Das ist eine genauso schwachsinnige Begründung, wie bei der GEZ.Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.
Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Was Du mal versuchen kannst ist am Einwohnermeldeamt.Hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall ?
So richtig kann ich da noch nicht dran glauben.
Die Frage ist, ob es immer soGing mir genauso.
Allerdings leben wir auch im besten Deutschland aller Zeiten.
Und ehrlich gesagt wundert mich in diesem Land nichts mehr, was am gesunden Menschenverstand vorbei geht.
Also habe ich mal diverse Suchmaschinen befragt:
Und denke gerade darüber nach, den RAM mal in Bälde instandsetzen zu lassen (scheißendrecks-AEC-Anhängerdosenmodulrotu) um den Kipper und die Wohndose vorzuführen.
Geht aber nur zur Dekra und nicht zum Amt
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