Sonntagsfahrverbot

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So da le war beim Straßenverkehrsamt.

1) Besuch lange rede kurzer Sinn weiß nix davon kenn ich net (war ja klar) ich Ihm gesagt das ich son Schreiben aus dem Netzt habe und es Ihm gerne zeige muß es nur eben holen (den von ram 1500)

2) Besuch ah ja das Schreiben kenne ich habe es mal kurz gesehen bevor es abgeheftet wurde :shock: ah ha guck mal an.
Laber Laber und Studier
:?:
so wie ich das sehe dürfen Sie dann am WE fahren aber gehen Sie davon aus das das keine kennt und nehmen Sie das Schreiben am besten mit,
damit es kein Ärger gibt aber wenn es beschlossen ist gilt das in GANZ Deutschland.

Also nach dem Gepräch mit dem netten Straßenverkehrsvogel werde ich den Wisch mitführen und Fahren, und wenn es der Rennleitung net passt kann die sich gerne bei dem melden.

Man man langsam wird Ram fahren anstrengend obwohl ich den immer noch net habe
;)
 
ja, ja, die beamten
:evil:
:evil:
, meine tussi von der strassenverkehrsbehörde im landkreis hat es auch als letzte erfahren, da wusste es schon die ganze republik (aber nur das volk!), die behördenmühlen mahlen sehhhhhhr langsam.

obwohl es noch nicht bundesweit gilt, würde ich es (naja, brauche ich nicht mehr , bayern ist schon dabei :mrgreen: ) auf eine anzeige ankommen lassen und vor gericht gehen, sollte einer der rennleitungen es darauf ankommen lassen. chancen für uns stehen mehr als gut.

ich denke, in den nächsten wochen/monaten wird es bundesweit gelten, sind ja doch schon 10 monate seit dem beschluss vergangen
:evil:
:twisted:
:!:
:!:
 
Jetzt muss ich nochmal dumm fragen. Wenn ich jetzt mit Hänger unterwegs bin und irgendwelchen Müll spazieren fahre, gilt da noch das Fahrverbot?
Hat also nichts mit Sport oder so zu tun.
 
Jetzt muss ich nochmal dumm fragen. Wenn ich jetzt mit Hänger unterwegs bin und irgendwelchen Müll spazieren fahre, gilt da noch das Fahrverbot?
Hat also nichts mit Sport oder so zu tun.

aber freizeit, auslegungssache, würde ich drauf ankommen lassen, da sich das verbot ja um gewerblichen verkehr handelt!!
 
Hallo,
aus gegebenem Anlass, Orginaltext:
"Eine Ausnahme per Gesetz gibt es hier nicht. ( in Hessen )
Allerdings besteht für sie die Möglichkeit,eine entsprechende Ausnahmegenemigung (befristet bis maximal einem halben Jahr) zu beantragen."
:(
€ € €
Hier noch ein aktueller Link dazu vom AvD
https://www.avd.de/startseite/servi...ert-ausnahmeregelung-beim-sonntagsfahrverbot/
Interessant auch der letzte Abschnitt.
 
interessant, war der meinung, es wäre bundesweit durch :roll:

und eine frechheit gegenüber dem bürger, bayer darf :mrgreen: , hesse nicht
:evil:


soll ich über hessen fliegen, wenn ich hochfahren will. da fehlts vom "boarweg"

ich würde es auf einen prozess ankommen lassen :twisted: sollten sie mich aufhalten
:|
 
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