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Du sagst es: Angeblich

In hcr scheinwerfer kommt nur halogen rein

Der tüv kann dir ganz genau sagen, welche Lampen da rein dürfen und welche nicht.

write by blueskyofheaven
 
Nur Leuchten mit Prüfzeichen zugelassen. Noch weitere Fragen ?


Selbst wenn eins drauf wäre nützt es nix.

Die Bauartgenehmigung wurde für den Scheinwerfer mit einem bestimmten Leuchtmittel erteilt.
Und wenn diese mit einer H7 erteilt wurde, kannst du Prüfzeichen nach Lust und Laune drauf haben, aber die Bauartgenehmigung erlischt.

In unserem Fall, da gibts ein Lichttechnischesgutachten, auch mit einem bestimmten Leuchtmittel mit welchem die Genehmigung erteilt wurde.

Manch ein aaS verzeichnet im Teil 22 der ZB1 sogar den Lampentyp

Aber ich bin mir sicher, dass sich dahingehend bald was ändern wird....die Lampenlobbyisten sind schon in Lauerstellung
 
Leuchtmitteltyp kenn ich auch noch. Es stand sogar mal auf den Scheinwerfern. Ein Kumpel aus der Halbleiterindustrie sagte mir das Phillips bereits Can Bus fähige Lampen hat. Da in der StVZO das Hell/Dunkel und die Abstrahlwinkel definiert sind würde bereits jetzt schon nichts dagegen sprechen.

Beim Moped wurde ebenfalls Blinker Schluss Kennz und Bremsleuchten in LED zum Prüfzeichen freigegeben. Zeitgleich gab es in der Autothematik das Gerücht das bereits Kennzeichenbeleuchtung zum Erlischen der BE führt.
 
Zeitgleich gab es in der Autothematik das Gerücht das bereits Kennzeichenbeleuchtung zum Erlischen der BE führt.

Das ist absoluter Quatsch.
Nach StVZO kann die BE nur erlöschen, wenn die FzgArt geändert wird, einer Gefährdung zu erwarten ist oder die Abgas- und Geräuschverhälten verschlechtert wird.

Auf die Beweisführung wäre ich ja mal sehr gespannt.
 
Selbst wenn eins drauf wäre nützt es nix.

Die Bauartgenehmigung wurde für den Scheinwerfer mit einem bestimmten Leuchtmittel erteilt.
Und wenn diese mit einer H7 erteilt wurde, kannst du Prüfzeichen nach Lust und Laune drauf haben, aber die Bauartgenehmigung erlischt.

In unserem Fall, da gibts ein Lichttechnischesgutachten, auch mit einem bestimmten Leuchtmittel mit welchem die Genehmigung erteilt wurde.

Manch ein aaS verzeichnet im Teil 22 der ZB1 sogar den Lampentyp

Aber ich bin mir sicher, dass sich dahingehend bald was ändern wird....die Lampenlobbyisten sind schon in Lauerstellung

Das gilt aber nur für die Scheinwerfer, oder. LED Blinker sind da nicht von betroffen ? [-o<
 
Prinzipiell gilt das für jede bauartgenehmigte Lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug.

Aber die Seitenblinker werden ja als Ganzes verkauft, inklusive LED, und wenn dieser Seitenblinker nach ECE oder EG geprüft wurde und dementsprechend mit Prüfzeichen "E" oder "e" gekennzeichnet ist, sowie mit dem Einsatzbereich in Form einer Buchstaben-Zahlen-Kombination, kann das unbedenklich verbaut werden.

Ebenso wie bei Scheinwerfern!
Was eben nicht geht, dass man in eine Lichttechnische Einrichtungen, eine andere Lichtquelle verbaut, als die, mit der die Bauartgenehmigung erteilt wurde.

Außer, man hat paar Taler über und lässt dann ein neues Gutachten machen.
 
Das ist absoluter Quatsch.
Nach StVZO kann die BE nur erlöschen, wenn die FzgArt geändert wird, einer Gefährdung zu erwarten ist oder die Abgas- und Geräuschverhälten verschlechtert wird.

Auf die Beweisführung wäre ich ja mal sehr gespannt.


Deswegen sagte ich GERÜCHT
 
Prinzipiell gilt das für jede bauartgenehmigte Lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug.

