zugelassen ist bei Gericht. Wenn ein solches Gutachten klar von Dir vor dem Kauf nicht berichteten Unfallschäden ausgeht, dann ist in Verbindung mit dem CARFAX der Fisch aber im Netzt!

DU musst Dir darüber im Klaren sein, WAS DU willst (siehe 3 Möglichkeiten oben)! Eine Mischung der Vorgehensweisen ist meines Erachtens nach kontraproduktiv, teilweise auch juristisch nicht machbar oder verreckt auf der Zeitschiene.

Hat sich denn einer von den Fachleuten hier im Forum das "Objekt des Verdrusses" mal angesehen? Unfall und Unfall ist ja auch ein Unterschied.

Und jetzt nicht aus der Hüfte schießen und in Aktionismus verfallen. Was ich bis jetzt hier gelesen habe ist die WANDLUNG grundsätzlich wohl die beste Lösung. Mit den Nachbesserungsversuchen wäre ich vorsichtig, aber das ist nur meine subjektive Meinung, das kommt auch immer darauf an, wie sich der Vetragspartner verhält und ob Du mit den verschwiegenen Unfallschäden leben kannst.

Viel Erfolg und die richtige Entscheidung wünsche ich Dir,
Willy
 
... ich hatte mal ne Nachbesserung bei meine Landy damals ... Mein Dringender Rat Las es wenn du es vermeiden kannst !

bie mir war der Kofferraumboden durch ( durch Schaden der dann das Wasser rein lies )
end vom Lied

Händler mach beim 2 Versuch ( nach 6 Monaten Pleite )
Herrsteller übernimmt aber Ersatzteile 6 Wochen net Lieferbar und ich sollte Standgebühren und Mietwagen zahln :shock:
hab ich aber nicht :mrgreen:
 
Zur Wandlung sei angemerkt, dass man dazu dem Händler die Chance der Nachbesserung zugestehen muss. Tritt 3x der gleiche Fehler und der Händler konnte ihn nicht abstellen, kannst du ihn zurück geben, dass heißt den Kaufvertrag wandeln.

Weiterhin ist genau zu klären, was im Kaufvertrag vermerkt war. Wurde irgendwo die expliziete Unfallfreiheit erklärt oder nicht? Ich würde jedenfalls aufgrund der Unfallschäden den RAM so schnell wie möglich abstoßen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Firma "regelmäßig umfirmiert". Da steht man nämlich mit nem Schrotthaufen da, der nichtmal gescheit fahrbar ist und schaut in die Röhre. Jeden Tag länger wirst du hinterher bitterböse bereuen.

Ich hatte mich angeboten, den Truck mal anzuschauen, aber bisher wurde das Angebot noch nicht angenommen. Von daher drücke ich mal weiterhin die Daumen.
 
Ich würde jedenfalls aufgrund der Unfallschäden den RAM so schnell wie möglich abstoßen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Firma "regelmäßig umfirmiert".

Ich hatte mich angeboten, den Truck mal anzuschauen, aber bisher wurde das Angebot noch nicht angenommen. Von daher drücke ich mal weiterhin die Daumen.

Diese beiden Dinge würde ich unserer Dodge Familie dringend empfehlen
:!:
:!:
:!:


Eventuell lässt sich die Besichtigung ja auch mit dem Abholtermin verbinden. Ich würde bei der Abholung schon allein als "Zeugen" jemanden hier aus dem Forum dabeihaben wollen
:!:


Allerdings ist der Händler ja schon abgerückt von seinem ursprünglichen Vorhaben, nichts machen zu wollen.....

Vielleicht ist Carfax ja doch kein Müll.......
 
Im Falle der verschwiegenden Unnfallschäden und Milenstand gibt es doch nur zwei Möglichkeiten:
1. Wandlung
2. Wertminderung

Wenn der Händler keine Wandlung sofort durchführt, würde ich Gerichtlich je nach schwere der Unfälle eine Wertminderung erkämpfen.

Da es leider hier im Lande ohne Probleme 1 Jahr dauern kann, bis man einen Gerichtstermin hat, wäre eine Wandlung äußerst schlecht.

Die vorhanden Schäden, ist eine Garantie/Gewährleistungs Angelegenheit und hat mit einer Minderung wegen Unfall und Milen nichts zu tun.
 
@ Roughrider:
WIE will man denn verschwiegene Unfallschäden oder falsche Tachostände "nachbessern"?
Somit wäre diesbezüglich hier in dem Fall der erfolglose mehrfache Nachbesserungsversuch absolut keine Voraussetzung für eine Wandlung!

@ Frank.G :
Dass der Hobel ausgeht ist eine Sache der gesetzlichen Gewährleistung. Eine "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.

Die Sache mit einer Prozessdauer und eventueller daraus resultierender Revisionen ist in Deutschland wirklich ein Problem.
Man kann keinem nackten Mann in die Tasche packen, somit auch keiner insolventen Firma, wenn die bis zum Prozessausganng nicht mehr existiert. Somit wäre eine vorprozessuale Lösung für den TS wirklich die sinnvollere Alternative. Wie kann man die erreichen?
- Falls dem Verkäufer nicht alles total egal ist durch Einschaltung eines Anwaltes!?
- Oder anderweitig Druck machen, allerdings ohne Bedrohungen und Sachschäden!

