Das ist eine genauso schwachsinnige Begründung, wie bei der GEZ.Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Es gibt auch Leute, die haben Anhänger angemeldet für sehr lange vergessen und sind nicht mehr TÜV fähig, da bekommt man schnell seit Punktekonto in Flensburg voll, wenn man nur die Anhänger abmeldet.
Strafe:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate: 15 Euro
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
- Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Abmelden geht ja, aber da gibt es nachträglich dann noch die Strafe (für den Halter) für die Dauer des überzogenen TÜVs, das geht dann auch mit Punkten einher, wenn es schon so weit ist. Ist auch soweit nachvollziehbar, denn wenn etwas angemeldet ist, dann steht es ja auch der Benutzung im Straßenverkehr zur Verfügung und davon geht das STVA auch aus, daher die Strafe nachträglich.
Was Du mal versuchen kannst ist am Einwohnermeldeamt.Hatte jemand schon mal einen ähnlich gelagerten Fall ?
So richtig kann ich da noch nicht dran glauben.
Die Frage ist, ob es immer soGing mir genauso.
Allerdings leben wir auch im besten Deutschland aller Zeiten.
Und ehrlich gesagt wundert mich in diesem Land nichts mehr, was am gesunden Menschenverstand vorbei geht.
Also habe ich mal diverse Suchmaschinen befragt:
Und denke gerade darüber nach, den RAM mal in Bälde instandsetzen zu lassen (scheißendrecks-AEC-Anhängerdosenmodulrotu) um den Kipper und die Wohndose vorzuführen.
Geht aber nur zur Dekra und nicht zum Amt
Komplett Rausreißen den Mist,
Das Einwohnermeldeamt macht das bei uns nicht. Bei meinem letzten Umzug wollte ich die Papiere vom RAM adresstechnisch anpassen lassen. Ging aber nicht, weil der TÜV knapp abgelaufen war. Geht also nur, bei gültigem TÜV. ( laut Aussage der freundlichen Dame ).Was Du mal versuchen kannst ist am Einwohnermeldeamt.
Solange es nur eine Adressänderung/ Ummeldung ist, geht das bei uns auch beim Bürgeramt und die sind da auch meist etwas entspannter als beim Straßenverkehrsamt.
Ein Versuch wäre es mir Wert.
Möchte nicht wissen, wie viele Fahrzeuge in Deutschland schon länger mit abgelaufenen TÜV in den Garagen stehen.
Ne Anleitung hätte ich.Danke für Deine Bewerbung
Du hast den Job
Ne Anleitung hätte ich.
Habs ja schon hinter mir.
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