Umschreibung zu N1G BE

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Verstehe... ich versuchs weiter.

Allerdings hab ich in der Zwischenzeit das so eintragen lassen (siehe bild). Termin bei der lbv ist gemacht und ich hoffe dass einer der netten Herrschaften vor Ort mir das ins korrekte Feld einträgt. (Die Hoffnung stirbt zuletzt :mrgreen: )

Ich berichte ...
 

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Mal ne blöde Frage:
Bei uns hier, im südlichen BaWü, hat bisher noch keiner meiner bekannten RAM Fahrer eine Steueränderung für RAMs unter Bj. 2005 bekommen. :roll:
Also Gen3 vor Facelift.

Laut meinen Infos lags (bisher) an den nicht vorhandenen Eintragungen des Abgaswertes in den Papieren. :roll:

Sollten meine Infos nicht mehr aktuell sein lass ich mich gerne eines Besseren belehren.

Greetings
 
Das hat doch nix mit Abgas zu tun. Vollkommen anderes Thema.
Pickup ist Pickup bleibt Pickup und wird gewichtsbesteuert (wenn richtige Schlüssel in den Papieren stehen, oder die Abmessungen passen).
 
Da steht aber ganz deutlich drin, dass die nicht müssen, wenn sie nicht wollen. Wenn sie also schon vorher nicht wollten, kann ich mir nicht vorstellen das sie mit diesem Zettel wollen. Aber trotzdem viel Glück. Ich gönne es fast jedem hier :mrgreen:


Hallo
Ich habe mein Dodge Ram 1500 und Ford Ranger auf Pickup umgeschlüsselt . Das war kein ding , hat mich 180 € gekostet beim TÜV Nord.

Beim Ranger da er ein EU Fahrzeug ist , war das kein Problem beim Zoll.

Beim Dodge hingegen schon , da nur in Spalte 22 ein Zusatz eigetragen werden kann. Da er kein Eu FZ ist, wollte mir der Zoll Gießen erzählen , daß ginge nicht , da er noch die alte Schlüssel Nr. habe.

Dann habe ich mit meinem Anwalt gedroht und ihm gesagt das im Gesetz ganz klar steht das der Zoll sich an die Eintragung bzw das Gutachten halten muss.
keine 48 Stunden Später kam der neue Bescheid mit 189 € Steuern Jährlich
 
Nach 9 Monaten Streiterei mit dem Zollamt,wurde mein 2500 (Extended Cab) als LKW anerkannt.
Vorher musste ich 2 mal mein Geld zurückbuchen,das sie eingezogen haben.
Umschlüsseln auf N1GBE wollte unser Tüv nicht ,weil zu alt (1996).
Geht also doch,man darf nur nicht aufgeben.......
Neuer Steuerbescheid: 210.-
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nach 9 Monaten Streiterei mit dem Zollamt,wurde mein 2500 (Extended Cab) als LKW anerkannt.
Vorher musste ich 2 mal mein Geld zurückbuchen,das sie eingezogen haben.
Umschlüsseln auf N1GBE wollte unser Tüv nicht ,weil zu alt (1996).
Geht also doch,man darf nur nicht aufgeben.......
Neuer Steuerbescheid: 210.-

Mit der Umschreibung auf Pickup geht man diesen Problemen aus dem weg. Mein Dodge war zu leicht bezüglich des Gesamtgewichts
 
Gerade den ersten Zollbescheid bekommen.
419,-EUR (7,36€ je angefangene 100ccm)
Lastkraftwagen
Euro2
Emmissionsschlüssel: 0654 98/69/EG III;A

Termin beim Tür-Nord ist gemacht. Wiedersprechen wird asap.

Ich berichte.
 
Werde rechtzeitig Einspruch einlegen. Hab bereits nen Termin beim Tüv-Nord und bei der LBV.
Hoffe dass ich die Umschreibung auf Pick up durch bekomme und dann ruhe ist.

Somit, stimmt, Wiedersprechen in dem Sinne ist ja nichts.
Aber, sobald ich den umgeschlüsselt habe, kann ich die Steuer doch anpassen lassen?!

Ich muss mir mal diesen Thread und die entsprechenden Steps nochmal reinziehen. Ist ein paar Wochen her und hab wieder alles vergessen wie was wann genau.
Werde ich heute Abend machen und dann weiss ich wieder wie ich verfahre.

(Hab die Variante der Umschreibung auf NIGBE im Kopf und die Variante "Ladefläche > Kabine". Weiss aber nicht mehr was welche Variante eigentlich bewirken soll.
Wie gesagt... Lese gleich alles in Ruhe nochmal durch.
 