Ich würde es schon für sinnvoll halten, wenn das Angebot von Roughrider schleunigst mal angenommen würde um den tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges hier mal einschätzen zu können.
Auch in Sachen "genauer Wortlaut des Kaufvertrages" ist noch nicht jede Frage beantwortet. Auch da könnten Fallstricke verborgen liegen.

Ich würde dem TS einen guten Anwalt anraten, der sich mit solchen Dingen im KFZ Gewerbe auskennt.


Habe die Ehre,
DS
 
Da hast du mich leider falsch verstanden. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass sich ne Nachbesserung sehr lange hinziehen kann, da der selbe Fehler mehrmals nachgebessert werden kann und sich somit die Sache lange hinziehen kann. Sehr wahrscheinlich länger, als die Fa. ihren derzeitigen Namen behält.

Aber wie gesagt, Nachbesserung stünde hier für mich nicht zur Debatte, da wie gesagt ein frisierter Tacho und ein verschwiegener Unfallschaden nicht nachbesserbar sind. Von daher würde ich das Auto auf keinen Fall mitgeben, außer er hätte mir im Tausch die entsprechende Summe Bargeld mitgebracht und wir wären quit.

Und genug Freunde bei der Sache anwesend haben und alles vereinbarte sofort schriftlich mit Unterschrift festlegen!
 
Sorry Roughrider,

korrekt, dann sind wir 100% der gleichen Meinung. :roll:

Trotzdem schade, dass Du das Auto nicht gesehen hast bezüglich der reparierten Unfälle. Das kann ja so sein oder so..... .
Das ändert allerdings nichts an einem frisierten Tacho.

Grüße
Willy
 
Naja, mein kleiner Beitrag zum Thema:
Ich habe gerade vor Gericht nen Prozeß verloren, habe 2010 eine 23er Maxum gekauft, im Kaufvertrag stand Bj 96, nach Entschlüsselung der Bootsnummer im WSA kam raus, das es Bj 1994 ist. Ich also nett angerufen beim Verkäufer und gesagt, wir haben ein Problem, sah er überhaupt nicht so, er habe in seine Bootszulassung Bj 96 stehen und es auch so gekauft (sein WSA hatte bei der Anmeldung die Nummer nicht überprüft). Weiter gings mit Anwalt, Klage auf Wandlung ersatzweise Minderung, ich habe 1800,00 € Anwalt- und Gerichtkosten bezahlt (weil die Advocard trotz der tollen Werbung doch nicht alles übernimmt da unter §21 AGB Abs. II steht, das Wasserfahrzeuge ausgenommen sind), Prozeß geführt und mit Pauken und Trompeten verloren.
Nun habe ich ein 2 Jahre älteres Boot, 1800 € vorab bezahlt und heute die Kostenfestsetzung des Gerichts bekommen und darf der Gegenseite die gleiche Summe zahlenalso 3600 € für nix und 3000 ,,€ Wertverlust beim Boot + 1,5 Jahre Liegekosten in der Marina = ach ich wills garnicht wissen.

Soviel zu Recht haben und Recht bekommen.
Drücke die Daumen, das es bei der Nummer hier besser für die Dodge Family ausgeht
 
Ja solche und ähnliche Erfahrungen, habe ich nun auch schon mehrfach hinter mir ... ein Hoch auf Kinderschänder, Gutachter, Phsychologen und Richter. Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justitz.
 
Es gilt nach wie vor zu klären, was im Kaufvertrag steht. Außerdem gilt es zu beweisen wann die Kilometer gedreht wurden! Kann auch durchaus beim Vorbesitzer schon so gewesen sein. Somit wäre es interessant woher er den Truck hat!
 
Heute ist der große Tag.

Wie kommt ihr drauf das am Tacho stand rumgedreht wurde ?

Was soll ich machen das Auto zur Reparatur abgebenoder nicht.
Was habe ich für nachteile wenn ich es mache, oder nicht ?

:shock: :shock: :shock:
 
die Vor- und NAchteile wurden Dir doch schon dargelegt in den letzten paar Postings / Seiten...
Wieviele Mls hat er denn zur Zeit auf der Uhr? laut Carfx hatte der Dicke am 22. Mrz. 2007 aktuell 30,676MLS, am 12.08. 2008, zum Zeitpunkt des Verkaufs des verunfallten Fzg 43,106 MLS...
 
Was soll ich machen das Auto zur Reparatur abgebenoder nicht.
Was habe ich für nachteile wenn ich es mache, oder nicht ?

:shock: :shock: :shock:

Einfach etwas eher anfangen zu handeln
:!:
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Hast Du für den Termin heute jemanden aus dem Forum dabei
:?:


Alles andere hat der Ryck sehr fein zusammengefasst.....
 
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