Adressenänderung ohne TÜV

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Sorry, die dicken Finger haben sich vertippt.

Zum Thema: Damals, als ich noch mit meiner Ex zusammen war, habe ich mir ein Ural-Gespann gegönnt. Lief auf ihren Namen, damit sie in einem Zweitvertrag mit den Prozenten runter kam. Nach diversen Umständen ( Pflegefall und Tod in der Familie würde das Gespann erstmal beiseite gestellt. ) Nun hat meine Ex den Wohnort gewechselt und die Versicherung kann ihren Vertrag adresstechnisch nicht mehr im System zuordnen, so lange das Gespann nicht umgemeldet wurde ( obwohl der Versicherung die neue Adresse vorliegt )
Mittlerweile ist der TÜV abgelaufen. Das Gespann ist weiterhin angemeldet. Ummelden geht aber nur mit gültigem TÜV, laut Straßenverkehrsamt.
Ich frage mich, was der Mist soll. Ich zahle Versicherungsbeiträge für ein Fahrzeug, welches nicht fährt und erst noch ein wenig restauriert werden muß. Ein geringeres Risiko kann die Versicherung doch nicht eingehen, um an meine Kohle zu kommen.
Hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall ?
 
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Der Versicherung ist es leider auch egal, ob du dein zugelassenes Fahrzeug unbenutzt rumsteht und dadurch das Risiko extrem gemindert wird für die Versicherung.
Es gibt jetzt drei Möglichkeiten was du tun kannst:

1. TÜV neu machen und ummelden
2. TÜV neu machen und abmelden
3. Keinen TÜV machen, abmelden und je nach Ablaufdauer eine Strafe kassieren

Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.

Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
 
Danke für die Antwort.
Btw. Früher haben wir uns Moppeds für einen kleinen Betrag mit geringem Rest-TÜV gekauft, diese auf den eigenen Namen zugelassen und immer brav die Versicherungssumme bezahlt, obwohl das Fahrzeug nie bewegt wurde.
Vorteil: Die Versicherugsjahre wurden angerechnet. Es hat niemanden interessiert, welche Adresse man hatte ( Hauptsache die aktuelle war gültig ) und ob das Fahrzeug TÜV- Konform war. Hauptsache war, dass die Prozente runter gingen.
Nach dieser Information werde ich das Gespann wohl abmelden. Damit entgehen der Versicherung weitere Einnahmen und ich kann mir weiter Zeit zur Restaurierung lassen. In meinem Augen Schwachsinn, aber wenn es so gewollt ist.....
 
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.

Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.

Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Das ist eine genauso schwachsinnige Begründung, wie bei der GEZ.
Ich habe auch ein Messer und ein Strick zu Hause liegen. Bin ich jetzt ein suizidgefährdeter Mörder.
Dann kann die Polizei ja in sämtliche Werkstätten fahren und Strafe kassieren,vweil an dem Auto auf der Bühne der Auspuff fehlt. Der könnte ja jetzt ohne Auspuff rumfahren.
Ja, man hat schon von Fällen gehört, das jemand mit seinem Motorrad auf dem Anhänger angehalten würde, weil es keinen Tüv hatte (aber angemeldet war).
 
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.

Bei meinem Oldtimer war damals der Tüv sechs Jahre abgelaufen, weil der auch nur zum Prozente runter bringen in der Garage stand.
Das hat das Amt Überhaupt nicht interessiert.
Bin zum Amt, Brief, Schein, Kennzeichnen hingelegt, die Dame hat die Siegel angekratzt, im PC rum geklimpert, fertig.

Mit der 80er von meinem Vater wars genauso und die war auch 3 oder 4 Jahre drüber.

Solange das Ding irgendwo in der Halle steht, fragt kein Mensch ob das Ding Tüv hat oder nicht.

Hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall ?
Was Du mal versuchen kannst ist am Einwohnermeldeamt.
Solange es nur eine Adressänderung/ Ummeldung ist, geht das bei uns auch beim Bürgeramt und die sind da auch meist etwas entspannter als beim Straßenverkehrsamt.
Ein Versuch wäre es mir Wert.
 
