husabergpower
1500s
Sofern du im Besitz einer Fahrerkarte bist, ja!!
Ohne Fahrerkarte nur bis 7,5t.
Gruß Lutz
Steht das irgendwo geschrieben, dass man LKW nur noch mit Fahrerkarte fahren darf?
Sofern du im Besitz einer Fahrerkarte bist, ja!!
Ohne Fahrerkarte nur bis 7,5t.
Gruß Lutz
"Eine Fahrerkarte kann jeder beantragen, der einen EU-Führerschein hat. Eine Berufskraftfahrerqualifikation muss man nicht haben.
"Die Fahrerkarte wird nur für gewerbliche Fahrten benötigt. Für Privatfahrten gibt es keine Aufzeichnungspflicht, also wird auch keine Fahrerkarte benötigt.
..und wir fahren stellenweise deutlich über 7,5t ohne Fahrerkarte... :roll::shock: :mrgreen:
Angeblich brauchen wir den ganzen Schmus nicht,da wir Kommune sind.
Mal gut das Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr keine Fahrerkarte benötigen :mrgreen: Aber mal am Rande wie sieht es mit den Oldtimer LKW aus ??? Ich sehe da auf Treffen diverse Mac's oder Peterbilt teilweise aus den 60er Jahren und auch 30 Tonner... Da hat keiner ein Lesegerät also scheint das beim H Kennzeichen wohl nicht nötig zu sein.
Na dann hattest du Bestandsschutz. In welchem Bereich brauchst du die Karte denn?
Tut mir leid dich enttäuschen zu müssen. Dein Amtsleiter soll sich doch da mal mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und 561/2006 Art. 4p befassen. In der Regel werden Kommunale Fahrzeuge kaum kontrolliert aber nach Rechtslage fallt ihr da rein und wenn mal ein
Kontrolleur hinguckt wird es teuer! Zuerst leider immer für den Fahrer!! Und manchmal für den Anordnenden. So ist unser ... Rechtssystem.
Glaubs mir, ist mein Job.
Gruß Lutz
PS: Es gibt es noch den Paragraphen 18 Fahrpersonalverordnung mit Ausnahmen. Dort könntet / solltet ihr reinpassen sofern keine Beförderungen durchgeführt werden die in Konkurenz zu gewerblichen Beförderungen stehen. Berufskraftfahrerqualifikation bleibt!
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