Henere
2500s
das lese ich das erste Mal dass eine Zulassungsstelle sich weigert die Änderungen die vom TÜV bestätigt wurden einzutragen. Was sagt dessen Vorgesetzter dazu ?
Das hat man in Bayern vorsichtshalber gleich abgeschafft.und schon ist es ein offizieller Verwaltungsakt - gegen den man auch offiziell die Möglichkeit des Widerspruchs hat.
Das mit der Abschaffung wäre mir neu...Das hat man in Bayern vorsichtshalber gleich abgeschafft.
Da musst du immer gleich vor dem Verwaltungsgericht klagen...
Nachdem sich der durchschnittliche Bürger aber davor scheut, haben die auf dem Amt Ihre Ruhe....
Soooo neu ist das nicht mehr...Das mit der Abschaffung wäre mir neu...
Baurecht der Stadt Nürnberg? Scheint mir die falsche Baustelle zu sein...Soooo neu ist das nicht mehr...
Erster zufälliger Treffer bei google :
https://www.nuernberg.de/internet/bauen/rechtsbehelfsverfahren.html
Also bei mir steht Euro 6,allerdings hab ich ein Neufahrzeug.Mal ne andere blöde Frage. Wenn die Eintragung und Umschlüsselung von 10 200 auf N1(G) BE erfolgt ist. Bleibt dann die ursprüngliche Abgasnorm (zB Euro 3) weiterhin verbindlich eingetragen und somit für den Notfall gültig? Ich bin da ein gebranntes Kind. Bei meinem K5 Blazer wurde seinerzeit mal aufgelastet auf 2810kg und eine gewichtsbesteuerte Eintragung als Kombinations Kfz erstellt. In dem Zug hat man dann sinnigerweise die damalige Abgasnorm Euro 1 (oder Sogar 2) ausgenullt. Hat ja keinen interessiert, da ab dem Zeitpunkt Gewichtsbesteuert. In 2006 hat man aber nun das Kombinations Kfz ersatzlos gestrichen. Auch Bestandsschutz war Fehlanzeige. Im Gegenteil war sogar eine rückwirkende Nachzahlung fällig. Das schlimmste war aber... Die Besteuerung nach der ursprünglichen Euronorm ging auch nicht mehr, da ausgenullt. Somit wurde hubraumbesteuert nach "Schadstoffklasse unbekannt", sprich wie ohne Kat. Bedeutet bei 5,7l dann lässige 1500 EUR Steuern ?.
Da ich unserer Giergeier kenne, fürchte ich mittelfristig auch den ersatzlosen Entfall von N1 BE und die somit dann trotz Eintragung fällige Hubraumbesteuerung. Dann wäre es natürlich fatal, wenn es kein Zurück mehr auf Euro 3 gäbe, sondern stattdessen mit unbekannt. In dem Fall wäre es sicher besser, auf die Umschlüsselung ganz und gar zu verzichten und mit Hubraumsteuer nach Euro 3 zu leben (was bei einem 2004er ohne CO2 Komponente auch nur ca 200 Euro mehr als Gewichtsbesteuerung ist)....?
Ob neu oder älter sollte dabei wohl egal sein... ?Also bei mir steht Euro 6,allerdings hab ich ein Neufahrzeug.
Zusaätlich habe ich eingetragen WLTP befreitOb neu oder älter sollte dabei wohl egal sein... ?
Wie gesagt kann ich mir vorstellen, daß es am Tag x Überraschungen geben könnte, wenn man von Gewicht auf Hubraum zurück muß und nicht genauestens und verbindlich die Abgasnorm verbrieft und vor allem weiterhin uneingeschränkt bei Hubraumbesteuerung anzuwenden ist.
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