Henere
2500s
Prinzipiell kann alles umgeschlüsselt werden. Wenn Du noch einen TÜV-Prüfer mit Eiern in der Hose findest. Die meisten haben eine Art "Verbot" auferlegt bekommen. Hat wohl in Berlin jemand gemerkt, was da für Steuereinnahmen flöten gehen.
Wenn Du also jemanden findest, der von nationaler Klasse auf international N1(G) BE umschlüsselt, und das in die Felder J und 4 auch einträgt, dann steht dem nix im Wege.
Sollte es nur unter Feld 22 eingetragen sein, so ist der Zoll nicht daran gebunden, kann es aber akzeptieren. Dazu ist dann der Einspruch nötig.
Wenn Du also jemanden findest, der von nationaler Klasse auf international N1(G) BE umschlüsselt, und das in die Felder J und 4 auch einträgt, dann steht dem nix im Wege.
Sollte es nur unter Feld 22 eingetragen sein, so ist der Zoll nicht daran gebunden, kann es aber akzeptieren. Dazu ist dann der Einspruch nötig.