Sonntagsfahrverbot

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Hab ich mir fast gedacht, dann nimm mal die Telefonnummer vom ersten in der Liste. Der muss es wissenm, weiß er es nicht hat er sich kundlich zu machen bei seinem Vorgesetzten.
 
Hab ich mir fast gedacht, dann nimm mal die Telefonnummer vom ersten in der Liste. Der muss es wissenm, weiß er es nicht hat er sich kundlich zu machen bei seinem Vorgesetzten.


genau das hab ich gemacht, antwort: keine ahnung, wir wissen von nichts, rufen sie in ein paar wochen mal wieder an!!
 
genau das hab ich gemacht, antwort: keine ahnung, wir wissen von nichts, rufen sie in ein paar wochen mal wieder an!!

wenn Du da keinen Druck machen kannst wer dann :shock:
:?:
 
Ignoranz pur, unglaublich. Deshalb mach ich solche Sachen gern schriftlich, dann hab ich ggf. was in der Hand.
 
Soooo, jetzt kann ich mitreden.
Bin heute (Pfingstmontag) mit WoWa angehalten worden. Die wollten, das ich bis 22:00 Uhr stehen bleibe und eine Anzeige sollte ich auch bekommen. Aber ich hatte das Schreiben vom Lui dabei
:-D
Und ich durfte weiterfahren. Natürlich erstmal unter Vorbehalt. Sie wollen sich kundig machen und dann entscheidet sich ob ich Post bekomme oder nicht.
Ich werde berichten...

Gruß, Malzan
 
Soooo, jetzt kann ich mitreden.
Bin heute (Pfingstmontag) mit WoWa angehalten worden. Die wollten, das ich bis 22:00 Uhr stehen bleibe und eine Anzeige sollte ich auch bekommen. Aber ich hatte das Schreiben vom Lui dabei
:-D
Und ich durfte weiterfahren. Natürlich erstmal unter Vorbehalt. Sie wollen sich kundig machen und dann entscheidet sich ob ich Post bekomme oder nicht.
Ich werde berichten...

Gruß, Malzan


1. intersannt das die tatsächlich immer wieder mal solche gespanne rausholen und kontrollieren
2. GUT das du das schreiben vom lui dabei hattest
3. bin mal gespannt ob da noch was kommt

halt uns auf dem laufenden..

viele grüße
pirate
 
Werde ich tun.
Interesant war auch: Der Thomas (RAM) fuhr direkt vor mir. Die haben während der Fahrt die Nummernschilder überprüft und festgestellt, daß meiner LKW ist, der vom Ram aber PKW. Der wurde nicht angehalten.
Muss aber sagen, die Sheriffs waren sehr freundlich.

Malzan
 
Soooo, jetzt kann ich mitreden.
Bin heute (Pfingstmontag) mit WoWa angehalten worden. Die wollten, das ich bis 22:00 Uhr stehen bleibe und eine Anzeige sollte ich auch bekommen. Aber ich hatte das Schreiben vom Lui dabei
:-D
Und ich durfte weiterfahren. Natürlich erstmal unter Vorbehalt. Sie wollen sich kundig machen und dann entscheidet sich ob ich Post bekomme oder nicht.
Ich werde berichten...

Gruß, Malzan

In welchem Bundesland war das?
 
Das waren die Zicken kurz vor Hamburg.....die machen immer Ärger.....

Dann gilt es jetzt herauszufinden ob Hamburg die Regelung bereits umgesetzt hat, das sollte ja nicht sooooo schwer herauszufinden sein...
 
Dieses Thema geht mir voll auf den Zünder.....in was was für einen bekloppten Land wohnen wir hier überhaupt....

Der Gregor durfte weiter fahren.....das ist doch schon mal was. Mich haben sie auf dem Amt fast rausgeschmissen, als ich nach der Genehmigung gefragt habe.
Ralf geht hin und bekommt das Schreiben einfach so......ich versteh das alles nicht mehr....

Werde jetzt mal wieder zum Amt fahren und das Schreiben dort auf den Tisch legen.....mal schauen was denn passiert????


Melde mich nachher deswegen nochmal......
 
Da bin ich ja gespannt Marc, halt uns auf jeden Fall bitte auf dem laufenden.
 
Der Typ von nix ne Ahnung.....total überfordert.....wollte wieder diskutieren mit mir, habe ihm dann den Zettel vorgelegt.....kein Ton mehr.

Er wolle sich jetzt kundig machen, und mich dann anrufen.

Ich gebe ihm bis Mittwoch, hat er sich dann bis dahin nicht gemeldet.....fahre ich wieder hin.


Dann möchte ich aber seinen Vorgesetzten sprechen......bin total stinkig auf unser Amt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Erinnert mich so ein ganz klein wenig an die "neue Kampfhundeverordnung". Wir wollten die mal einsehen bzw. in Kopie vom Amt haben. Es gab noch keine obwohl die Verordung schon raus war. Ja und über die verschiedenen Hunderassen, da hätte man schließlich nun keine Ahnung... ach!
 
Ich hatte mal nach den aktualisierten Verwaltungsvorschriften gesucht und habe dabei rausgefunden, dass diese anscheinend auch schon in Niedersachsen, NRW und Baden-Würtemberg umgesetzt wurden. Diese Infos stammen natürlich nur aus anderen Foren, wo anscheinend User ein ähnliches Schreiben vom zuständigen Amt bekommen haben. Weiss leider auch nicht mehr die Seiten wo das Stand.
 
Diefenbaker:

Das ging Fix! Eben kam die Antwort. Man beachte vor allem die Antwort zu Punkt 4!!!

