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Mal RICHTIG lesen
;-)

:oops: Wer lesen kann, ist echt im Vorteil :oops:
 
war auch schwer geschrieben :lol:

Die Gemeinden sind für Ihre Schilder zuständig. Wenn man diese nicht lesen kann, z.B. wo auf 70 begrenzt wird wo vorher 100 war, ist die Gemeinde Schuld. Beweisen muss man es natürlich selbst. Kam erst im TV. Stop und Vorfahrt stimmt natürlich mit der Form. Auch Vorfahrt gewähren. Gibs auch nur so.
Ach ja, bei uns stehen auch keine quer. Dafür aber gefühlte 100 hintereinander.
Bei uns hier im Nachbarnest haben die neue Schilder aufgestellt. Also wie die alten, nur in neu. Aber an einer Stelle haben sie es vergessen. Also da ist die genaze Strasse 30 (Lärmschutz). Da kommen aber 3 Nebenstrassen raus. Also muss ja immer wieder ein neues 30-Schild stehen. Da haben sie eins vergessen in der Mitte für ca. 150m. Aber blitzen tun sie genau dort weiter. Ich warte nur auf den Tag wo ich die da mal sehe und ich auch in die Richtung fahre.
:)


Thema Kreisverkehr nochmal? Ich dachte mit einem Ram tut man gerade aus fahren? :arrow:
 
Das hab ich ja noch nie gehört

Doppelte Verneinung - also NICHT blinken ist hier gemeint. Die Ursache des Missverständnisses liegt am falsch gesetzten Komma (nicht vergessen zu vergessen)
:-)
 
Streckenverbote werden NICHT mehr an der nächsten Kreuzung oder Einmündung aufgehoben, sondern erst mit dem Zeichen 202.
 
Streckenverbote werden NICHT mehr an der nächsten Kreuzung oder Einmündung aufgehoben, sondern erst mit dem Zeichen 202.

Bist du dir da ganz sicher??? dann müsste hier in Essen tausende von Schildern neu gesetzt werden
 
Bist du dir da ganz sicher??? dann müsste hier in Essen tausende von Schildern neu gesetzt werden


stimmt nicht, sobald kein aufhebungsschild kommt (weil oft vergessen, grad bei baustellen), gilt die aufhebung ab dort, wo offensichtlich die beschränkung keinen sinn mehr macht (eben z.b. bei ende der baustelle). :idea:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei einer Baustelle, also einem Tempolimit mit Zusatzschild, ist das wohl so. Genauso bei Limit am Bahnübergang.
Bei einem Standardlimit auf der BAB jedoch gibt es zahlreiche Urteile, die, abweichend von der Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung der Schilder, aussagen, dass man NICHT davon ausgehen kann, dass das Limit an der nächsten Auffahrt ohne Wiederholung aufgehoben ist.
schau mal hier
 
bei einer Baustelle, also einem Tempolimit mit Zusatzschild, ist das wohl so. Genauso bei Limit am Bahnübergang.
Bei einem Standardlimit auf der BAB jedoch gibt es zahlreiche Urteile, die, abweichend von der Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung der Schilder, aussagen, dass man NICHT davon ausgehen kann, dass das Limit an der nächsten Auffahrt ohne Wiederholung aufgehoben ist.
schau mal hier

du hast zum teil schon recht, recht haben heisst nicht recht bekommen
:|
für jeden scheiss gibt es ein urteil und jeder macht, was er will
:evil:
 
Es muss aber an jeder Auffahrt ein neues Tempolimit stehen. Außer es steht eben keines. Dann darf man ja soviel man will.
Wenn ich auf der Autobahn mit 120 fahre und an einer Auffahrt vorbei komme, spricht ja nichts dagegen mit 120 weiter zu fahren. Aber der Jenige, der die Auffahrt ortsunkenntlich rauf geschossen kommt und kein Schild vor findet, kann er ja weiter ballern.
Genauso bei einer normalen Strasse. Wenn eine 1000 Meter lange Strasse auf 30 begrenzt ist und 4 Nebenstrassen abgehen, muss auch bei jeder Strasse ein 30 Schild stehen. Weil ja das Hauptstrassenschild an der Stelle das Limit aufhebt.
So stehts geschrieben.
In einer 30-Zone siehts natürlich anders aus.
 
Es muss aber an jeder Auffahrt ein neues Tempolimit stehen. Außer es steht eben keines. Dann darf man ja soviel man will.
Wenn ich auf der Autobahn mit 120 fahre und an einer Auffahrt vorbei komme, spricht ja nichts dagegen mit 120 weiter zu fahren. Aber der Jenige, der die Auffahrt ortsunkenntlich rauf geschossen kommt und kein Schild vor findet, kann er ja weiter ballern.
Genauso bei einer normalen Strasse. Wenn eine 1000 Meter lange Strasse auf 30 begrenzt ist und 4 Nebenstrassen abgehen, muss auch bei jeder Strasse ein 30 Schild stehen. Weil ja das Hauptstrassenschild an der Stelle das Limit aufhebt.
So stehts geschrieben.
In einer 30-Zone siehts natürlich anders aus.

stimmt :idea:
 
Hoffe ich auch.
Aber aus einigen Gerichtsverhandlungen, nicht immer Schuld, weiß ich aber auch das am Ende trotz aller Regeln doch der Richter das Sagen hat. :redhotevil:
 
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