Na ja, solange nicht stichfest etwas schriftliches vorliegt,
werd ich nix unternehmen,
Man hört von Ausnahmegenehmigung, TüV Vorgaben, Hin und Her,
da geb ich doch kein Geld für ne Ausnahmegenehmigung aus.
Es existiert etwas schriftliches, nämlich das Gesetz. reicht das nicht? ich seh schon vor meinem geistigen auge den thread: "die blöden ...... haben mich angehalten und mit ne strafe verpasst, wie gemein!"
und auch hier gilt: dumm (unwissend) stellen gilt nicht.
Die Vorteile in der Besteuerung wollen wir alle haben durch die LKW zulassung, dann müssen wir eben auch mit den einschränkungen leben. man kann nicht doch immer nur die rosinen für sich in anspruch nehmen und den rest ignorieren?