Umschreibung zu N1G BE

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Doch mein Fahrzeug ist umgetragen.

Umschlüsseln ist was ganz anderes! Entweder hat dein Tüvi keine Ahnung oder ihr habt aneinander vorbeigeredet.

Die nette Dame meinte, er wäre zu PKW mässig aufgrund der vielen Sitzplätze. Hab dann noch auf 4 umtragen lassen. Auf die Frage was mit den Feuerwehr, THW, DRK LKW`S mit mit grosser Kabine ist, konnte sie mir keine Antwort geben. Totale Willkür.IMG_5113[1]_autoscaled.jpg
 
Die Zahlen auch alle keine Kfz Steuer!
Feuerwehr und thw haben nichtmal eine Kfz haftpflicht
 
Das ist mir schon klar! Ich will darauf hinaus, das dort auch mehr als 2 Sitzplätze vorhanden sind. Somit wären diese ja auch zu PKW lastig.
 
Die wissen doch alle nicht, was sie tun. Ich hab meinen heute endlich mal zugelassen. Den TÜV Wisch mit BE hat er ohne jegliche Frage berücksichtigt und den Krempel umgeändert. Gestaunt habe ich dann umso mehr bei der Frage, wo ich denn die Ausnahmegenehmigungen hätte für den Ami üblichen Eintrag zu Beleuchtung usw usw...
Ich so... Die waaas? Er war der festen Meinung, ich müsste die haben. Sonst nix Zulassung (der ram war ja auch erst seit 2004 in D zugelassen ?). Hab ihn dann gefragt, was er zu den Eintragungen in den Kfz Papieren meint und warum der Käse denn seiner Meinung nach da drin steht.... Dann isser den Chef Fragen gegangen... Nach 10 Minuten bla bla war er dann mit gönnerhaftem ausnahmeweise möglich wieder zurück. Beim Leichtkraftrad Schild hinten hat er allerdings nicht mehr mitgespielt. Dazu hätte ich den Ram vorführen müssen... Kein Bock drauf. Beim Ram eh chancenlos bei der riesen Mulde hinten. Hab aber mein Wunschzeichen Bekommen, was immerhin auf n 46er Blech passt. Vorteil... Jetzt ist über dem Schild wenigstens noch genug Platz für eine Kamera, die noch kommen wird.
Alles in allem hasse ich Behördengänge ?
Jetzt sind 2 von 3 Hürden genommen. Wenn sich jetzt nicht noch der Zoll querstellt, ist alles geritzt.
 
...
Die nette Dame meinte, er wäre zu PKW mässig aufgrund der vielen Sitzplätze. Hab dann noch auf 4 umtragen lassen. ...

Bei meinem CrewCab stehen nur zwei Sitze unter S.1 ... im Text sind dann wahlweise fünf mit Klappsitzbank hinten vermerkt.
 
Feuerwehr und thw haben nichtmal eine Kfz haftpflicht
Na denne, so ganz stimmt das nicht, es funktioniert nur etwas anders als bei uns Pöbel...
;)


Feuerwehrfahrzeuge sind entweder über die Kommune/Gemeinde haftpflichtversichert wie jedes andere Fahrzeug auch, in einigen Bundesländern auch über das Land selbst. Gilt ebenso für Fahrzeuge des THW.

Gestaunt habe ich dann umso mehr bei der Frage, wo ich denn die Ausnahmegenehmigungen hätte für den Ami üblichen Eintrag zu Beleuchtung usw usw...
War ich auch erstaunt, denn nach Verkauf meines alten Dicken rief mich der Käufer auch an, dass er auf der Zulassungsstelle abgeblitzt ist, eben wegen jener fehlenden Bescheinigung. Der Geiger hat ihm dann wohl ne Kopie geschickt. Bei der Zulassung des Neuen hat das unsere Zulassungsstelle nicht die Bohne interessiert. Scheint also wieder mal der typische Beamtenspielraum zu sein, welchen die Einen mehr, die Anderen weniger auskosten...

Beim Leichtkraftrad Schild hinten hat er allerdings nicht mehr mitgespielt. Dazu hätte ich den Ram vorführen müssen...
Normal sollte ein 240'er Schild kein Problem sein...

