GrandJeeper
Magste was zum Thema beitragen?
Ach halt, Gen5 hast Du ja nicht
smile
Bighorn kann ich nichts beitragen.
Beide NAP's sind legal.
Die mit Klappe, weil sie im gesetzlich relevanten Rahmen selbständig schließt und die Geräuschwerte einhält und die ohne Klappe ist m. M. n. teillegal, weil sie mittels Eintragung eines erhöhten Standgeräuschs zumindest diesen Test im Neuzustand einhält. Das Fahrgeräusch darf in D nicht erhöht werden. Geh mal davon aus, dass die NAP ohne Klappe eine Fahrgeräuschmessung nicht besteht. Das prüft allerdings kaum einer, weil dafür eine zertifizierte Messstrecke + Equipment notwendig ist. Die NAP ohne Klappe wird nach 3 Jahren Betrieb auch ein paar dB mehr drücken und ist dann trotz Eintragung nicht mehr legal.
Hab bei einem Fahrzeug mit Klappen-AGA in meinem Fuhrpark die Lautstärke im Neuzustand und nach 3 Jahren / 50 Tkm gemessen. 3 dB lauter.
Der Unterschied bei der NAP mit Klappe zwischen offen und geschlossen ist schon gut hörbar, aber sie erreicht nicht den guten Klang der NAP ohne Klappe.
Geschlossen ist sie so leise wie Serie.
Das Gute an der NAP - kein Dröhnen, egal bei welchem Lastzustand oder Tempo.
Die Magnaflow meines Nachbarn im Gen4 möchte ich nicht dauerhaft ertragen.