Umschreibung zu N1G BE

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Kurz und knapp, ja.
Du kannst dem RA Geld in den Rachen werfen und evtl. Glück haben , aber glaub ich nicht !
Was im Papier steht/ stand ist entscheidend!!
Gruß Lutz
 
update:
Gutes Neues erstmal!

TÜV Thüringen hat mir weiterhelfen können, jetzt als Geländefahrzeuge zur Güterbeförderung Pick-up unterwegs.
Steuerbescheid ist ebenfalls da, nun wieder nach Gewicht besteuert. Allerdings möchte der Zoll rückwirkend weiterhin für 2018 und 2019 anteilig die Steuer nach PKW Berechung haben, erst ab Änderungsdatum im Dezember gilt wieder die Berechnung nach Gewicht. Ist sowas denn rechtlich möglich?

Ja, die Besteuerung nach ZGG erfolgt erst AB dem Tag der EIntragung.
 
Hi,

ich würde auch gern unschlüsseln lassen. Hat jemand positive Erfahrungen im Umkreis von 50km um PLZ 46244 gemacht? Wäre dankbar für einen Ansprechpartner.
 
Ja, die Besteuerung nach ZGG erfolgt erst AB dem Tag der EIntragung.

Ich sehe das ja für 2019 ein, allerdings hatte ich für 2018 gar nicht die Chance umzuschlüsseln, da der Zoll sich erst Mitte/Ende 2019 gerührt hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist dein persönliches Problem nicht das des Zolls. Vorher informieren und handeln.
 
Das ist dein persönliches Problem nicht das des Zolls. Vorher informieren und handeln.

Sorry sehe ich anderst, ich schaue doch nicht jedes Jahr in allen Bereichen was es für Gesetzesänderungen gibt?
 
Sorry sehe ich anderst, ich schaue doch nicht jedes Jahr in allen Bereichen was es für Gesetzesänderungen gibt?

Würde ich an deiner Stelle auch anders sehen, ändert aber an der Gesetzeslage nichts.
Informationen sind Holschulden.

Du wirst nur informiert, wenn es für dich teurer wird und du zahlen musst. :mrgreen:
 
Würde ich an deiner Stelle auch anders sehen, ändert aber an der Gesetzeslage nichts.
Informationen sind Holschulden.

Du wirst nur informiert, wenn es für dich teurer wird und du zahlen musst. :mrgreen:

Klar dann aber doch rechzzeitig informieren, dass ich eine Chance habe zu handeln, was hier definitiv nicht gegeben war. Aber mit uns Kleinen kann mans ja machen...

Allen andern viel Erfolg beim Umschlüsseln und gute Nerven!
 
Sorry sehe ich anderst, ich schaue doch nicht jedes Jahr in allen Bereichen was es für Gesetzesänderungen gibt?

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Oder bekommst Du alle anderen Gesetzesänderungen sonst persönlich vorgetragen ?
 
Hallo, ich bin neu hier und habe seit Januar nen RAM zugelassen und nunmehr nen Steuerbescheid bekommen. Nun muss ich gestehen, dass ich nicht einmal weiß wo die Schlüsselnummer steht die ggf. umgeschlüsselt werden muss. Ich würde das selbstverständlich gerne in die Wege leiten, aber ich müsste natürlich auf euer wissen diesbezüglich zugreifen und hoffe auf entsprechende Tips und Erfahrungen von euch diesbezüglich. Danke vorab
 
Hallo, ich bin neu hier und habe seit Januar nen RAM zugelassen und nunmehr nen Steuerbescheid bekommen. Nun muss ich gestehen, dass ich nicht einmal weiß wo die Schlüsselnummer steht die ggf. umgeschlüsselt werden muss. Ich würde das selbstverständlich gerne in die Wege leiten, aber ich müsste natürlich auf euer wissen diesbezüglich zugreifen und hoffe auf entsprechende Tips und Erfahrungen von euch diesbezüglich. Danke vorab

https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=4&t=2196
 
Hallo, ich bin neu hier und habe seit Januar nen RAM zugelassen und nunmehr nen Steuerbescheid bekommen. Nun muss ich gestehen, dass ich nicht einmal weiß wo die Schlüsselnummer steht die ggf. umgeschlüsselt werden muss. Ich würde das selbstverständlich gerne in die Wege leiten, aber ich müsste natürlich auf euer wissen diesbezüglich zugreifen und hoffe auf entsprechende Tips und Erfahrungen von euch diesbezüglich. Danke vorab

Einfach mal lesen.... steht alles da
 
Soooo,
Neuen Steuerbescheid heute bekommen .

210,- :mrgreen:

Ich danke dem Forum und vor allem diesem Thread
8)



Sehr sehr hilfreich

Schon ein Unterschied 604,- und 210,-

Beste Grüße
 
Soooo,
Neuen Steuerbescheid heute bekommen .

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Beste Grüße

Spendenkonto ist bekannt ? :lol:
 
Kurze Frage am Rande... wenn ein gebrauchter 2019er RAM laut Kfz schein die einstufung N1GBE hat, dann ist er auch entsprechend vom Vorbetreiber als LKW besteuert gewesen?
Somit würde ich diese übernehmen und fertig?
Danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein

Wenn dann wurde der vom Finanzamt oder Zoll besteuert. Nicht vom Vorbesitzer oder -treiber

Steuerlich bleibt es bei N1BE und N1GBE bei max 210€ (je nach zGG)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe heute Post vom Hauptzollamt bekommen:
Mein neu zugelassener RAM 1500 wird dank N1GBE gewichtsbesteuert.
 
Nabend allerseits;

bin schon länger lesend dabei und habe auch zu fast allem eine Lösung gefunden - aber jetzt muß ich doch auch mal etwas los werden...

War letzte Woche für ein paar Eintragungen und Umschreibung bei meiner Zulassungsstelle in Fulda...

Eintragungen gingen (fast) ohne Beanstandung - ein Dokument wurde noch per Fax nachgereicht - nur die Umschreibung N1G BE (Pick-Up) wurde mir gestrichen und das Gutachten mußte zu *LKW offener Kasten* zurückgeschlüsselt werden...

Ein Telefonat mit mit dem Umrüster brachte zu Tage, daß der entsprechende Sachbearbeiter aus FD wohl über Hessens Grenzen hinaus für sein Tun bekannt sei und es noch kein Gutachten von außerhalb ohne Beanstandung über seinen Schreibtisch geschafft habe... und es kaum noch einen Prüfer gäbe, welcher sich auf ein Gespräch mit diesem einließe - juristisch sei da auch nichts zu machen - Zulassungsstelle sei in diesem Fall Gott!!!

Frage mich jetzt natürlich, ob ich der einzige mit einer solchen Erfahrung (hier) bin... Tipps zu welchem TÜV man am besten fährt gibt es ja reichlich aber zu *gute* Zulassungsstelle *böse* Zulassungsstelle finde ich nicht wirklich etwas.

Gruß

PS:
Plan B könnte eine Tageszulassung mit Umschlüsselung im hohen Norden sein und dann wieder nach Hause und (zurück) ummelden - wäre allerdings kein Schnapper...

Pickup_autoscaled.jpg

LKW offener Kasten_autoscaled.jpg
 
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