Coronabedingt (Fahrzeuganmeldung schriftlich mit Zusendung der Plaketten) konnte man bei uns vorübergehend jedes x-beliebige Schild vorn und hinten machen lassen...
:D
 
War ich auch erstaunt, denn nach Verkauf meines alten Dicken rief mich der Käufer auch an, dass er auf der Zulassungsstelle abgeblitzt ist, eben wegen jener fehlenden Bescheinigung. Der Geiger hat ihm dann wohl ne Kopie geschickt. Bei der Zulassung des Neuen hat das unsere Zulassungsstelle nicht die Bohne interessiert. Scheint also wieder mal der typische Beamtenspielraum zu sein, welchen die Einen mehr, die Anderen weniger auskosten...

Normal sollte ein 240'er Schild kein Problem sein...

Coronabedingt (Fahrzeuganmeldung schriftlich mit Zusendung der Plaketten) konnte man bei uns vorübergehend jedes x-beliebige Schild vorn und hinten machen lassen...
:D
das mit den Bescheinigungen ist aber doch der Hammer. Wozu wohl wurde es in die Papiere eingetragen? Da muß man ja jedesmal Angst haben, falls man das Auto mal vorübergehend stilllegt. Bei meinen Blazer haben die da nie nach gefragt und der hat mich ganz andere Eintragungen.... Rote Blinker hinten usw...
Ich hätte jetzt auch gar nicht gewusst, wo ich diese Ausnahmegenehmigungen hätte herbekommen sollen. Die wurden sicher damals im alten Brief eingetragen und der ist nicht mehr da.

Was die Schilder anbelangt, ist beim Gen3 RAM ja leider massig Platz. Da passt bequem ein stinknormales 52er Blech. Also schlechte Karten. Er meinte, wenn's nicht eingetragen ist, nix LKR Schild.....
Schon komisch. Vor einigen Jahren habe ich genau auf der Zulassung für einen Audi V8 D11 hinten ein LKR Blech bekommen und da war auch nix eingetragen (natürlich nicht, war auch ein ganz normales deutsches Modell). Allerdings hätte da wirklich nichts anderes gepasst, da ich das US Heckleuchtenband montiert hatte. Da hat man mir übrigens gesagt, TÜV Eintragung interessiert Null. Liegt alles im Ermessen der Zulassung und wenn die nein sagen, heißt das nein. Ganz egal, was da ein TÜV vorher eingetragen hat (daran wären die nicht gebunden). Ich glaube eh nicht an das Märchen, daß die Schildergrößen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wäre das so, gäbe es auch keine Ausnahmen. Meiner Meinung nach sind das alles nur Richtlinien mit sehr viel Ermessen (was man alleine daran sieht, welche Unterschiede es bei den unterschiedlichen Landkreisen gibt). Der Vorbesitzer hatte ohne Probleme ein LKR Blech bekommen.
 
Was die Schilder anbelangt, ist beim Gen3 RAM ja leider massig Platz. Da passt bequem ein stinknormales 52er Blech. Also schlechte Karten. Er meinte, wenn's nicht eingetragen ist, nix LKR Schild.....
Schon komisch. Vor einigen Jahren habe ich genau auf der Zulassung für einen Audi V8 D11 hinten ein LKR Blech bekommen und da war auch nix eingetragen (natürlich nicht, war auch ein ganz normales deutsches Modell). Allerdings hätte da wirklich nichts anderes gepasst, da ich das US Heckleuchtenband montiert hatte. Da hat man mir übrigens gesagt, TÜV Eintragung interessiert Null. Liegt alles im Ermessen der Zulassung und wenn die nein sagen, heißt das nein. Ganz egal, was da ein TÜV vorher eingetragen hat (daran wären die nicht gebunden). Ich glaube eh nicht an das Märchen, daß die Schildergrößen gesetzlich vorgeschrieben sind. Wäre das so, gäbe es auch keine Ausnahmen. Meiner Meinung nach sind das alles nur Richtlinien mit sehr viel Ermessen (was man alleine daran sieht, welche Unterschiede es bei den unterschiedlichen Landkreisen gibt). Der Vorbesitzer hatte ohne Probleme ein LKR Blech bekommen.
Nun gut, beim Gen. 4 würde hinten wegen der US-Anschlüsse eigentlich gar kein normal großes PKW-Blechle passen - und wenn man es genau nimmt, vorne auch nicht, sofern PDC verbaut ist, wobei vorn gern darauf abgestellt wird, man könne es ja unterhalb der Originalaufnahme befestigen. Da kann man sich kaum gegen verwehren...

