Umweltplakette 14er Hemi

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Solange die Lafette mit Maschinenkanone ein e-Zeichen tragen, dürfen ausländ. Fzg. das Teil drauflassen.

So wie es bei Schneekettenpflicht auf Bergstrassen das Zusatzschild "ausgenommen Allradfahrzeuge mit Winterreifen" gibt, steht dann in Wien auf der Tangente (angebl. meist befahrene Autobahn Europas) ein Schild mit Yoga-Übungen zur Entspannung im Stau und der Zusatz "ausgenommen Pickups mit Geschützen ab min. Kalibergrösse 3,5 cm"
;)

Die Mündung muss jedoch mit einer Absaugvorrichtung sowie einem Feinstaubfilter ausgerüstet sein-aber sonst dürften dt. Fzge. sowieso keine Umweltplakette bekommen.

Aber bitte nicht vergessen die Rettungsgasse zu bilden .

Und das Reissverschlussverfahren ist in Ö offensichtlich auch aufgehoben.


lg Christian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und Autos mit LED-Scheinwerfern müssen dann einzelne Dioden sowie Lötkolben und Lötzinn mitführen, oder wie?

Ahh, jetzt verstehe ich, DAFÜR ist die 110V Steckdose im RAM. Und ich dachte das brauchen Herr und Frau Amerikaner, um auf den 350 Meilen in die Arbeit sich noch elektr. zu rasieren bzw. die Haare zu föhnen.

lg C
 
Wie bitte??? Das ist ein Scherz, oder?

Das ist kein Scherz, in Österreich müssen LKW generell für jede Lampe und Sicherung im Fahrzeug eine Reserve mitführen.
Nur stehts da nicht in der Zulassung, weil es generell so vorgeschrieben ist...
 
Dass das Mitführen Pflicht sein kann (siehe Slowenien, Tschechien, usw.) bleibt unbestritten-allein die erwähnte Eintragung im Zulassungsschein verblüfft mich.


In Frankreich muss auch ein Alko-Schnelltest mitgeführt werden (könnte mittlerweile wieder nicht mehr so sein, muss mich mal genauer erkundigen). Das steht dann aber nirgends in den Fzg.papieren, sondern obliegt den Pflichten des Fzg.lenkers. Analog dazu Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten bei uns ... die sind ja auch nirgends eingetragen.

lg C.
 
Das ist kein Scherz, in Österreich müssen LKW generell für jede Lampe und Sicherung im Fahrzeug eine Reserve mitführen.
Nur stehts da nicht in der Zulassung, weil es generell so vorgeschrieben ist...


Auch bei Gruppe LKW N1 ?? Hab das in all den Jahren Navara Fahren auch nicht gewusst. Lampen hab ich sowieso dabei, fürs Ausland und jeder anständige Sicherungskasten hat doch im Deckel bzw. an Blindsteckplätzen Ersatzsicherungen dabei, oder???

lg aus Wien, Christian
 
Dass das Mitführen Pflicht sein kann (siehe Slowenien, Tschechien, usw.) bleibt unbestritten-allein die erwähnte Eintragung im Zulassungsschein verblüfft mich.


In Frankreich muss auch ein Alko-Schnelltest mitgeführt werden (könnte mittlerweile wieder nicht mehr so sein, muss mich mal genauer erkundigen). Das steht dann aber nirgends in den Fzg.papieren, sondern obliegt den Pflichten des Fzg.lenkers. Analog dazu Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten bei uns ... die sind ja auch nirgends eingetragen.

lg C.

In der ADAC stand mal vor geraumer Zeit das der Alktester bzw. Die pflicht in frankreich wieder verworfen wurde
 
Ich glaub, bei mir stehts auch drinne.
Liegt vielleicht daran, dass da andere Birnen rein kommen? Also keine für "Deutsche" Lampen?

Da hat bestimmt mal ein Gericht entschieden: Wenn du deine amerikanischen Scheinwerfer behalten willst, musste aber Ersatzbirnen dabei haben.
Und ein aufmerksamer TÜVVER hat das gleich zum Gesetz gemacht :mrgreen:
 

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