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Oli_gibt_Gas

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Hy Leute, wie ist es bei euch? Bei mir gibt es immer mal wieder Fragen zur Straßenverkehrsordnung und um nicht jedesmal einen Thread zu öffnen, hab ich mal so einen allgemeinen angelegt, hier kann man nun Fragen stellen, die dann unsere Verkehrsexperten vielleicht beantworten können.... :lol:

Fragen wie:
Geschwindigkeitsbegrenzungen die in Verbindung mit einem dreieckigen Warnschild angezeigt werden, deren Gültigkeit hört ja auf, wenn diese Gefahr gebannt ist. Hier bei uns gibt es ein Schild in Verbindung mit dem Schulkinderschild und dem Vermerk drunter "Schulweg"... Gilt das auch Sonntags?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
JA, ohne Zusatzbeschilderung ist das an allen Tagen gültig da Schulen auch als Spielplätze freigegeben sind.
 
Es geht hier aber nicht nur um Schule?

Aus aktuellem Anlass wollte ich nur nochmal kurz drauf aufmerksam machen, AUF AUSGESCHILDERTEN PARKPLÄTZEN GILT "KEIN" RECHTS-VOR-LINKS.
Mich wollte eben doch tatsächlich einer mit seinem koreanischen Pickup vom Gegenteil überzeugen. Habe aber glücklicherweise gute Bremsen und hab ihn mit viel Meckern in dem Glauben gelassen, dass er recht hat. Knalls eben beim nächsten Mal. Um Diskusionen zu vermeiden, ich war mit meinem Auto schon weiter wie er. Er hats sich aber trotzdem erkämpfen können. Wenn ich schon einen RAM hätte, hätte ich ihn einfach die restlichen 100m bis zum Bäcker mitgenommen :lol:

Ach ja, bei die Schule bei uns stehts drunter. Von Montag bis Freitag 6-16 Uhr. Ist nur doof, dass die Meisten das nicht sehen oder nicht lesen können. Die fahren zu jeder Uhrzeit 30 und regen sich dann höllisch auf wenn 275 Pferde laut vorbei galoppieren.
 
Aha gut zu wissen, das mit den Parkplätzen hab ich auch nicht gewusst!
 
Ja, es gilt GEGENSEITIGE RÜCKSICHTNAHME. Also wenns kracht sind eigentlich beide Schuld. Es sei denn Du kannst beweisen das Du gestanden hast. Aber selbst dann brauchst Du Zeugen. Also lieber, so wie ich, stehen bleiben und nix riskieren.

Noch was:
- Auf Landstraßen gilt TEMPEO 100
- Auf Kraftfahrstaßen innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch rechts überholt werden. Weiß bei uns nichtmal die Polizei
:!:

- Auf Stadtautobahnen gilt aber trotzdem das Rechtsfahrgebot. AUCH AUF DER AUTOBAHN IN BERLIN, liebe Berliner. Rechts fahren. Und blinken nicht vergessen :lol:

Das sind mal nur einige Sachen die mich täglich auf die Palme bringen.
 
- Auf Kraftfahrstaßen innerhalb geschlossener Ortschaften darf auch rechts überholt werden. Weiß bei uns nichtmal die Polizei
:!:

Aber nur, wenn es eine gestrichelte Linie zwischen beiden Fahrspuren gibt! Wenn da zwei Fahrspuren ohne Markierung sind, darf rechts nicht überholt werden!
 
Is bei dem Schnee natürlich nicht zu sehen :lol:
 
Hilft Dir wahrscheinlich nichts! Wenn das 70 Schild zugeschneit ist, weiß ich nicht, ob Du mit 100 ohne Strafe da raus kommst!
Wäre auch ne Frage, die passt!
 
Hilft Dir wahrscheinlich nichts! Wenn das 70 Schild zugeschneit ist, weiß ich nicht, ob Du mit 100 ohne Strafe da raus kommst!
Wäre auch ne Frage, die passt!

Die würde mich aus aktuellem Anlass auch interessieren. Als letzte Woche so heftige Schneeverwehungen waren, hat man
die meisten Schilder nicht mehr erkennen können. In dem Fall ist die Geschindigkeit (normalerweise) ja ohnehin angepaßt,
aber wie sieht es z.B. mit unleserlichen Halteverbotsschildern etc. aus?
 
Soweit ich informiert bin sind die Vorangs und Stoppschilder aufgrund der speziellen Form auch dann gültig wenn man sie zwar nicht lesen aber durch ihre eigene Form erahnen kann.
Bei Parkschildern udgl.gelten die dann nicht..Im Zweifel aber immer Fotos machen..
 
Die würde mich aus aktuellem Anlass auch interessieren. Als letzte Woche so heftige Schneeverwehungen waren, hat man
die meisten Schilder nicht mehr erkennen können. In dem Fall ist die Geschindigkeit (normalerweise) ja ohnehin angepaßt,
aber wie sieht es z.B. mit unleserlichen Halteverbotsschildern etc. aus?

Das mit den Halteverbotsschildern ist relativ einfach. Diese Vorschriftszeichen werden, im Gegensatz zu den anderen "runden" Schildern, parallel zur Fahrbahn aufgestellt, d. h. Geschwindigkeitsbegrenzungen o. ä. siehst du, wenn du die Straße entlang fährst, weil sie dir quasi entgegenkommen. Durch die Art der Aufstellung eines Haltverbotsschildes (immer parallel) ist eindeutig ersichtlich, dass es sich um Haltverbotsschilder handelt, auch wenn es "zugeweht" ist.

Gruß
Steve
 
Beim Verlassen des Kreisverkehrs immer schön das Blinken nicht vergessen.....

Kostet 10 Euro :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und beim reinfahren in den Kreisverkehr das Blinken nicht vergessen, zu vergessen - kostet auch nen Zehner.
 
Bei uns stehen die nicht "verdreht"

Dann sind sie eigentlich nicht richtig aufgestellt.

Aber eigentlich braucht man sich doch darüber gar keine Gedanken machen. Wenn so ein Halteverbotschild zugeweht ist, wird man dort wohl eh nicht parken können vor lauter Schnee :oops:

Und beim reinfahren in den Kreisverkehr das Blinken nicht vergessen, zu vergessen - kostet auch nen Zehner.

Ich dachte, nur beim rausfahren
:?:


Gruß
Steve
 
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