Mal RICHTIG lesen
Wer lesen kann, ist echt im Vorteil
Mal RICHTIG lesen
Und beim reinfahren in den Kreisverkehr das Blinken nicht vergessen, zu vergessen - kostet auch nen Zehner.
Das hab ich ja noch nie gehört
Streckenverbote werden NICHT mehr an der nächsten Kreuzung oder Einmündung aufgehoben, sondern erst mit dem Zeichen 202.
Bist du dir da ganz sicher??? dann müsste hier in Essen tausende von Schildern neu gesetzt werden
bei einer Baustelle, also einem Tempolimit mit Zusatzschild, ist das wohl so. Genauso bei Limit am Bahnübergang.
Bei einem Standardlimit auf der BAB jedoch gibt es zahlreiche Urteile, die, abweichend von der Verwaltungsvorschrift für die Aufstellung der Schilder, aussagen, dass man NICHT davon ausgehen kann, dass das Limit an der nächsten Auffahrt ohne Wiederholung aufgehoben ist.
schau mal hier
Es muss aber an jeder Auffahrt ein neues Tempolimit stehen. Außer es steht eben keines. Dann darf man ja soviel man will.
Wenn ich auf der Autobahn mit 120 fahre und an einer Auffahrt vorbei komme, spricht ja nichts dagegen mit 120 weiter zu fahren. Aber der Jenige, der die Auffahrt ortsunkenntlich rauf geschossen kommt und kein Schild vor findet, kann er ja weiter ballern.
Genauso bei einer normalen Strasse. Wenn eine 1000 Meter lange Strasse auf 30 begrenzt ist und 4 Nebenstrassen abgehen, muss auch bei jeder Strasse ein 30 Schild stehen. Weil ja das Hauptstrassenschild an der Stelle das Limit aufhebt.
So stehts geschrieben.
In einer 30-Zone siehts natürlich anders aus.
Hoffe ich auch.
Aber aus einigen Gerichtsverhandlungen, nicht immer Schuld, weiß ich aber auch das am Ende trotz aller Regeln doch der Richter das Sagen hat. :redhotevil:
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