Auflastung zGG bei Hängerbetrieb

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

hudsonbay

3500s
Registriert
29. März 2007
Beiträge
18.331
Reaktionspunkte
62
Ort
85356 nähe Flughafen München
ich versuch grad beim tüv eine neue eintragung, bin mal gesapnnt, ob die durchgeht.

mein ram ist abgelastet auf 3500kg wegen der geschwindigkeit, nun hab ich ja dadurch wenig zuladung.

wenn ich in urlaub fahr, hängt der wowa dran und mit ladung auf dem ram bleibt wenig bis kein spielraum.

nun möchte ich im anhängerbetrieb eine auflastung vom ram auf das werksmäßige gewicht = 5500kg zGG
ergo dann nur 80 km/h, aber recht viel schneller darf ich mit dem wowa (100 km/h) oder einem anderen anhänger ja auch nicht fahren.

bin mal gespannt, der erste tüv-mensch hat heute schon abgelehnt, nun auf zum zweiten :twisted:
 
...na wenn du das nicht hinbekommst, wer dann?
8)
Fahr doch mal in Uniform zum Nächsten... :mrgreen:
 
Wie denkst du soll das Gehen
:!:
:?:


Wenn du in den Urlaub mit dem Wowa Fährst, rufst du dann beim Finanzamt an,
ich Fahre jetzt dann 14 Tage mit der 5,5t Zulassung
:!:


Oder wie
:!:
:?:
:mrgreen:
 
Aus der Kalten würde ich sagen,das funzt nicht.Entweder Auflastung ,und dann haste die immer,auch ohne Anhänger,oder gar nicht.
Bin aber mal gespannt,ob du sowas eingetragen bekommst.Mir wärs neu.Würde mich aber mal interessieren.
ich drück dir die Daumen,wäre ja wirklich sinnreich,aber man kennt ja unsere Bürokratie.
 
Mir war so als hätten das einige von den Wohnkabinen-Fahrern so. Mit Wohnkabine über 3.5t und ohne halt nur 3.49t.
 
Du hast ja geschrieben, dass Dein RAM "abgelastet" wurde. Das ist ja nur einfacher Papierkram und es bedeutet ja auch, dass da schon Papiere vorlagen, in denen das ursprüngliche Gewicht eingetragen ist. Ich sehe das so, dass da ja nichts "verändert" werden muss, sondern lediglich der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss. Papierkram ohne technischen Eingriff.
Salut Kurt
 
ja,"Ablastung ohne techn. Änderung" o.ä. steht dann im Fahrzeugschein.Ist ja im Grunde auch kein Problem,auch das wiederauflasten nicht,aber hier geht es darum,das die Auflastung nur im Anhängerbetrieb gelten soll.
 
na, der Knackpunkt ist hier das "zeitweilige" ändern, wenn ich das richtig verstehe.

immer 5,5 to is sicher kein Problem -> Ablastung rückgängig machen
immer 3,5 to is sicher auch kein Problem -> hat er ja dank eingetragener Ablastung jetzt.

Ich denke das hin- und her wechseln wollen ist das Problem, denn:
Der Steuersatz ist bei LKW Zulassung mit 5,5to. zGG höher als mit 3,5 to. zGG.
Würde genaugenommen bedeuten, wenn das eingetragen werden würde, dann müsste
das Finazamt, bei einem Wohnanhängerurlaub von z.b. 5 Tagen im Jahr, einen Steuerbescheid ausstellen, der
360 Tage LKW mit 3,5 to. zGG besteuert und 5 Tage LKW mit 5,5 to. zGG besteuert - und ich glaube nicht, dass das gienge.

trotzdem: viel Glück! Bin gespannt, ob es klappt.

grüssle, Andre
 
Okay, jetzt hab' auch ich kapiert, um was es genau geht.
Diese "zweigleisige" Form der Zulassung war früher möglich, wurde aber bereits schon vor Jahren gekanzelt. Genau dies wäre auch für mich und meinen Zweck die optimale Lösung gewesen, die ich gern für mich in Anspruch genommen hätte.
Salut Kurt
 
na, der Knackpunkt ist hier das "zeitweilige" ändern, wenn ich das richtig verstehe.

immer 5,5 to is sicher kein Problem -> Ablastung rückgängig machen
immer 3,5 to is sicher auch kein Problem -> hat er ja dank eingetragener Ablastung jetzt.

Ich denke das hin- und her wechseln wollen ist das Problem, denn:
Der Steuersatz ist bei LKW Zulassung mit 5,5to. zGG höher als mit 3,5 to. zGG.
Würde genaugenommen bedeuten, wenn das eingetragen werden würde, dann müsste
das Finazamt, bei einem Wohnanhängerurlaub von z.b. 5 Tagen im Jahr, einen Steuerbescheid ausstellen, der
360 Tage LKW mit 3,5 to. zGG besteuert und 5 Tage LKW mit 5,5 to. zGG besteuert - und ich glaube nicht, dass das gienge.

trotzdem: viel Glück! Bin gespannt, ob es klappt.

grüssle, Andre


Hab ich doch schon lange geschrieben
 
steuerrecht interessiert den tüv nicht, wurde aber auch angesprochen und die höhere gewichtsbesteuerung ist mir wurscht. ist billiger wie überladung :twisted:

ich hatte heute einen 3er bmw, der sowas ähnliches eingetragen hatte, jedoch nur wegen 20 kg :mrgreen:

heute ein telefonat geführt, sieht gut aus, mal abwarten
:P
 
also, hier das ergebnis:

der tüv würde mir die auflastung im anhängerbetrieb eintragen, alles kein problem.

da der nette tüv-mensch aber mitgedacht hat, erkundigte er sich bei der zulassungsstelle, ob sie diese eintragung auch übernehmen.
so, nun zu unserer netten bürokratie, zulassung meint:

nein, wir tragen dies nicht ein, weil ...

- es ändert sich der steuersatz (wäre mir egal gewesen, hätte gern mehr steuer bezahlt, geht aber nicht!)

- es ändert sich das die klasse der fahrerlaubnis (könnte denen wurscht sein, weil ich/der fahrer verantwortlich ist, ob er das ding fahren darf oder nicht)

- das fahrzeug ist nicht mehr eindeutig klar definiert, als was es nun läuft (typisch deutsch!)

somit kann ich mir das geld für das gutachten sparen, weil es eh nichts bringt
:evil:
:evil:


ich liebe unser land :redhotevil: :redhotevil:
 

Neueste Beiträge

Oben