Die Zulassungsstellen haben durchaus Ermessensspielraum, müssen sich aber gleichzeitig auch grundsätzlich mal an die Vorgaben der TÜV-Eintragungen halten. Im Prinzip betrifft das auch die Umschlüsselungen PKW zu LKW oder LKW zu PKW. Wenn der TÜV da Eintragung XYZ vornimmt, ist dann von der Zulassungsstelle so zu übernehmen, denn dort sitzen nun mal keine technischen Sachverständigen. Wenn also Kennzeichengröße XYZ vom TÜV vorgegeben wird, wäre die Zulassungsstelle eigentlich verpflichtet, dem nachzukommen.

Bei den Kennzeichen kommt halt schnell auch das Problem der Verfügbartkeit dazu. Gerade in Ballungsräumen kann es da relativ schnell eng werden, so dass wirklich nur kleine Schilder herausgegeben werden, wenn es absolut und zwingend erforderlich ist. Da stellt sich halt die Frage, in wiefern sich die Zulassungsstellen über die Vorgaben der technischen Prüfstelle hinwegsetzen dürfen...

Eine aussagefähige, gerichtliche Entscheidung dahingehend, ist mir leider noch nicht bekannt. Wahrscheinlich haben die meisten vorher aufgegeben...
 
Moin, die Zulassungsstelle kann sich der Tüv-Eintragung zwecks kleiner Schilder widersetzen. hab ich alles schon durch, hatte meinen dieses jahr im März angemeldet und habe für vorn und hinten kleine Schilder bekommen(25cmx13cm).
Jetzt kommt der Hammer, etwa zehn Wochen später Schreiben bekommen, ich sollte nochmal hinkommen wegen den Schildern, die sind verkehrt
:(
.
Ich mich weiter nicht drum gekümmert, weitere vier Wochen das nächste Schreiben, wenn ich der Aufforderung nicht nachkomme schicken sie eine Behörde raus der die Plakette entfernt und beim Fahrzeug erlöscht die Betriebserlaubnis.
Siehe Thema: Kfz-Kennzeichen ,Problem
Haben uns am Ende auf ein einzeiliges 34er Schild geeinigt obwohl ich das kleine LKR-Schild lieber behalten hätte.
Was ich damit nur sagen wollte, die Zulassungsstelle kehrt es einen Sch.... was der Tüv mit angibt zwecks Grösse vom Schild
 
Zitat: "Es sei nicht nötig, dass Betriebe Widerspruch einlegen."

Habe den leisen Verdacht, dass es nur für Gewerbetreibende gilt.

Hoffe, ich liege falsch...
 
Na da kann ich mir ja jetzt das N1gbdgDingsGedönsUmschreiben sparen. Das freut mir!
So scheint es wohl, eine Umschreibung macht dann wohl nur noch Sinn für die wenigen M1(G) AG-Ram's (PKW Pickups). Und ja, die gibt es tatsächlich, mein voriger ED war auch so ein Kandidat. Hatte der alte Geiger wahrscheinlich so gemacht, weil er Sonn- und Feiertags eben damit auch gewerblich unterwegs war...

Wenn ich das richtig verstehe, dürfte nun mehr für alle eingetragenen LKW (N1) keine Umschreibung mehr nötig sein...
 
Sind dann nicht trotzdem noch die Maße entscheidend? Verhältnis ladefläche zu kabine, Sitzplätze usw.?
 
Sind dann nicht trotzdem noch die Maße entscheidend? Verhältnis ladefläche zu kabine, Sitzplätze usw.?
Scheinbar nicht... Wenn man den Artikel richtig interpretiert, sollen zukünftig wohl alle LKW mit N1 Schlüssel nach Gewicht besteuert werden - und zwar ohne weitere Einschränkungen...

Das berühmte Vermessen von Ladefläche und Kabinenfläche, unter Umständen sogar die Berücksichtigung der Sitzplätze, war allerdings schon mit der Umschlüsselung zu N1(G)BE obsolet geworden.
 
ok also würde es theoretisch erstmal jeden pickup betreffen?!
Wohl jeden Pickup mit N1 Schlüsselung (LKW)...

Vorteilhaft schon mal für jene, die seinerzeit nicht auf N1(G)BE umschlüsseln konnten. Soll ja solche Fälle gegeben haben.
 
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