Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Der Versicherung ist es leider auch egal, ob du dein zugelassenes Fahrzeug unbenutzt rumsteht und dadurch das Risiko extrem gemindert wird für die Versicherung.
Es gibt jetzt drei Möglichkeiten was du tun kannst:
1. TÜV neu machen und ummelden
2. TÜV neu machen und abmelden
3. Keinen TÜV machen, abmelden und je nach Ablaufdauer eine Strafe kassieren
Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.
Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg