Also meines Wissens (und nach der Aussage von unserem FA) können die sich nicht quer stellen, wenn die Ladefläche länger ist als die Kabine. Dann ist es laut StVo ein LKW!
*schmeiss noch das Z der "Zulassungs" hoch*
Ein Bekannter mit L200 DoKa hat die Lkw Zulassung bekommen, als er die hintere Sitzreihe entfernt (Sicherheitsgurte raus, Löcher verschweisst) und ein Hundenetz hinter der Fahrer/Beifahrerreihe angebracht hat. Dann war`s ein LKW.
Von mir aus kann der PU auch über 3,5t haben- wenn man später mal mit Camperkabine drauf und Pferdehänger hinten dran rumfährt, sollte das zulässige Gesamtgewicht schon passen.
Wir haben doch eh kaum BAB in MeckPomm und vom Sonntagsfahrverbot hab ich mal gelesen, dass dies nur gewerblichen Verkehr betrifft...(wenn`s Ärger gibt, fahren wir halt Landstraße :mrgreen: )
ier kennt jeder jeden, hier zählt "Vitamin B" und die Bullizei kennt uns, viele besuchen unseren Saloon...mehr muss ich, glaub ich, nicht schreiben...
und das Wichtigste überhaupt- wir bewegen uns ausschließlich auf Straßen in MeckPomm...
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