Umschreibung zu N1G BE

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MONTAG....noch 2x schlafen... :lol: :lol: :lol:


...da hat aber einer Hummeln im Ar... und das mit dem Schlafen wirste wohl vergessen können :lol: :lol: :lol:
kann ich aber verstehen, ging mir nicht großartig anders
;)


und viel Spaß dann mit dem Dicken
Gruß Ingo
 
Nach umschlüsseln ist das Ganze gleich mal von €564.- auf €210.- runter gegangen. Ich kann mir also noch ein Feierabendbier leisten...
8)
 
Boah ey habt ihr teures Bier :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach du meinst ein Feierabendbierfass von ner Edelbrauerei.... Ja, dann passt das :mrgreen:
 
Guten Tach
Endlich hat mal was ohne Großen Stress funtioniert.
:-D

Der Dekra Prüfer war völligst vorbereitet. Er hatte sich so eine Anweisung dafür runtergeladen. Protokoll ausgefüllt, Fertig
:-D

Zulassungsstelle aufgesucht, Daten geändert. Passt.
Post vom Zoll
8)
185,00 Euro
8)

Vielen Dank an das Forum
 
Hat die Eintragung N1G NE einen Einfluss auf die Versicherung?
Gibt es da eine andere Einstufung?
Wie sieht es aus, wenn der Ram auf 3,5 Tonnen aufgelastet wird?
 
Hat die Eintragung N1G NE einen Einfluss auf die Versicherung?
Gibt es da eine andere Einstufung?
Wie sieht es aus, wenn der Ram auf 3,5 Tonnen aufgelastet wird?

Nein, LKW ist und bleibt LKW

Das hängt von Deinem Vertrag ab. Meiner ist als LKW im Werksverkehr bis 3.5t versichert. Da ist es vollkommen wurscht, ob er 3,1t oder 3,5t hat.
 
Ja. In der heutigen Zeit eine Wohltat so was. Mal nicht das Wort " aber" zu hören :lol:
Der war wirklich sehr nett und kompetent
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei mir ging das auch alles ohne Probleme. Der TÜV Angestellte hat nur den Farzeugbrief angeschaut und das Gutachten getippt. Weder Auto angeschaut noch sonst etwas. Der Zoll hat auch keine Probleme gemacht, Steuerfestsetzung war wie erwartet
 
Ja. In der heutigen Zeit eine Wohltat so was. Mal nicht das Wort " aber" zu hören :lol:
Der war wirklich sehr nett und kompetent

Das einzige kleine "Aber" bei mir war die Info, dass ich mich mit der Karre zwecks LKW-Zulassung sonntags blos nicht mit Anhänger erwischen lassen darf...
 
Das einzige kleine "Aber" bei mir war die Info, dass ich mich mit der Karre zwecks LKW-Zulassung sonntags blos nicht mit Anhänger erwischen lassen darf...

Na ist doch fein, vom gewerblichen LKW-Sonntagsfahrverbot mit Anhänger zum gewerblichen LKW-Sonntagsfahrverbot mit Anhänger... Macht nicht wirklich einen Unterschied.
 
Und wieder eine meiner ganz schlauen Fragen... :mrgreen:

Ich habe mich bisher noch nie um diesen Papierkram gekümmert und kenne mich also überhaupt nicht aus. Aber ich bin gerade dabei u.a. diesen Thread zu lesen und möchte zwischendurch sicher gehen, dass ich das richtig verstehe...

Also, ich habe mir ja gestern einen 2004'er gekauft und in der Zulassungsbescheinigung vom Vorbesitzer steht: "LKW Offener Kasten" in Feld 5. In Feld "J" steht 10 und in Feld "4" steht 0020.
So, diese Beschreibung sollte bestenfalls in Feld "J" auf NIG und in Feld "4" auf BE geändert werden. (Wenn sie es denn machen)

Um solch eine Veränderung vorzunehmen, muss ich beim Tüv oder Dekra mit meinem Ausweis und der letzten Zulassungsbescheinigung vorstellig werden. Am besten ich nehme noch die PDF hier ausm thread mit.

WENN ich das bis hierhin richtig verstanden haben sollte, verstehe ich den folgenden Punkt nicht;

Wie ändern die Herrschaften vom Tüv denn die Zulassungspapiere? Also ganz konkret meine ich. Bekomme ich von denen eine Bestätigung über die Änderung, welche dann durch die Herrschaften der LBV auf die originalen grünen Papiere übertragen werden? Oder können die beim Typ ebenfalls eine original Zulassungsbescheinigung ausdrucken?

Zu guter Letzt nehme ich dann den Wisch (oder gar die neu ausgestellten Zulassungspapiere) und latsche damit zur LBV und melde das Kfz an, korrekt?

Falls ich alles falsch verstanden habe, köpft mich! :mrgreen:



P.s: benötigt man beim Tüv (oder Dekra) für solch eine Umschlüsselung i.d.R. einen Termin? Oder kann man es generell auch "spontan" versuchen?
 
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