Sehr geehrter Herr D.,

ich habe Ihre an Frau H. gerichtete Mail erhalten und gebe Ihnen zum Sonnntagsfahrverbot folgende Info:

zu 1: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist das Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz vom 9/10. 10. 2007. Mit Erlass vom 21.04.2008 wurde diese Regelung für Niedersachsen verbindlich eingeführt.

zu 2. Die Regelung gilt ab sofort.

zu 3. Das o.a. Ergebnis der Konferenz muß von den Bundesländern umgesetzt werden. Ich gehe davon aus, dass die Umsetzung auch in den anderen Bundesländern zeitnah erfolgt.

zu. 4. Es wurde festgelegt, dass das Sonntagsfahrverbot nicht für die Fahrzeuge unter Nr. 1.1. bis 1.6. gilt. Eine Ausnahmegenehmigung ist dann in den von Ihnen geschilderten Fällen für ein Fahrzeug bis zu 3,5 t Gesamtmasse nicht mehr erforderlich.

Ich hoffe, damit alle Fragen beantwortet zu haben. Sollte noch Unklarheiten bestehen, stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.


Freundliche Grüße
V. T.
FD Straßenverkehrswesen




>>> "[email protected]" <[email protected]> 05/07/08 3:00 >>>

Sehr geehrte Frau H.,
ich hoffe ich bin mit meiner Anfrage bei Ihnen richtig aufgehoben. Wenn nicht, leiten Sie diese Mail doch bitte weiter an den zuständigen Bearbeiter. Vielen Dank

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW und hier vor allem in Bezug auf LKW unter 7,5t zul. Gesamtmasse in Verbindung mit Anhängern.

Da ich im Besitz eines verkehrsrechtlich als LKW eingestuften Pickup bin (zul. Gesamtmasse 3,49t, rein Private Nutzung) und in meiner Freizeit doch das eine oder andere Mal den Anhänger gebrauchen könnte bzw. müsste (z.B. Wohnwagen, etc.), habe ich mich versucht im Internet über Ausnahmegenehmigungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW zu informieren. Bei diesen Recherchen bin ich auf folgende Regelung des Landes Bremen gestoßen:

Die Länderarbeitsgruppe hat nach einer umfassenden Bestandsaufnahme der in den einzelnen Län-dern vorherrschenden Verwaltungspraxis sowie Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen der Speditionswirtschaft eine Vereinbarung der Länder zur übereinstimmenden Handhabung der Re-gelungen des § 30 Abs. 3 und 4 sowie § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO erarbeitet. Diese wurde von der VMK in ihrer Sitzung am 9./10.10.2007 einstimmig als Grundlage für die Ausrichtung der Ausnahmegeneh-migungspraxis der Straßenverkehrsbehörden gebilligt.
Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung der Länder ist bei der Genehmigung von Ausnahmen
vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nach § 30 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 46 Abs. 1
Nr. 7 StVO im Land Bremen künftig nach folgenden Regelungen zu verfahren:

1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

1.1 Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

1.2 Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr
als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,

1.3 Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören,
wie z. B. Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge
(auch mit Anhänger),

1.4 selbstfahrende Arbeitsmaschinen,

1.5 Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt
werden.

Hinweis:
Mit diesem Katalog der generell nicht vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot betroffenen Fahrzeuge wird die bisher in der VwV zu § 30 Abs. 3 StVO vorgenommene Aufzählung wesentlich erweitert. In allen genannten Fällen entfällt damit künftig ein Ausnahmegenehmigungsverfahren.


Hierzu hätte ich wie gesagt einige Fragen, die ich Ihnen hiermit gern folgend stellen möchte und mich freuen würde wenn Sie mir hierzu kurz antworten könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Generell Fragen zur Regelung zum Sonntagsfahrverbot:

1. Wird die Regelung aus/für Bremen auch in Niedersachsen umgesetzt werden?
2. Wenn ja, zu wann wäre damit zu rechnen?
3. Gibt es gar diesbezüglich eine generelles Vorgehen Bundesweit bzw. ist diese Regelung Bundesweit gültig?
4. Wäre dann immer noch eine exklusive, sprich einzeln Genehmigung von Nöten oder ist die Regelung eine generell gültige?


Spezielle Fragen zu Punkt 1.6 der Regelung:

Wie ist hier der Passus "...Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen... ...geführt werden" zu verstehen? Hierzu einige Beispiele:
* Ein privater Umzug am Sonntag mit Pickup (3,49t zGG) und Anhänger, erlaubt oder nicht?
* Pickup (3,49t zGG) und ATV/Quad auf dem Anhänger, Fahrtziel am Sonntag z.B. ein offizielles Offroadfahrgelände, erlaubt oder nicht?
* Pickup (3,49t zGG) und (geliehener) Autotransportanhänger, Ziel am Sonntag ein frisch erworbenes Fahrzeug abzuholen (nicht gewerblich!), erlaubt oder nicht?
* Genereller Fall: Eine Fahrt am Sonntag mit Pickup (3,49t zGG) und Anhänger zum privaten Transport (kein Gewerblicher Güterverkehr), erlaubt oder nicht?



Mit freundlichen Grüßen

Thorsten D.
 
ich kann nur sagen das die Jungs Langeweile hatten.
Haben den Mahles und mich umkreist wie Geier.
Als die mir zu langsam waren hab ich se überholt.
War son Jungspunt der noch was werden will.
Hoffe nur das der Mahles nix davon hört.
Somit sollte dieses Thema vom Tisch sein bis der nächste Spacken die Haare in den Wind hält.
Hatte gedacht die haben uns beide auf dem Kicker,aber wie Gregor sagte,die haben die Kennzeichen abgefragt
:evil:
 
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