Achtung, Polizeikontrolle!

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Und genau damit den anderen meine Erfahrungen erspart bleiben, hab ich euch hier mal mein Erlebnis mitgeteilt.
8)


Und noch einmal, die Folie ist von außen nicht zu erkennen. Der Beamte wußte also vorher, dass er mich anhalten und abzocken kann. Passiert auf der A24 HH Richtung Berlin, nähe Wittstock... :redhotevil:
 


MOMENT!!!!
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Das kann ich so nicht stehen lassen.

1990 hat der damalige Bundesgrenzschutz die Aufgaben und das Personal der damaligen Bahnpolizei übernommen.
Später ( 2005 ) wurde der Bundesgrenzschutz dann in Bundespolizei umbenannt.
Jeder Bundespolizist durchläuft eine Zweieinhalb bzw. Dreijährige Ausbildung, genau so wie die Kollegen der Landespolizei.
Der Aufgabenbereich der Bundespolizei ist wesentlich vielseitiger als der der Landespolizeien.
Angefangen bei den Grenzpolizeilichen Aufgaben, über Bahnpolizeiliche Aufgaben, Luftsicherheitsaufgaben, Aufgaben auf See, Schutz von Bundesorganen, Unterstützung des Bundeskriminalamtes, Unterstützung der Polizeien der Länder ....etc.

Und was die Befugnisse angeht, da haben wir einige mehr.... :mrgreen:
 
Jetzt muss ich doch mal mein Senf dazu geben.

Ich bin mir fast sicher das ich vor nicht langer Zeit ein Beitrag im TV gesehen habe, wo man speziell dazu ermuntert hatte sich solche Diebstahlschutz-Schutzfolien ins Auto zu kleben. Unszwar auch an den vorderen Seitenscheiben. Auch zum Schutz des Autofahrers zum Beispiel an Ampeln etc.. Und das kam in einer richtigen Autosendung. Ich bin mir auch fast sicher das dazu auch die Polizei was gesagt hatte. Ich kann diese Sendung leider in den Mediatheken der TV-Sender nicht mehr finden.
Aber da bin ich mir sicher. Ob es nun erlaubt ist, kann ich nicht sagen. Der entsprechende TV-Sender kann sich natürlich auch geirrt haben.
Aber was soll denn das für ein dummer Grund sein, dass man die Scheibe bei einem Unfall nicht mehr einschlagen kann? Wenn ich ein Unfall habe, wo die Tür nicht mehr aufgeht, ist meine Scheibe sowieso im Ars**. Selbst schon erlebt. Man kann auch Menschen über andere Wege aus dem Auto bekommen. Die Feuerwehr würde das Dach eh abschneiden oder die Tür aufdrücken um den Verletzten zu bergen.

Die Sache das Jemand damit schon TÜV oder eine Vollabnahme bekommen hat, ist ja auch kein Argument.
Man hätte sich die Folie ja auch später dran kleben können. Es steht ja nicht im TÜV-Gutachten drin: "unsichtbare Folie vorne habe ich übersehen". Wenn er es übersehen hat, hat trotzdem der Fahrzeughalter die Ars**karte. Ich habe an meinem Auto original 4 Endrohre dran. Wie oft ich da schon angesprochen worden bin ob ich ne ABE habe. Konnte die Freundlichen aber immer mit viel Freundlichkeit davon überzeugen das das so muss.
 
Ich bin mir fast sicher das ich vor nicht langer Zeit ein Beitrag im TV gesehen habe, wo man speziell dazu ermuntert hatte sich solche Diebstahlschutz-Schutzfolien ins Auto zu kleben.

Das war auch ein ganz goßes Thema für die Frontscheiben nach dem damals eine Frau ums Leben kam, weil so ein Bekloppter nen Holzklotz von einer Brücke warf.
Firmen wollten da das große Geschäft mit machen, Nachfrage war groß. Wurde auch von diversen TV-Reportagen als sinnvoll angesehen...

Gescheitert ist's an der Zulassung....
 
MOMENT!!!!
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Das kann ich so nicht stehen lassen.