Ich wurde unterbrochen, hier geht es weiter :
Aber aus dem Grund hatte er es ja auf dem Anhänger. Die Frage ist aber, was kommt am Ende raus, evtl. vor Gericht.

Ich kenne ein paar Leute, die ihr Auto abgemeldet haben, mit ohne Tüv (weit über der Frist), da ist nichts passiert. Gerade bei Motorrädern und Anhänger ist finanziell günstiger, das Ding zwei Jahre einfach angemeldet zu lassen, während der Restauration.

So richtig kann ich da noch nicht dran glauben.
 
So richtig kann ich da noch nicht dran glauben.

Ging mir genauso.

Allerdings leben wir auch im besten Deutschland aller Zeiten.
Und ehrlich gesagt wundert mich in diesem Land nichts mehr, was am gesunden Menschenverstand vorbei geht.
Also habe ich mal diverse Suchmaschinen befragt:

IMG_0330.pngIMG_0329.png

Und denke gerade darüber nach, den RAM mal in Bälde instandsetzen zu lassen (scheißendrecks-AEC-Anhängerdosenmodulrotu) um den Kipper und die Wohndose vorzuführen.

Geht aber nur zur Dekra und nicht zum Amt 😉
 
Ging mir genauso.

Allerdings leben wir auch im besten Deutschland aller Zeiten.
Und ehrlich gesagt wundert mich in diesem Land nichts mehr, was am gesunden Menschenverstand vorbei geht.
Also habe ich mal diverse Suchmaschinen befragt:
Die Frage ist, ob es immer so
umgesetzt wird. Was zumindest bei mir nicht so war.

Und denke gerade darüber nach, den RAM mal in Bälde instandsetzen zu lassen (scheißendrecks-AEC-Anhängerdosenmodulrotu) um den Kipper und die Wohndose vorzuführen.

Geht aber nur zur Dekra und nicht zum Amt 😉

Komplett Rausreißen den Mist, oder wenns Dir nur um die AHK. Dann die AHK abklemmen und den Jaeger Satz (Plug and Play) reinmachen. Dann haste zumindest AHK technisch Ruhe.
 
Was Du mal versuchen kannst ist am Einwohnermeldeamt.
Solange es nur eine Adressänderung/ Ummeldung ist, geht das bei uns auch beim Bürgeramt und die sind da auch meist etwas entspannter als beim Straßenverkehrsamt.
Ein Versuch wäre es mir Wert.
Das Einwohnermeldeamt macht das bei uns nicht. Bei meinem letzten Umzug wollte ich die Papiere vom RAM adresstechnisch anpassen lassen. Ging aber nicht, weil der TÜV knapp abgelaufen war. Geht also nur, bei gültigem TÜV. ( laut Aussage der freundlichen Dame ).

Kenne auch Fälle, dass sich Kollegen nen kleines Mopped über Jahre hingestellt haben um mit den Versicherungsprozenten runter zu kommen.
Mit normalem Menschenverstand ist die " Strafe " nicht nachzuvollziehen. Das Fahrzeug nimmt nicht am Strassenverkehr teil, also besteht für den Versicherer keine Gefahr einer Schadensregulierung. Dafür bekommt er noch Geld. Und der Halter freut sich über fallende Prozente.
Wenn eine Abmeldung mit abgelaufenen TÜV vorgenommen werden soll, dann müßte das Straßenverkehrsamt die Daten ja an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten ???
Möchte nicht wissen, wie viele Fahrzeuge in Deutschland schon länger mit abgelaufenen TÜV in den Garagen stehen.
 
Online abmelden geht nicht? Oder sind die Papiere zu alt, sodass noch kein Code auf dem Teil 1 steht?
 
Eine Zwangsstilllegung kostet zwischen 35€ und 286€, aber keine Punkte. Eventuell einfach die Versicherung nicht bezahlen. (nur so mal laut gedacht)
 

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