Hab heute nen guten Tag
;-)


https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=81&t=53427
 
Umschreibung bei mir auf N1G BE hat auch ohne Probleme geklappt und die Steuer wurde auf ca. 180€ gekürzt. Umschreibung bei DEKRA gemacht.
 
Henere

Hallo,

du scheinst dich da ja nun wirklich auszukennen.

Ich habe versucht mal meine Dodge Ram per Online-Rechner steuerlich zu berechnen. Dort wird immer nach der Emissionsklasse gefragt.

Ich hatte es so verstanden, dass die Ram´s generell nach Gesamtgewicht berechnet werden.

Bisher ist mein RAM 1500, BJ 2005, 5 Sitzer, als PKW (Schlüsselnummer bisher 01 0200 und Euro 4 ) mit 384 Euro ( so um den Dreh ? - ich hatte was von 376 Euro im Kopf, kann aber der Wert aus letztem Jahr sein ) besteuert.

Da ja nun anscheinend eine Umschlüsselung auf PICKUP bis 3,5to möglich ist und damit u.a. ja auch dieser LKW-Kram nicht mehr gegeben ist ( bzw. das LKW-Sonntagsfahrverbot und evtl. LKW-Durchfahrtsverbote für LKW < 3,5to dann nicht mehr gelten ), wäre es ja evtl. günstiger ihn zumindest steuerlich über das Gewicht besteuern zu lassen.

Wenn ich aus einer Tabelle es richtig gelesen habe, müsste dann der Steuersatz bei 202,- Euro ?? liegen.

Ist das soweit passend ?

Gruß

Lars
 
Moin...habe meinen Ram ja umschlüsseln lassen.Geht das auch beim Japsen Diesel Pickup?
 
Henere

Hallo,

du scheinst dich da ja nun wirklich auszukennen.

Ich habe versucht mal meine Dodge Ram per Online-Rechner steuerlich zu berechnen. Dort wird immer nach der Emissionsklasse gefragt.

Ich hatte es so verstanden, dass die Ram´s generell nach Gesamtgewicht berechnet werden.

Bisher ist mein RAM 1500, BJ 2005, 5 Sitzer, als PKW (Schlüsselnummer bisher 01 0200 und Euro 4 ) mit 384 Euro ( so um den Dreh ? - ich hatte was von 376 Euro im Kopf, kann aber der Wert aus letztem Jahr sein ) besteuert.

Da ja nun anscheinend eine Umschlüsselung auf PICKUP bis 3,5to möglich ist und damit u.a. ja auch dieser LKW-Kram nicht mehr gegeben ist ( bzw. das LKW-Sonntagsfahrverbot und evtl. LKW-Durchfahrtsverbote für LKW < 3,5to dann nicht mehr gelten ), wäre es ja evtl. günstiger ihn zumindest steuerlich über das Gewicht besteuern zu lassen.

Wenn ich aus einer Tabelle es richtig gelesen habe, müsste dann der Steuersatz bei 202,- Euro ?? liegen.

Ist das soweit passend ?

Gruß

Lars

Lies doch einfach mal das Geschriebene. 10 0200 könnte etwas schwer werden in der heutigen Zeit auf N1(G)BE umzuschlüsseln.
LKW-Fahrverbot aufgehoben ? Weil Du nicht gelesen, hast, es bleibt ein LKW, lediglich die Aufbauart ändert sich. An dem seit 2017 geänderten Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhängern gehörte der RAM vorher dazu und nach der Umschlüsselung auch.
 
Henere

Hi,

ich habe hier schon viel gelesen und erst kürzlich vom Mitgleid hier gelernt, dass das LKW-Sonntagsfahrverbot nicht für privat genutzte LKW inkl. Anhänger für Freizeit und Erholung gilt.

Seit 19.10.2017 gilt: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/112-30-umweltschutz-sonn-und-feiertagsfahrverbot

Das weiterhin LKW im Schein steht, habe ich ja verstanden, ... bin aber eben von oberen Sachverhalt ausgegangen und somit wäre für mich nun auch nicht störend, dass es ein LKW wäre.

Ich habe im Schein "01 0200" stehen .... "10 0200" kenne ich nicht ..... trotzdem die Frage, ob der nun umgeschlüsselt werden kann.

Die Rückbank scheint - wie nun öfter gelesen - auch nicht mehr ausgebaut werden zu müssen.

Insofern wäre eine kleine Umschreibung und die daraus resultierende Ersparnis von ca. 180,- Euro eigentlich nicht schlecht !

Lars
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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