Aber die Seitenblinker werden ja als Ganzes verkauft, inklusive LED, und wenn dieser Seitenblinker nach ECE oder EG geprüft wurde und dementsprechend mit Prüfzeichen "E" oder "e" gekennzeichnet ist, sowie mit dem Einsatzbereich in Form einer Buchstaben-Zahlen-Kombination, kann das unbedenklich verbaut werden.

Ebenso wie bei Scheinwerfern!
Was eben nicht geht, dass man in eine Lichttechnische Einrichtungen, eine andere Lichtquelle verbaut, als die, mit der die Bauartgenehmigung erteilt wurde.

Außer, man hat paar Taler über und lässt dann ein neues Gutachten machen.

Welche Bauartgenehmigung ? Du weißt schon, das die Scheinwerfer(bei mir) "in etwa Wirkung der LIR nachgewiesen" eingetragen sind. Von den Blinkern steht da gar nix drin.
Laut Tüv bezieht sich das auf den ganzen Scheinwerfer. LED ? Kein Problem. Lampe bitte mit CE Kennzeichnung. Oder einen vergleichbaren K-Wert.
Diese "in etwa Wirkung", ist ein dermasen dehnbarer Begriff, das es schlicht und einfach auf die Interpretation ankommt.
;)
 
Nein, nur eine in-etwa-Wirkung gibt's nicht.

Die "Etwa-Wirkung" ist gem LTI in einem Gutachten geprüft und für i.O. befunden.
Das LTI hat dieses Gutachten mit den original verbauten Lichtquellen geprüft (Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer).

Aber was letztlich in der ZB steht, ist abhängig von dem aaS der die Abnahme gemacht hat.
Manch einer hat ne SAE Nr drin, ein anderer nur nen Lampentyp und ganz andere (du?) nur die etwa Wirkung nach Gutachten LTI und dann nicht mehr nachvollziehbar, ausser über das Gutachten der Abnahme, welches aber nur 10 Jahre archiviert werden muss.
Wie das Gutachten bei deinem aussieht weiss ich nicht, mit dir bin ich bis jetzt nur mit Bier aufeinander gestossen aber nicht mit deiner ZB1 :mrgreen:

Ein aufgedrucktes CE Zeichen und vllt noch in Verbindung mit einer Länderkennung E11 oder E36 ist nicht immer ein Indiz für eine tatsächlich durchgeführte Prüfungen
;)


Aber man wird kaum ein auswechselbares Leuchtmittel(LED) mit Zulassung im Bereich der StVZO finden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Egal wer wo wie und warum.....halte dir den warm. :mrgreen:

Mittlerweile kuschen alle nur noch, weil Mimimi und Angst vor schwarzen Mann.

Ich handhabe es genauso wie dein Tüver.
Und die Technik der LED trägt aus meiner Sicht, nur zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und das vertrete ich auch.

Nur muss die EU langsam mal aus dem Knick kommen.....aber es sind schon Versuche im Gange das auch LED in älteren Fahrzeugen Einzug halten wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, die kamen heute. Was sind das für Zwischenstecker ? Also diese schwarzen Klötze, die da noch mit drin sind ? Auf dem Foto rot eingekreist.
Die Anleitung gibt dazu nichts her.

das sind kondensatoren damit du kein aufblitzen hast über canbus. ich habe sie nicht verbaut und keine probleme. hab es mit und ohne getestet kein unterschied.

gruß

rene
 
am besten lässt sich sowas über eine Fahrzeug- und Baujahrspezifische Seite/Suche checken, für den RAM 2014 z.b. bekommste dann eine komplette Übersicht, zb. hier: https://www.xenondepot.com/2014-1500-hid-headlight-kit-bulbs-s/30135.htm (da es ja auch noch unterschiedliche Scheinwerfer gibt, mit oder ohne Projektorlinsen)

Wau, habe gerade gesehen, dass ich selbst für meinen 69'er hier Leuchtmittel bekomme.
;)

Bleibt die Frage, kann ich die 1:1 tauschen, oder muss ich ein Zusatzbauteil vorschalten? :roll:
 
Bleibt die Frage, kann ich die 1:1 tauschen, oder muss ich ein Zusatzbauteil vorschalten? :roll:

Du meinst für LED? Wenn dafür ein Vorschaltgerät oder Treiber notwendig ist wird es dabei sein... Sonst eher nichts.
 
Moin,

hat sich das Thema erledigt ?
Baue gerade neue Leuchtmittel bei meinem Ram 2010 ein (night breaker).
Brauchst du noch eine genaue Type ?

Gruß Jörg
 
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