Adressenänderung ohne TÜV

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Sorry, die dicken Finger haben sich vertippt.

Zum Thema: Damals, als ich noch mit meiner Ex zusammen war, habe ich mir ein Ural-Gespann gegönnt. Lief auf ihren Namen, damit sie in einem Zweitvertrag mit den Prozenten runter kam. Nach diversen Umständen ( Pflegefall und Tod in der Familie würde das Gespann erstmal beiseite gestellt. ) Nun hat meine Ex den Wohnort gewechselt und die Versicherung kann ihren Vertrag adresstechnisch nicht mehr im System zuordnen, so lange das Gespann nicht umgemeldet wurde ( obwohl der Versicherung die neue Adresse vorliegt )
Mittlerweile ist der TÜV abgelaufen. Das Gespann ist weiterhin angemeldet. Ummelden geht aber nur mit gültigem TÜV, laut Straßenverkehrsamt.
Ich frage mich, was der Mist soll. Ich zahle Versicherungsbeiträge für ein Fahrzeug, welches nicht fährt und erst noch ein wenig restauriert werden muß. Ein geringeres Risiko kann die Versicherung doch nicht eingehen, um an meine Kohle zu kommen.
Hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall ?
 
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Der Versicherung ist es leider auch egal, ob du dein zugelassenes Fahrzeug unbenutzt rumsteht und dadurch das Risiko extrem gemindert wird für die Versicherung.
Es gibt jetzt drei Möglichkeiten was du tun kannst:

1. TÜV neu machen und ummelden
2. TÜV neu machen und abmelden
3. Keinen TÜV machen, abmelden und je nach Ablaufdauer eine Strafe kassieren

Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.

Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
 
Danke für die Antwort.
Btw. Früher haben wir uns Moppeds für einen kleinen Betrag mit geringem Rest-TÜV gekauft, diese auf den eigenen Namen zugelassen und immer brav die Versicherungssumme bezahlt, obwohl das Fahrzeug nie bewegt wurde.
Vorteil: Die Versicherugsjahre wurden angerechnet. Es hat niemanden interessiert, welche Adresse man hatte ( Hauptsache die aktuelle war gültig ) und ob das Fahrzeug TÜV- Konform war. Hauptsache war, dass die Prozente runter gingen.
Nach dieser Information werde ich das Gespann wohl abmelden. Damit entgehen der Versicherung weitere Einnahmen und ich kann mir weiter Zeit zur Restaurierung lassen. In meinem Augen Schwachsinn, aber wenn es so gewollt ist.....
 
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