1990 hat der damalige Bundesgrenzschutz die Aufgaben und das Personal der damaligen Bahnpolizei übernommen.
Später ( 2005 ) wurde der Bundesgrenzschutz dann in Bundespolizei umbenannt.
Jeder Bundespolizist durchläuft eine Zweieinhalb bzw. Dreijährige Ausbildung, genau so wie die Kollegen der Landespolizei.
Der Aufgabenbereich der Bundespolizei ist wesentlich vielseitiger als der der Landespolizeien.
Angefangen bei den Grenzpolizeilichen Aufgaben, über Bahnpolizeiliche Aufgaben, Luftsicherheitsaufgaben, Aufgaben auf See, Schutz von Bundesorganen, Unterstützung des Bundeskriminalamtes, Unterstützung der Polizeien der Länder ....etc.

Und was die Befugnisse angeht, da haben wir einige mehr.... :mrgreen:


ich will jetzt das nicht auseinanderfrimmeln, aber im strassenverkehr, von so kontrollen, wie wir hier reden, dürftet ihr nicht viel ahnung haben bzw. befugnisse haben.
oder sollte ich mich da irren :roll:
deine kollegen hier am flughafen münchen laufen ziemlich planlos rum :mrgreen:
war nicht persönlich gemeint
:!:
 
Jetzt muss ich doch mal mein Senf dazu geben.

Ich bin mir fast sicher das ich vor nicht langer Zeit ein Beitrag im TV gesehen habe, wo man speziell dazu ermuntert hatte sich solche Diebstahlschutz-Schutzfolien ins Auto zu kleben. Unszwar auch an den vorderen Seitenscheiben. Auch zum Schutz des Autofahrers zum Beispiel an Ampeln etc.. Und das kam in einer richtigen Autosendung. Ich bin mir auch fast sicher das dazu auch die Polizei was gesagt hatte. Ich kann diese Sendung leider in den Mediatheken der TV-Sender nicht mehr finden.
Aber da bin ich mir sicher. Ob es nun erlaubt ist, kann ich nicht sagen. Der entsprechende TV-Sender kann sich natürlich auch geirrt haben.
Aber was soll denn das für ein dummer Grund sein, dass man die Scheibe bei einem Unfall nicht mehr einschlagen kann? Wenn ich ein Unfall habe, wo die Tür nicht mehr aufgeht, ist meine Scheibe sowieso im Ars**. Selbst schon erlebt. Man kann auch Menschen über andere Wege aus dem Auto bekommen. Die Feuerwehr würde das Dach eh abschneiden oder die Tür aufdrücken um den Verletzten zu bergen.

Die Sache das Jemand damit schon TÜV oder eine Vollabnahme bekommen hat, ist ja auch kein Argument.Man hätte sich die Folie ja auch später dran kleben können. Es steht ja nicht im TÜV-Gutachten drin: "unsichtbare Folie vorne habe ich übersehen". Wenn er es übersehen hat, hat trotzdem der Fahrzeughalter die Ars**karte. Ich habe an meinem Auto original 4 Endrohre dran. Wie oft ich da schon angesprochen worden bin ob ich ne ABE habe. Konnte die Freundlichen aber immer mit viel Freundlichkeit davon überzeugen das das so muss.

Meiner ist schon 2x übern TÜV mit den Folien in den beiden vorderen Scheiben, deshalb sind sie ja nicht automatisch erlaubt, oder gar eingetragen :mrgreen:
Aber das in dem beschriebenen Fall hört sich echt schwer nach abzocke an, den der nette Bolizist muss das von der klaren Folie ja gewusst haben
:evil:
 
Na sag ich ja, TÜV heißt noch lange nicht erlaubt.
Abzocke? Menschlich schon, aber rechtlich ist es ja dann trotzdem verboten, wenn es denn tatsächlich verboten ist.
Da muss ich mal googlen :mrgreen:
 
So, hier gefunden: https://www.auto-motor-und-sport.de...n-sie-ihr-auto-vor-dieben-sicher-1912695.html

Nochmal der Text rauskopiert:

Schutzfolie für Scheiben gegen Auto-Einbruch
Die Schutzfolie allein hält nicht vom Fahrzeugdiebstahl ab, aber sie bereitet dabei Schwierigkeiten. Sie verzögert den Einbruch und kann dadurch eventuell größere Schäden verhindern. Die Folie eignet sich vor allem zum Schutz vor Dieben, die nur Gegenstände aus dem Auto entfernen wollen. Die Autoglas-Folie ist an den vorderen und hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe zulässig. Der Preis für den Schutz variiert, bei Foliatec (https://www.foliatec.de) beginnt er je nach Größe der Scheibe ab 20 Euro
 
So, jetzt nochmal ganz genau:
Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere und damit die Genehmigung erfolgt nach Kontrolle des Messprotokolls des TLG 43A durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (DEKRA, TÜV, etc.) in Übereinstimmung mit der ABG der SECURLUX® SicherheitsFolie

Es scheint tatsächlich nur diese eine erlaubte Folie zu geben. Und das auch nur mit Eintragung und Prüfung.
Verdammte Axt :?
 
Bei mir ist nichts geklebt,aber trotz dem alles dunkel.Ist das nur bei Dodge so??????? Die Scheiben gibt es doch auch Dunkel oder?????Gruß andy
 
ich will jetzt das nicht auseinanderfrimmeln, aber im strassenverkehr, von so kontrollen, wie wir hier reden, dürftet ihr nicht viel ahnung haben bzw. befugnisse haben.
oder sollte ich mich da irren :roll:
deine kollegen hier am flughafen münchen laufen ziemlich planlos rum :mrgreen:
war nicht persönlich gemeint
:!:
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Ich glaube da irrst Du dich.
Nach meinem gestrigen Beitrag habe ich mal unser BPOLG mit eurem PAG BY und dem LVWG S-H verglichen.
Was die Befugnisse angeht liegen Bund und Bayern gleich auf. S-H hinkt mächtig hinterher.
Und was Ahnung und Kenntnisse angeht, so führen wir auch Verkehrskontrollen durch. Grenzüberschreitender Verkehr. Und das bezieht sich nicht nur auf Grenzübertrittspapiere. Und was die Kollegen vom Flughafen angeht, so hat jeder sein Spezialgebiet. Das was Du auf der Autobahn bist (STVO, STVZO, GGVS usw.), sind sie halt auf ihrem Gebiet ( Lusi, AuslG, AsylvfG, etc.)

Aber egal, hier gehts um Autos und nicht um Kompetenzgerangel. Davon hab ich im Dienst genug.


Gruß aus dem Norden :mrgreen:
 
ich will jetzt das nicht auseinanderfrimmeln, aber im strassenverkehr, von so kontrollen, wie wir hier reden, dürftet ihr nicht viel ahnung haben bzw. befugnisse haben.
oder sollte ich mich da irren :roll:
deine kollegen hier am flughafen münchen laufen ziemlich planlos rum :mrgreen:
war nicht persönlich gemeint
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Ich glaube da irrst Du dich.
Nach meinem gestrigen Beitrag habe ich mal unser BPOLG mit eurem PAG BY und dem LVWG S-H verglichen.
Was die Befugnisse angeht liegen Bund und Bayern gleich auf. S-H hinkt mächtig hinterher.
Und was Ahnung und Kenntnisse angeht, so führen wir auch Verkehrskontrollen durch. Grenzüberschreitender Verkehr. Und das bezieht sich nicht nur auf Grenzübertrittspapiere. Und was die Kollegen vom Flughafen angeht, so hat jeder sein Spezialgebiet. Das was Du auf der Autobahn bist (STVO, STVZO, GGVS usw.), sind sie halt auf ihrem Gebiet ( Lusi, AuslG, AsylvfG, etc.)

Aber egal, hier gehts um Autos und nicht um Kompetenzgerangel. Davon hab ich im Dienst genug.


Gruß aus dem Norden :mrgreen:[/quote]



so ist es, war ja auch nicht ganz ernst gemeint :mrgreen:
 
schließe mich der Aussage von Hudson an....entscheidendes VETO zur Aussage mehr Befugnisse geschweige denn umfangreicheres Tätigkeitsfeld !!!
 
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